2022–2026
Rauch und Fett aus dem Lokal unten: Miete auf null, Klage der Vermieterin abgewiesen
Ein Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss leitete seine neue Abzugsanlage direkt unter das Küchenfenster unseres Mandanten: Fettgeruch, Rauch und Feinstaub weit über jedem Grenzwert – gemessen mit eigenen Sensoren. Er minderte die Miete bis zur Umleitung des Rohrs auf null. Die Vermieterin klagte 4.045 Euro „Rückstand“ ein, erschien aber nicht zum Termin; das Amtsgericht Duisburg wies die Klage durch Versäumnisurteil ab. Der spätere Vergleich beschränkte die Zahlung auf 1.600 Euro. Den Streit um die Betriebskosten für dieselben Monate führen wir derzeit vor Gericht.