IHRE KANZLEI FÜR ARBEITS- UND KÜNDIGUNGSRECHT
Seit Jahren in der anwaltlichen Praxis tätig, mit Standorten in Duisburg und Düsseldorf und einem achtköpfigen Kanzleiteam, davon zwei Berufsträgern und zwei Juristinnen, verfügt unser engagiertes Kanzleiteam über fundierte Erfahrung im Arbeitsrecht und bearbeitet fortlaufend eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Mandate. Gerade im Kündigungsrecht zeigt sich immer wieder, dass Arbeitgeber Kündigungen vorschnell, formal fehlerhaft oder strategisch zulasten der Beschäftigten aussprechen. Ob plötzlich erhaltene Kündigung, Druck zum Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis: Wir kennen die rechtlichen und menschlichen Belastungen solcher Situationen genau und setzen uns mit Nachdruck, Präzision und dem nötigen Gespür für Ihre Interessen ein.
DAS JURISTISCHE TEAM
Rechtsanwalt Elci
Gründer und Partner
Dipl. Juristin Böhm
Angestellte Mitarbeiterin
Rechtsanwältin Haji
Angestellte Rechtsanwältin
Dipl. Juristin Elci
Angestellte Juristin
Achtung: Dreiwochenfrist bei Kündigungen - Sofort Termin vereinbaren.
Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen Sie sofort handeln. Gegen eine Kündigung muss in aller Regel innerhalb von drei Wochen ab Zugang rechtlich vorgegangen werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie inhaltlich falsch, unfair oder sogar offensichtlich fehlerhaft formuliert ist. Gerade deshalb darf keine Zeit verloren werden. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin, damit Ihre Kündigung rechtzeitig geprüft und die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.
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Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
Ob kündigungsbedingter Konflikt, offene Lohnforderung oder bereits laufendes Kündigungsschutzverfahren – wir begleiten Sie von Anfang an bis zur vollständigen Klärung Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit.
Sie haben gerade eine Kündigung erhalten und möchten diese arbeitsrechtlich prüfen lassen? Oder Sie befinden sich bereits in einem Konflikt mit dem Arbeitgeber über Lohn, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder ein laufendes Gerichtsverfahren? Wir stehen Ihnen bei.
Arbeitsrechtliche Begleitung ab dem ersten Tag
Durch unsere fortlaufende Erfahrung in arbeitsrechtlichen Mandaten unterstützen wir Sie frühzeitig mit klaren Handlungsempfehlungen und übernehmen Ihre Vertretung von Beginn an. Ob Kündigung, Abfindung, Freistellung, Zeugnis oder Vergütungsansprüche: Wir kennen die typischen wie auch die besonderen Fallkonstellationen und helfen Ihnen dabei, von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen.
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Prüfung von Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag
Wenn schnelle Entscheidungen gefragt sind oder Ihnen bereits arbeitsrechtliche Nachteile drohen, prüfen wir Ihre Unterlagen zügig und rechtlich fundiert. Gerade bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen kommt es auf eine sofortige und durchdachte Reaktion an. Wir sorgen dafür, dass rechtliche Risiken früh erkannt und Chancen konsequent genutzt werden.
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Verhandlung einer Abfindung mit Augenmaß und Nachdruck
Nicht jede Kündigung endet mit einer Weiterbeschäftigung – oft ist ein Abfindungsvergleich der begehrte Weg. Wir verhandeln für Sie Abfindungen mit dem notwendigen Druck, dem richtigen Timing und einem klaren Blick auf Prozessrisiken, Kündigungsschutz und Vergleichsspielräume. Dabei achten wir nicht nur auf die Höhe der Abfindung, sondern auch auf Formulierungen zu Freistellung, Zeugnis, Resturlaub und Beendigungszeitpunkt.
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Vertretung mit Blick für die wirtschaftliche und persönliche Tragweite
Ob kurze Auseinandersetzung im laufenden Arbeitsverhältnis oder einschneidender Verlust des Arbeitsplatzes: Wir verbinden rechtliche Erfahrung mit dem nötigen Blick für Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation. Bereits im Erstgespräch geben wir eine belastbare Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und sinnvollen nächsten Schritten. Ebenso klären wir immer umfassend über Ihre Kosten auf. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit und eine durchdachte Strategie.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

BEWERTUNGEN DER KANZLEI
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Im Arbeitsrecht gilt leider gerade nicht der Grundsatz, dass die Gegenseite Ihre Anwaltskosten ohne Weiteres erstatten muss. Insbesondere in Kündigungsschutz- und sonstigen arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst – auch dann, wenn sie obsiegt. Auch außergerichtlich besteht ein Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber nicht ohne Weiteres. Die anwaltliche Vertretung ist deshalb dennoch oft sinnvoll, weil sich durch eine rechtlich starke Verhandlungsführung häufig deutlich bessere Ergebnisse erzielen lassen. Gerade bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und streitigen Beendigungen kann es gelingen, im Rahmen einer Abfindung oder eines Vergleichs einen wirtschaftlich spürbaren Ausgleich zu erreichen. So lässt sich die fehlende Kostenerstattung in vielen Fällen zumindest faktisch kompensieren.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung arbeitsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Gerne klären wir vor Ort in der Kanzlei während Ihres Termins ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Sache abdeckt, das mit einem unverbindlichen Anruf bei der Versicherung in Ihrer Anwesenheit.
