IHRE KANZLEI FÜR AUSLÄNDER- UND ASYLRECHT
Seit über 6 Jahren in der anwaltlichen Praxis tätig, mit Standorten in Duisburg und Düsseldorf und einem achtköpfigen Kanzleiteam, davon zwei Berufsträgern und zwei Juristinnen, verfügt unser engagiertes Kanzleiteam über umfassende Erfahrung im Ausländer- und Asylrecht. Es bearbeitet fortlaufend eine Vielzahl von Mandaten zu Aufenthalt, Familiennachzug, Einbürgerung, Duldung, Abschiebungsschutz und Asylverfahren. Behördenentscheidungen sind nicht selten fehlerhaft, unvollständig oder werden den konkreten Lebensumständen der Betroffenen nicht gerecht. Ob bei der erstmaligen Antragstellung, im laufenden Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Eil- und Klageverfahren: Wir prüfen Ihren Fall rechtlich fundiert, arbeiten die entscheidenden Punkte präzise heraus und setzen Ihre Rechte mit Nachdruck durch.
ZUSTÄNDIGE RECHTSANWÄLTIN
Rechtsanwältin Haji
Angestellte Rechtsanwältin - Tätigkeitsschwerpunkt
Beratungssprachen: المحامية تتقن اللغة العربية. Parêzger jine zimanê kurdî dizane.
Ob erste aufenthaltsrechtliche Probleme oder bereits fortgeschrittenes Gerichtsverfahren – wir stehen Ihnen von Beginn an bis zum Abschluss zur Verfügung.
Sie haben erst vor Kurzem aufenthaltsrechtliche Probleme bekommen und möchten diese frühzeitig anwaltlich klären? Oder sind Sie bereits mit einer Ablehnung, einer stockenden Bearbeitung oder einem gerichtlichen Verfahren konfrontiert? Wir stehen Ihnen bei.
Beratung und Vertretung bei Aufenthaltserlaubnis, Visum und aufenthaltsrechtlichen Anträgen
Gerade zu Beginn eines aufenthaltsrechtlichen Verfahrens werden entscheidende Weichen gestellt. Wer Anträge unvollständig stellt, Fristen versäumt oder behördliche Anforderungen falsch einschätzt, riskiert Nachteile, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Aufgrund unserer stetig wachsenden Erfahrung in einer Vielzahl ausländer- und asylrechtlicher Mandate begleiten wir Sie deshalb frühzeitig mit klaren, anwaltlich-praktischen Hinweisen und übernehmen Ihr Verfahren umfassend. Auf Wunsch stimmen wir uns auch eng mit weiteren Beteiligten, Unterlagengebern oder unterstützenden Stellen ab. Wir kennen die typischen Fallstricke ebenso wie die besonders schwierigen Konstellationen. So vermeiden Sie Fehler von der ersten Minute an.
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Unterstützung bei Nachforderungen, Anhörungen und Schreiben von Ausländerbehörde oder BAMF
Viele Probleme entstehen nicht erst durch eine ausdrückliche Ablehnung, sondern bereits im laufenden Kontakt mit der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt. Wenn Unterlagen nachgefordert werden, Anforderungen unklar bleiben oder Schreiben rechtlich nicht richtig eingeordnet werden, wächst die Unsicherheit schnell. Wir sorgen in solchen Situationen für eine strukturierte, rechtlich belastbare Aufbereitung Ihres Falles und dafür, dass Anträge, Stellungnahmen und Nachreichungen inhaltlich tragen. Gerade bei stockender Bearbeitung, missverständlichen Anforderungen oder problematischen behördlichen Hinweisen hilft eine präzise anwaltliche Begleitung, damit frühzeitig die richtigen Schritte eingeleitet werden und unnötige Verzögerungen vermieden werden.
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Vertretung nach Ablehnung von Aufenthaltserlaubnis, Visum oder Asylantrag
Die Ablehnung eines Antrags, die Rücknahme einer Aufenthaltsperspektive oder eine drohende aufenthaltsbeendende Maßnahme bedeuten für Betroffene oft eine erhebliche persönliche Belastung. Rechtlich kommt es dann auf schnelles, präzises und durchdachtes Handeln an. Mit einschlägiger Prozesserfahrung und fundiertem Wissen im komplexen Ausländer- und Asylrecht entwickeln wir belastbare Argumentationslinien und prüfen sorgfältig, welche rechtlichen Mittel im konkreten Fall in Betracht kommen. Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck, behalten dabei aber stets den rechtlichen Realismus im Blick. Dazu gehört auch, offen zu sagen, wenn ein Vorgehen keine tragfähige Aussicht auf Erfolg bietet.
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Prüfung von Familiennachzug, Duldung, Einbürgerung und sonstigen Aufenthaltsperspektiven
Ob es um die Sicherung des Aufenthalts, Familiennachzug, Duldung, Einbürgerung oder asylrechtlichen Schutz geht: Kein Fall sollte schematisch behandelt werden. Gerade im Ausländer- und Asylrecht entscheiden oft die konkrete Biographie, die familiäre Lage, gesundheitliche Umstände oder der bisherige Verfahrensverlauf über die rechtliche Bewertung. Wir verbinden praktische Erfahrung mit vertiefter Fachkenntnis, um Ihren Fall frühzeitig sauber einzuordnen und eine tragfähige Strategie zu entwickeln.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
BEWERTUNGEN DER KANZLEI

Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Im Ausländer- und Asylrecht besteht die Möglichkeit, dass nach gewonnenem Gerichtsverfahren die Kosten erstattet werden, das von dem Staat. Sprechen Sie uns hierauf in der Beratung an.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen Ausländer- und Asylsachen regelmäßig - wenn überhaupt - erst im Klageverfahren, manchmal schon im Widerspruchsverfahren. Die erste außergerichtliche Tätigkeit ist daher oftmals nicht gedeckt. Dies können Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung aufklären, oder aber wir rufen in Ihrer Anwesenheit im Büro unverbindlich die Rechtsschutz an und klären die Kostendeckung.
