

IHRE KANZLEI FÜR BEWERTUNGSRECHT - Willkommen.
Falsche Bewertungen sind nicht nur störend, sondern können sich in der heutigen Zeit, in welcher Onlinebewertungen die eigene Reputation immer stärker mitbeeinflussen, geschäftsschädigend auswirken. Google selbst reagiert entweder nicht oder nur unzureichend auf private Löschanfragen. Wir haben einschlägige Erfahrung und Erfolge bei Bewertungssachen gegen Google erzielt und helfen Ihnen.
Örtlich. Überörtlich.
Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.


Als mit zahlreichen geführten Zivilprozessen in dreistelliger Zahl erfahrener Anwalt für Zivilrecht und Gewerberecht stehe ich meinen Mandanten bei Fragen und Problemen rund um falsche negative Bewertungen bei Jameda, Google, Trustpilot und anderen Plattformen bei.
Bewertungs- und Reputationsrecht, Teil des Zivilrechts, ist komplexer, als von Betroffenen oftmals angenommen. Zu der Thematik hat sich in deutschen Ober- und Höchstgerichten eine umfangreiche Fallrechtsprechung ("Kasuistik") entwickelt, die man beherrschen muss, um die Erfolgsaussichten einer Löschung einschätzen zu können.
Stellt man eigenhändig oder mithilfe von nichtanwaltlichen "Löschdienstleistern" eine Löschanfrage bei Google, wird diese oft ignoriert oder abgelehnt. Ich habe bereits am Landgericht Duisburg im Rahmen eines Eilverfahrens Google Irland zur sofortigen Bewertungslöschung verurteilen können. Mit dieser und weiterer Erfahrung stehe ich Ihnen effektiv bei.
Je nach Konstellation kann auch gegen den Bewerter selbst vorgegangen werden - Zivilrechtlich oder strafrechtlich. Eine umfassende Beratung Ihrer Konsellation ist deswegen unabdingbar. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung und Vertretung.

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Wir löschen anwaltlich und juristisch Ihre Negativbewertungen - Notfalls vor Gericht.

UNSERE LEISTUNGEN
Juristisches Vorgehen gegen den Plattformbetreiber als mittelbarer Störer auf Entfernung einer falschen negativen Bewertung (Trustpilot, Jameda, Google uvm.)
Vorgehen im Wege des Eilrechtsschutzes vor Gericht aufgrund drohender Beeinträchtigung des Gewerbebetriebes bedingt durch die Negativbewertung
Außergerichtliche Verhandlung mit dem Plattformbetreiber oder Bewerter mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Disputs
Juristisches Vorgehen gegen den Bewerter in zivilrechtlicher (Abmahnung, Unterlassungserklärung, Zivilklage) und strafrechtlicher (Strafanzeige wgn. Verleumdung u.a.) Hinsicht
BEWERTUNGSRECHTLICHER ERFOLG DER KANZLEI
SPEZIALIST IM ZIVIL- & BEWERTUNGSRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE ZIVILRECHTSKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig im Zivilrecht tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Beratung von Kleinunternehmen, Freiberuflern und Mittelständlern
Dienstleister durch und durch
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst Ärzte, Anwaltskollegen, weitere Freiberufler sowie Kleingewerbler und mittelständische Unternehmen. Schwerpunkt ist die Vertretung von Unternehmen, die online um Kunden werben und daher besonders von Negativbewertungen betroffen sind.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Mit einer starken zivilrechtlichen Expertise steht die Kanzlei für Sie zur Verfügung. Bewertungsrecht ist pures Zivilrecht. Dank umfassender außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung in zivilrechtlichen und seit Jüngstem in bewertungsrechtlichen Fällen führt die Kanzlei Ihre Bewertungsangelegenheit routiniert zum Erfolg.
THEMEN ZUM MIETRECHT
5,0 / 5.0

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In mietrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende einmalige Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Bei Reputationsangelegenheiten ist der Streitwert zuweilen hoch und hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Wir beraten Sie gerne zu allen details Ihres Falls.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht greift, je nach Konstellation, oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Gerne besprechen wir mit Ihnen diesen Erstattungsanspruch umfassend.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung gewerberechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, dürfte Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten.
Ob Ihre Versicherung einspringt, können Sie zum einen selbst vor dem Besuch telefonisch bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Alternativ helfen wir Ihnen gerne hierbei in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.