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Unfallgegner geflüchtet? Wir helfen.

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Ihre Kanzlei mit dem Schwerpunkt KFZ - Unfallrecht und Verkehrsrecht in Duisburg.

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IHRE KANZLEI FÜR UNFALL- UND VERKEHRSRECHT.

Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügt das fünfköpfige Kanzleiteam über umfassende Expertise im Unfall- und Verkehrsrecht mit einer Aktenlage von mehreren Hundert KFZ-Unfallakten pro Jahr. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen oft aus rein wirtschaftstaktischen Gründen rechtswidrige Abzüge vor. Ob frisch nach dem Unfall oder später aufkeimenden Problemen: Wir kennen uns mit allen Schadensproblemen auf wissenschaftlichem Niveau aus und helfen Ihnen.

Kostenlos bei unverschuldeten und klaren Unfällen.

Keine Anzahlung für den Anwalt oder Nachforderung einer Anwaltsrechnung bei unverschuldeten, klaren Unfällen.

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

Gegner flüchtet und bestreitet den Schaden? Es ist aussichtsreicher, als Sie denken - Wir stehen Ihnen ab Minute eins von A-Z zur Verfügung.

Sie sind Opfer eines Unfalls geworden, bei dem der Verursacher Fahrerflucht begangen hat und möchten nun wissen, wie Ihre Chancen auf eine Auszahlung stehen? Oder sind Sie bereits mit einer ungenügenden Schadensregulierung oder einem laufenden Klageverfahren konfrontiert? Wir sind für Sie da.

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Unfallabwicklung mit anwaltlicher Unterstützung ab Tag 1

Dank unserer langjährigen Erfahrung mit zahlreichen Fahrerfluchtfällen unterstützen wir Sie kurz nach dem Unfall mit praktischen anwaltlichen Ratschlägen und übernehmen die gesamte Abwicklung Ihres Unfalls. 

Beweise, Zeugen und polizeiliche Arbeit

Insbesondere die Beweislage entscheidet über Erfolg und Misserfolg eines solchen Falles. Oft behaupten Verursacher, Sie hätten nichts gemerkt. Aber keine Sorge: Diese Behauptung tangiert seine zivilrechtliche Haftung nicht. Wir erklären Ihnen detailliert den Ablauf des Zivil- und Strafverfahrens gegen den Verursacher und loten alle Möglichkeiten aus. Insbesondere machen wir von unserer stärksten anwaltlichen Waffe in diesem Stadium, dem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch und analysieren alle Ergebnisse und Feststellungen aus der Polizeiakte, um den Gegner zu überführen.

Unsere praktische Erfahrung mit Fahrerfluchtfällen

Fälle von Fahrerflucht sind besonders ärgerlich und oft komplex zu handhaben. Mit unserer umfangreichen Prozesserfahrung und fundiertem Wissen in der Rechtsprechung zu Fahrerfluchtsachen wissen wir, wie solche Fälle zu lösen sind. Oft ist hier ein umfassendes Gespräch über den Schadenhergang mit Ihnen, zudem die Ermittlungsakte der Polizei erforderlich. Wir informieren Sie zudem offen und ehrlich, wann ein Fall aussichtslos ist.​

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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BEWERTUNGEN DER KANZLEI

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Leistungsfelder

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.

Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem  Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.

Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.

Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.

  • Klärung der Haftungsverteilung bei typischen Unfallkonstellationen (z. B. Vorfahrtsverletzung, Abbiegeunfälle)

  • Unterstützung bei der Beweisführung durch Zeugenbeweise

  • Auswertung von Lichtbildern zur Rekonstruktion des Unfallhergangs

  • Haftung bei Parkschäden und Unfällen auf Parkplätzen

  • Klärung von Haftungsansprüchen bei Missachtung von Verkehrsregeln

  • Unterstützung bei der Dokumentation von Unfallspuren

  • Vorgehen bei unklarer Beweislastverteilung zwischen den Parteien

  • Verzögerte Regulierung: Vorgehen und rechtliche Schritte

  • Unfallflucht-Fälle: Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verursacher

  • Regulierungsablehnung der Versicherung: Prüfung und Anfechtung

  • Teilzahlung durch Versicherer: Verhandlung und Nachforderung

  • Unterstützung bei der Beweisführung und Schadensdokumentation

  • Beratung zu Schadenspositionen: Reparatur, Nutzungsausfall und Wertminderung

  • Vertretung bei Auslandsunfällen

  • Unterstützung bei der Schadensmeldung und Dokumentation

  • Prüfung der Deckung durch die Kaskoversicherung

  • Verhandlung mit der Versicherung über Reparaturkosten

  • Klärung von Fragen zur Eigenbeteiligung

  • Unterstützung bei Streitigkeiten über Schadensumfang

  • Beratung zu Totalschaden und Restwertabrechnung

  • Ermittlung der Anspruchsgrundlage bei Personenschäden

  • Berechnung der Schmerzensgeldhöhe anhand aktuellster Schmerzensgeldliteratur

  • Unterstützung bei der Einholung medizinischer Gutachten

  • Beratung zur angemessenen Höhe des Schmerzensgelds

  • Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung

  • Unterstützung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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FÄLLE

Unfallrechtliche Verfahren der Kanzlei.

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Urteil nach Berufung: Versicherung muss 100% statt 50% zahlen.

 

Parkplatzunfall, beide Fahrzeuge rangieren, Mandantenfahrzeug steht und hupt: Außergerichtlich zahlt die Versicherung nur 50% des Schadens aus. Das AG bestätigt die 50%. Mandant wechselt den Anwalt und sucht uns auf, wir legen Berufung am Landgericht Duisburg ein. Es existiert nämlich jüngere Rechtsprechung, nach welcher das Sekunden stillstehende KFZ nicht haftet. Nach einem kurzem Verfahren obsiegen wir.

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VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig

Sorgfalt, Methodik, Akribie

Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.

Kosten - FAQ


Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

 

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

Mandantenparkplätze hinter der Kanzlei verfügbar - Sprechen Sie uns telefonisch hierauf an.

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