IHRE KANZLEI FÜR IMMOBILIENKAUFRECHT
Beim Kauf von Haus, Wohnung oder Grundstück geht es regelmäßig um hohe Vermögenswerte und langfristige Bindungen. Unsere Kanzlei in Duisburg und Düsseldorf sowie insgesamt acht Mitarbeitern, darunter zwei Berufsträgern, begleitet Käufer und Verkäufer bei der Prüfung notarieller Verträge, bei Streit über Mängel, Kaufpreis, Übergabe und Rückabwicklung sowie bei Konflikten mit Immobilienmaklern. Wir verbinden rechtliche Prüfung mit einem Blick für Beweise, Fristen und wirtschaftliche Folgen.
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DAS JURISTISCHE TEAM
Rechtsanwalt Elci
Gründer und Partner
Dipl. Juristin Böhm
Angestellte Mitarbeiterin
Rechtsanwältin Haji
Angestellte Rechtsanwältin
Dipl. Juristin Elci
Angestellte Juristin
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Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
GEBIETE
Klarheit vor und nach dem Immobilienkauf.
Kaufverträge, versteckte Mängel, Rückabwicklung und Maklerstreitigkeiten
Der Kauf einer Immobilie ist rechtlich und wirtschaftlich eine Entscheidung mit großer Tragweite. Kaufpreis, Grundbuch, Finanzierung, Übergabe, Haftungsausschlüsse, bekannte Mängel und spätere Entdeckungen greifen ineinander. Viele Konflikte zeigen sich erst nach dem Notartermin oder nach Besitzübergang, wenn Feuchtigkeit, Schimmel, Schäden an Leitungen, falsche Flächenangaben, ungeklärte Belastungen oder verschwiegene Umstände sichtbar werden. Wir begleiten Käufer und Verkäufer vor und nach dem Vertragsschluss mit einer klaren Prüfung der Ansprüche, Risiken und Beweislage.
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Kaufvertragsprüfung vor der Beurkundung
Ein notarieller Immobilienkaufvertrag wirkt oft standardisiert, enthält aber Regelungen, die später entscheidend sein können. Wir prüfen Kaufpreisfälligkeit, Übergabe, Besitz-Nutzen-Lasten-Wechsel, Räumung, Zubehör, Haftungsausschluss, bekannte Mängel, Grundbuchlage, Baulasten, Dienstbarkeiten, Teilungserklärung und Sondernutzungsrechte. Ziel ist, Risiken vor der Unterschrift sichtbar zu machen und problematische Klauseln rechtzeitig anzusprechen.
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Versteckte und verschwiegene Mängel
Nach dem Kauf stellt sich häufig die Frage, ob der Verkäufer für Mängel haftet, obwohl der Vertrag die Gewährleistung ausschließt. Wir prüfen, ob ein Sachmangel vorliegt, ob dieser bereits bei Gefahrübergang angelegt war, ob der Verkäufer Kenntnis hatte oder aufklärungspflichtige Umstände verschwiegen wurden. Besonders relevant sind Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Altlasten, Undichtigkeiten, Schwarzbau, falsche Angaben im Exposé oder nicht offengelegte Vorschäden.
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Minderung, Schadensersatz und Rückabwicklung
Je nach Beweislage kommen Kaufpreisminderung, Schadensersatz, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder vollständige Rückabwicklung in Betracht. Wir bewerten, welche Rechtsfolge realistisch durchsetzbar ist, sichern Beweise, formulieren Anspruchsschreiben und vertreten Sie in Verhandlungen oder im gerichtlichen Verfahren. Dabei behalten wir auch Nebenkosten, Finanzierungsschäden, Gutachterkosten und praktische Folgen einer Rückabwicklung im Blick.
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Maklervertrag und Maklerprovision
Streit entsteht auch mit Immobilienmaklern, etwa bei unklaren Nachweisen, fehlerhaften Informationen, Widerruf, Doppeltätigkeit, Pflichtverletzungen oder der Frage, ob die Provision überhaupt verdient wurde. Wir prüfen Maklervertrag, Provisionsanspruch, Rückforderung gezahlter Maklercourtage und Einwendungen gegen Zahlungsforderungen. So wird aus einem unübersichtlichen Immobilienkonflikt eine rechtlich geordnete Strategie.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Standort Düsseldorf

Standort Duisburg
BEWERTUNGEN DER KANZLEI
Leistungsfelder
Prüfung notarieller Immobilienkaufverträge vor Unterzeichnung, Bewertung von Haftungsausschlüssen, Übergabe, Kaufpreisfälligkeit und typischen Vertragsrisiken vor Kauf.
Durchsetzung oder Abwehr von Rücktritt, Kaufpreisminderung, Schadensersatz und Rückabwicklung nach problematischem Haus- oder Wohnungskauf wegen erheblicher Mängel.
Prüfung von Maklervertrag, Provisionsanspruch, Widerruf, Pflichtverletzungen und Rückforderung gezahlter Maklercourtage bei Streitigkeiten nach dem Kauf mit Maklern.
Vertretung bei verschwiegenen Mängeln, Feuchtigkeit, Schimmel, Altlasten oder falschen Angaben des Verkäufers, einschließlich sorgfältiger Arglistprüfung nach Übergabe.
FÄLLE
Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

Besuchen Sie uns in unserem Düsseldorfer Büro in Derendorf.
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

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