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Kanzlei für Nachbarrecht

Ihre Kanzlei für Nachbarrecht: Grenzen, Immissionen, Bauvorhaben und Unterlassung

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

IHRE KANZLEI FÜR NACHBARRECHT & NACHBARSTREITIGKEITEN

Nachbarstreitigkeiten, ob zwischen Grunstückseigentümern, WEG-Nachbarn oder Mietnachbarn, beginnen oft unscheinbar und werden schnell persönlich, teuer und nicht zuletzt psychologisch belastend. Unsere Kanzlei, bestehend aus zwei Berufsträgern, acht Mitarbeitern und Standorten in Düsseldorf und Duisburg begleitet Eigentümer, Mieter, Vermieter und Grundstücksnachbarn bei Auseinandersetzungen über Grenzen, Unterlassungsrechten, Immissionen, Bauvorhaben und Nutzungsrechten. Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage nach Nachbarrecht, NachbarG NRW, Bauordnung NRW und zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.

Home / Immobilienrecht / Nachbarrecht

DAS JURISTISCHE TEAM

Rechtsanwalt Elci

Gründer und Partner

Dipl. Juristin Böhm

Angestellte Mitarbeiterin

Rechtsanwältin Haji

Angestellte Rechtsanwältin

Dipl. Juristin Elci

Angestellte Juristin

Groß (hedra-image-6d5cd8fa-94a5-4238-bd24-f9ef5d7bed37).jpeg

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

GEBIETE

Setzen klarer Grenzen für belastende Nachbarschaftskonflikte.

Grenzstreit, Immissionen, Bauvorhaben und Abwehrrechte

Nachbarrechtliche Konflikte verbinden rechtliche Detailfragen mit einer teils erheblichen persönlichen Belastung, weil die Beteiligten meist dauerhaft nebeneinander wohnen oder ihre Grundstücke weiter nutzen müssen. Aus einem Zaun, einer Hecke, einem Bauvorhaben, einem lauten Verhalten oder ablaufendem Wasser kann schnell ein Streit entstehen, der das eigene Grundstück, die Wohnqualität und den Wert der Immobilie betrifft. Oder aber persönliche Konflikte werden in solche Nachbarstreitigkeiten gespiegelt und indirekt hier ausgetragen.

 

Gerade weil ein Nachbarschaftsverhältnis nicht einfach "gekündigt" werden kann, kommt es darauf an, frühzeitig die Rechtslage zu kennen und zwischen rechtswidrigen wie auch berechtigten Forderungen zu unterscheiden. Wir ordnen die Lage nach NachbarG NRW, Bauordnung NRW, Bürgerlichem Gesetzbuch und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben ein und entwickeln eine Vorgehensweise für Sie, die rechtlich belastbar und praktisch durchsetzbar ist. Dabei prüfen wir auch, ob sich der Konflikt durch eine klare anwaltliche Aufforderung oder eine tragfähige Einigung lösen lässt, bevor ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren erforderlich wird.

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Grenzen, Einfriedungen und Grundstücksnutzung

Häufig geht es um den Verlauf der Grundstücksgrenze, Grenzbebauung, Grenzabstand, Überbau, Zäune, Mauern, Stützmauern, Hecken, Bäume, überhängende Äste, Wurzeln, Laub, Zufahrten, Stellplätze oder Sichtschutz. Wir prüfen, ob ein Beseitigungs-, Unterlassungs-, Duldungs- oder Mitwirkungsanspruch besteht, ob eine Vermessung erforderlich ist und wie sich Konflikte um Grenzstein, Kataster, Baulast, Grunddienstbarkeit, Wegerecht oder Notwegerecht rechtlich lösen lassen.

 

Wichtig ist hier oft die Frage der Verjährung und der Bestandskräfte: Wer zu lange zuwartet, kann seinen Anspruch auf Beseitigung eines Überbaus oder einer grenznahen Anpflanzung verlieren, weshalb wir Fristen von Beginn an im Blick behalten. Wir sagen Ihnen außerdem konkret, welche Kosten – etwa für eine amtliche Grenzfeststellung oder einen gerichtlichen Sachverständigen – realistisch zu erwarten sind und wer sie im Ergebnis trägt.

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Unterlassungsanspruch - Bei Immissionen und Rechtseingriffen

Lärm, Partys, Hundegebell, Baulärm, Gerüche, Grillrauch, Kaminrauch, Licht, Blendwirkung, Schattenwurf, Wasser, Feuchtigkeit, Videokameras auf Grundstücken oder Drohnen können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen. Wir klären, welche Einwirkungen hinzunehmen sind und wo die Grenze zur rechtswidrigen Störung überschritten wird. Maßgeblich ist dabei, ob die Beeinträchtigung nur unwesentlich ist oder ortsüblich – Kriterien, die sich erst mit einer sauberen Dokumentation in Lärmprotokollen, Fotos, Videos und Zeugenaussagen belastbar belegen lassen. Dazu sichern wir Beweise, formulieren Abmahnungen und setzen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadensersatz durch – bei dringenden Fällen, etwa unzulässiger Videoüberwachung des eigenen Grundstücks, auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

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Bauvorhaben, Baugenehmigung und Abstandsflächen.

Errichtet der Nachbar eine Garage, einen Anbau, eine Terrasse, einen Balkon oder ändert er die Nutzung eines Gebäudes, können Fristen entscheidend sein. Wir prüfen Abstandsflächen, Grenzabstände, die Bauordnung NRW, Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Baulasten und nachbarschützende Vorschriften. Entscheidend ist hier ein schnelles Handeln: Wird gegen eine erteilte Baugenehmigung nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt, wird sie bestandskräftig, und auch ein Eilantrag muss gestellt werden, bevor vollendete Tatsachen geschaffen sind. Bei Bedarf unterstützen wir beim Widerspruch, bei der Nachbarklage, bei Eilrechtsschutz oder bei der Kommunikation mit der Bauaufsicht und prüfen ebenso, ob sich ein Vorgehen gegen einen ungenehmigten „Schwarzbau“ über ein bauaufsichtliches Einschreiten erreichen lässt.

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Schlichtung und gerichtliche Durchsetzung

Nicht jeder Nachbarstreit kann sofort vor Gericht gebracht werden; Oftmals muss eine Schlichtung vor dem Schiedsamt kraft Gesetzes durchgeführt werden, bevor Klage erhoben wird. Der Kanzleiinhaber setzt bei solchen Schlichtungsterminen in vermittelnder Rolle alles daran, eine angemessene vergleichsweise Lösung für alle Parteien mit Blick auf die Mandanteninteressen zu finden. Wenn der Konflikt dennoch nicht gelöst wird, vertreten wir Sie bei Unterlassungsklage, Beseitigungsklage, Schadensersatz und im Eilfall bei der einstweiligen Verfügung. Ziel ist eine Lösung, die nicht nur den aktuellen Streit beendet, sondern künftige Belastungen möglichst verhindert.

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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Standort Düsseldorf

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Standort Duisburg

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

Leistungsfelder

Beratung bei Grenzverlauf, Grenzbebauung, Zaun, Mauer, Hecke, Überbau, Zufahrt und Streit über Nutzung oder Duldung an der Grundstücksgrenze nach NachbarG NRW praxisnah.

Prüfung von Nachbarrechten bei Bauvorhaben, Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Abstandsflächen, Baulast und bauordnungsrechtlichen Einwänden vor Fristablauf in NRW.

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Unterlassung, Beseitigung, Duldung oder Schadensersatz bei eskalierten Nachbarschaftskonflikten mit Nachdruck.

Vorgehen gegen Lärm, Rauch, Gerüche, Wasser, Schattenwurf, Licht, Kameras oder Drohnen, einschließlich Unterlassung, Beseitigung und Beweissicherung im Einzelfall.

FÄLLE

Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

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Immobilienkaufrecht: Arglistig verschwiegener Mangel.

 

Der Mandant erwirbt ein Grundstück mitsamt Immobilie, wobei sich nach Erwerb herausstellt, dass ein erheblicher, nach eingeholtem Gutachten dem Verkäufer bekannter Mangel an den tragenden Strukturen des Hauses existiert. Nach erfolgloser Mangelbeseitigungsaufforderung gegenüber dem Verkäufer erklären wir den Rücktritt und erhalten den gesamten Kaufpreis mitsamt Kreditzinsschaden zurück.

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Besuchen Sie uns in unserem Düsseldorfer Büro in Derendorf.

IMMOBILIENRECHTLICHE THEMEN

Unsere Leistungen im Immobilienrecht.

Kosten - FAQ

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten. 

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DÜSSELDORF & DUISBURG FÜR SIE DA.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

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