IHRE KANZLEI FÜR WEG-RECHT UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Mit zwei Standorten in Düsseldorf und Duisburg, acht Mitarbeitenden und zwei Berufsträgern unterstützen wir Wohnungseigentümer, Verwalter und Gemeinschaften bei rechtlichen Konflikten rund um die Eigentumswohnung. Wir prüfen Beschlüsse, Abrechnungen, Teilungserklärungen und Verwalterhandeln und entwickeln daraus ein Vorgehen, das Fristen, Kostenrisiken und die praktische Lage in der Gemeinschaft im Blick behält.
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DAS JURISTISCHE TEAM
Rechtsanwalt Elci
Gründer und Partner
Dipl. Juristin Böhm
Angestellte Mitarbeiterin
Rechtsanwältin Haji
Angestellte Rechtsanwältin
Dipl. Juristin Elci
Angestellte Juristin
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Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
GEBIETE
Rechtssicherheit in der Eigentümergemeinschaft.
WEG-Recht
Das Wohnungseigentumsrecht betrifft weit mehr als einzelne Streitigkeiten in einer Eigentümerversammlung. In einer WEG sind Vermögen, Verwaltung, Nutzung des Gebäudes und das tägliche Zusammenleben dauerhaft miteinander verbunden. Schon ein fehlerhafter Beschluss, eine undurchsichtige Jahresabrechnung oder eine verzögerte Sanierung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen auslösen. Wir beraten einzelne Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Eigentümergemeinschaften bei der rechtlichen Einordnung, bei der taktischen Vorbereitung und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
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Beschlüsse und Anfechtung
Fehler in der Einladung, unklare Beschlussgegenstände, fehlende Bestimmtheit, fehlerhafte Mehrheiten oder sachlich unvertretbare Entscheidungen können dazu führen, dass ein WEG-Beschluss anfechtbar oder sogar nichtig ist. Wir prüfen Beschlüsse aus Eigentümerversammlungen, kontrollieren die maßgeblichen Fristen, bewerten Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage und klären, ob ein außergerichtliches Vorgehen ausreicht oder eine gerichtliche Klärung erforderlich ist.
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Hausgeld, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Streit entsteht häufig bei Hausgeldforderungen, Wohngeldrückständen, Sonderumlagen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen. Wir prüfen, ob die Forderung schlüssig ist, ob die Kosten richtig verteilt wurden und ob ein Beschluss über Abrechnung oder Sonderumlage Bestand haben kann. Offene Hausgeldrückstände setzen wir konsequent durch; unberechtigte oder fehlerhaft berechnete Forderungen wehren wir ebenso ab.
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Verwalter, Beirat und Eigentümerversammlung
Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, Pflichtverletzungen begeht, Unterlagen zurückhält oder notwendige Maßnahmen verzögert, braucht die Gemeinschaft eine klare Linie. Wir beraten bei Verwaltervertrag, Abberufung, Neubestellung, Beschlusssammlung, Beiratsrechten und Vorbereitung der Eigentümerversammlung. Dabei achten wir darauf, dass rechtliche Schritte nicht nur möglich, sondern auch praktisch sinnvoll und für die Gemeinschaft tragfähig sind.
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Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und bauliche Veränderungen
Besonders konfliktanfällig sind Fragen rund um Balkone, Fenster, Dach, Fassade, Leitungen, Stellplätze, Sondernutzungsrechte, Sanierungen und Modernisierungen. Wir prüfen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, ordnen Kostenverteilung und Zuständigkeiten ein und vertreten Sie bei Streit über bauliche Veränderungen, Instandhaltung, Instandsetzung und Nutzung gemeinsamer Flächen.
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Informationserlangung von der Hausverwaltung
Oftmals blockiert die WEG-Gemeinschaft oder die Hausverwaltung die Herausgabe von WEG-Gemeinschaftsrelevanten Informationen, wie Versicherungsabrechnungen, Abrechnungsbelegen, Korrespondenzen oder sogar die Mitteilung von Versammlungsterminen. Hier machen wir für Sie Ihr unbeschränktes Recht auf Information gegenüber der WEG-Gemeinschaft geltend, vorerst außergerichtlich, bei Blockade durch sofortige Klageerhebung.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Standort Düsseldorf

Standort Duisburg
BEWERTUNGEN DER KANZLEI
Leistungsfelder
Prüfung fehlerhafter WEG-Beschlüsse, Fristenkontrolle, Anfechtungsklage, Nichtigkeitsfragen und Einschätzung sinnvoller Gegenmaßnahmen mit klarer Fristbewertung.
Vorgehen bei Pflichtverletzungen der Verwaltung, untätigem Hausverwalter, Verwalterabberufung, Verwaltervertrag und Beiratsfragen samt Strategie und Vertretung.
Klärung von Streit um Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, bauliche Veränderungen, Sanierungsbeschlüsse und Nutzung gemeinsamer Flächen rechtlich klar einordnen.
Kontrolle von Hausgeldforderungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Sonderumlagen, einschließlich Einwendungen gegen unklare Kostenverteilung und Forderungen.
FÄLLE
Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

Besuchen Sie uns in unserem Düsseldorfer Büro in Derendorf.
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

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