IHRE KANZLEI FÜR ZIVILBAU- & WERKVERTRAGSRECHT
Bau- und Werkverträge werden meist erst dann rechtlich greifbar, wenn Termine kippen, Leistungen mangelhaft sind oder Rechnungen streitig werden. Wir, bestehend aus 8 Mitarbeitern, darunter zwei Berufsträgern, mit Standorten in Düsseldorf und Duisburg, vertreten Auftraggeber, Unternehmer, Handwerksbetriebe und Bauherren bei Baupfusch, Baumängeln, Nachträgen, Abnahmefragen, Werklohnforderungen und Handwerkerrechnungen. Dazu prüfen wir Verträge, Belege, Fristen und Beweise mit dem Ziel einer schnellen und belastbaren Lösung.
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DAS JURISTISCHE TEAM
Rechtsanwalt Elci
Gründer und Partner
Dipl. Juristin Böhm
Angestellte Mitarbeiterin
Rechtsanwältin Haji
Angestellte Rechtsanwältin
Dipl. Juristin Elci
Angestellte Juristin
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Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
GEBIETE
Konflikte bei Bauleistungen und Werkverträgen rechtlich sauber lösen.
Bauleistungen, Baumängel, Abnahme und Vergütungsfragen
Zivilbaurecht und Werkvertragsrecht beginnen nicht erst mit dem Gerichtsprozess. Entscheidend sind oft die ersten Schritte: Was wurde vereinbart, welche Leistung war geschuldet, wurde ordnungsgemäß gearbeitet, ist die Abnahme erfolgt, welche Frist muss gesetzt werden und welche Beweise liegen vor? Wir vertreten private Bauherren, Auftraggeber von Sanierungen und Renovierungen ebenso wie Handwerksbetriebe, Unternehmer, Subunternehmer und Bauunternehmen. Dabei verbinden wir die rechtliche Prüfung mit einem praktischen Blick auf Baustelle, Dokumentation, Rechnungen und Gutachten.
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Bauvertrag, Werkvertrag und VOB/B
Schon vor Beginn der Arbeiten können unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Termine, problematische Zahlungspläne oder einseitige Klauseln später zu erheblichen Konflikten führen. Wir prüfen Bauverträge, Verbraucherbauverträge, Werkverträge, Handwerkerverträge, Generalunternehmerverträge, VOB/B-Regelungen, Sicherheitseinbehalte, Bauhandwerkersicherung und Kündigungsmöglichkeiten. Ziel ist, die Vertragslage eindeutig zu klären, bevor aus Unsicherheit ein kostenintensiver Streit entsteht.
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Baumängel, Baupfusch und Gewährleistung
Mangelhafte Dachsanierung, Badsanierung, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Elektroarbeiten, Heizungsbau, Fenstereinbau, Trockenbau, Bodenarbeiten, Parkettarbeiten oder Fassadenarbeiten führen oft zu Folgeschäden und Nutzungsausfällen. Wir formulieren Mängelrügen, setzen Fristen zur Nachbesserung und prüfen Ansprüche auf Mangelbeseitigung, Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung. Ebenso wehren wir unberechtigte oder überzogene Mängelbehauptungen ab.
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Werklohn, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen
Auf Unternehmerseite geht es häufig darum, verdienten Werklohn durchzusetzen, offene Abschlagszahlungen einzufordern oder eine Werklohnklage vorzubereiten. Auf Auftraggeberseite prüfen wir, ob Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Nachtrag, Stundenlohnpositionen oder Materialkosten berechtigt sind. Überhöhte Handwerkerrechnungen, streitige Nachträge, Sicherheitseinbehalte und unklare Abrechnungen werden von uns strukturiert ausgewertet und rechtlich eingeordnet.
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Abnahme, Bauverzug und Beweissicherung
Die Abnahme entscheidet über Fälligkeit, Beweislast und Gewährleistungsbeginn. Wir beraten dazu, ob eine Abnahme verweigert werden kann, wie ein Abnahmeprotokoll gestaltet wird und welche Folgen eine Bauzeitverzögerung, verspätete Fertigstellung oder ein Verzug des Bauunternehmers hat. Für die Beweisführung nutzen wir ein persönlich bekanntes Netzwerk aus Handwerkern, Bauunternehmen und Sachverständigen und begleiten bei Bedarf das selbständige Beweisverfahren oder den Bauprozess.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Standort Düsseldorf

Standort Duisburg
BEWERTUNGEN DER KANZLEI
Leistungsfelder
Prüfung und Gestaltung von Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Werkvertrag, Handwerkervertrag, VOB/B-Klauseln, Nachträgen und Kündigungsfragen für klare Vertragslagen.
Prüfung von Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Werklohnforderung, Sicherheitseinbehalt, Nachträgen und Abwehr überhöhter Handwerkerrechnungen im Streitfall strategisch.
Beratung zu Abnahme, Abnahmeverweigerung, Verzug, Bauzeitverzögerung, selbständigem Beweisverfahren, Gutachter und gerichtlichem Baustreit vor Anspruchsverlust.
Durchsetzung von Gewährleistung bei Baumängeln, Baupfusch, mangelhafter Sanierung, Reparatur oder Renovierung mit Fristsetzung und Mängelrüge gegenüber Unternehmern.
FÄLLE
Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

Besuchen Sie uns in unserem Düsseldorfer Büro in Derendorf.
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

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