top of page

Probleme mit dem KFZ-Verkäufer? Wir helfen.

 

Ihr Rechtsanwalt für KFZ-Kauf- und Vertragsrecht in Duisburg.

sterneklein220.png

5,0 / 5.0

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

duisburg-kanzlei-arbeitsrecht1400.jpg

IHRE KANZLEI FÜR KFZ-VERTRAGSRECHT  - Willkommen.

Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügen mein vierköpfiges Team und ich über umfassende Expertise im Zivilrecht sowie KFZ-Kaufrecht. Mit einem Zusammenspiel aus KFZ-unfallrelevanter Facherfahrung mitsamt dem damit einhergehenden Expertennetzwerk sowie zivil- und vertragsrechtlichem Fachwissen lösen wir Ihre Rechtsprobleme rund um den KFZ Kauf: Reparatur, Rücktritt und Rückgabe des KFZ, Garantiegeltendmachungen.

Örtlich. Überörtlich.

 

Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.

RAElciquer.jpg
kanzleiaussen850_edited.jpg

Ihre Rechte aus dem Kaufvertrag oder Garantievertrag gelten nicht unbegrenzt: Anwaltliche Prüfung ist daher empfehlenswert

 

Anwaltliche Analyse des Kaufvertrages und der Garantie

Schritt eins bei der Bearbeitung eines KFZ-Vertragsfalles ist die Prüfung der vereinbarten Vertragsdokumente. Denn hiervon hängt ab, welche gesetzlichen Institute Anwendung finden und wie lange sie gelten. Neben den üblichen Normen und Kenntnissen achten wir hierbei auch auf Sonderkonstellationen wie Agenturverträge oder Scheinverträge, die nur zum Zwecke der Aushöhlung Ihrer Rechte von einer Privatperson und nicht von dem gewerblichen Verkäufer unterzeichnet wurden.

Schnelles Handeln bei Mängel- und Betrugsfällen Pflicht

Haben Sie das Gefühl, dass der Verkäufer von Schäden an dem Fahrzeug wusste und sie Ihnen verheimlicht hat? Dann stehen Ihnen starke Gestaltungsrechte wie die Vertragsanfechtung, die den Vertrag von Anfang an unwirksam macht oder das Rücktrittsrecht zu. Hierzu raten wir Ihnen, schnellstmöglich einen Termin bei uns zu beauftragen, da bsp. die Anfechtung wegen Inhaltsirrtums unverzüglich erklärt werden muss.

Umfangreiche Beweissicherung bei technischen Punkten

Sogar der rechtlich eindeutigste Fall kann scheitern, wenn die Umstände nicht beweissicher dokumentiert werden oder aber vor der Dokumentation eigenmächtige Manipulationen am KFZ vorgenommen werden (sog. Beweisvereitelung). Mit unserer zivilprozessualen Erfahrung im Beweisrecht sowie in technischen Fragen legen wir die Weichen von Anfang an sicher - So gewährleisten wir bereits ohne Klageerhebung eine fundierte Beweisgrundlage für außergerichtliche Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Garantiegeber.

Garantie oder Gewährleistung - Nicht in die Irre führen lassen

Leider erleben wir es regelmäßig, wie Verkäufer rechtlich unwissende Käufer - je nach dem Vorteil für den Verkäufer - zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie hin und her verweisen. Oder aber ein Privatverkäufer verkauft bewusst ein Unfall- oder Schrottauto und erklärt Tage später nach Übergabe, die Gewährleistung sei doch ausgeschlossen. Doch bedenken Sie: Der Gewährleistungsauschluss erlaubt dem Privatverkäufer nicht, betrügerisch zu handeln oder zu täuschen! Unter unserer Mandatierung setzen wir Ihr Vertragsrecht fundiert durch. 

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Händedruck

Ob Unfallauto, Motorschaden, Reparatur oder Fahrzeugrückgabe - Im Kaufrecht gelten Fristen, die einzuhalten sind

Quadrate

UNSERE LEISTUNGEN

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.

Es gibt große Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zwischen einem Haftpflichtunfall und der Inanspruchnahme der eigenen Kasko. Will Ihre Kasko nichts oder nur einen staubkorngroßen Betrag zahlen, suchen Sie uns auf.

Der Verkäufer hat Ihnen ein Unfallauto oder Mängelauto untergejubelt? Wir erklären rechtssicher den Rücktritt oder handeln einen Vergleich aus. Probleme mit der Werkstatt? Wir nehmen die Werkstatt in die Haftung, mit allen Mitteln.

Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.

Verkehrsrechtliche Fälle der Kanzlei

aaa.jpeg

Urteil nach Berufung: Versicherung muss 100% statt 50% zahlen.

 

Parkplatzunfall, beide Fahrzeuge rangieren, Mandantenfahrzeug steht und hupt: Außergerichtlich zahlt die Versicherung nur 50% des Schadens aus. Das AG bestätigt die 50%. Mandant wechselt den Anwalt und sucht uns auf, wir legen Berufung am Landgericht Duisburg ein. Es existiert nämlich jüngere Rechtsprechung, nach welcher das Sekunden stillstehende KFZ nicht haftet. Nach einem kurzem Verfahren obsiegen wir.

VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig

Sorgfalt, Methodik, Akribie

Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.

Kosten - FAQ

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In unfall- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Gerne besprechen wir mit Ihnen diesen Erstattungsanspruch umfassend.

 

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten. 

Ob Ihre Versicherung einspringt, können Sie zum einen selbst vor dem Besuch telefonisch bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Alternativ helfen wir Ihnen gerne hierbei in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

sterneklein220.png

5,0 / 5.0

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

bottom of page