

IHRE KANZLEI FÜR MEDIZIN- UND PATIENTENRECHT
Seit 6 Jahren ist unsere Kanzlei mit Standorten in Duisburg und Düsseldorf tätig. Unser Team aus zwei Rechtsanwälten, zwei Juristen und vier Kanzleimitarbeitern verfügt über fundierte Erfahrung im Zivilrecht und Medizinrecht und hat mehrere Hochstreitwertverfahren im Arzthaftungsrecht erfolgreich geführt. Durch unsere umfassende praktische Expertise wissen wir, worauf es in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet ankommt. Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung medizinrechtlicher Ansprüche profitieren wir zudem von einem belastbaren Netzwerk aus Orthopäden, Zahnärzten und weiteren Ärzten, das eine fundierte und erfolgreiche Mandatsbearbeitung unterstützt.
Örtlich. Überörtlich.
Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet. Mit Standorten in Duisburg und Düsseldorf.
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Sie haben Fragen oder Probleme im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechts? Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und fundierten Expertise gerne zur Seite.
Seit 6 Jahren ist unsere Kanzlei mit Standorten in Duisburg und Düsseldorf tätig. Wenn medizinische Behandlungen Folgen hinterlassen, geht es für Betroffene oft um weit mehr als nur um eine rechtliche Auseinandersetzung. Es geht um Gesundheit, Vertrauen und nicht selten um erhebliche persönliche Belastungen. Wir begegnen solchen Fällen mit der gebotenen Sensibilität und zugleich mit der fachlichen Genauigkeit, die dieses komplexe Rechtsgebiet verlangt.
Ob ärztliche Fehlbehandlung, Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Aufklärungsfehler, fehlerhafte Operation, Probleme bei zahnärztlichen Eingriffen oder die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser – wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche in jeder Phase des Verfahrens. Dabei arbeiten wir sorgfältig, individuell und mit dem Blick für die medizinischen und rechtlichen Besonderheiten des Einzelfalls.
Gerade im Medizinrecht kommt es auf eine präzise Aufarbeitung der Behandlungsunterlagen, ein tiefes Verständnis der medizinischen Abläufe und eine stringente rechtliche Argumentation an. Durch unsere Erfahrung im Medizinrecht sowie unser belastbares Netzwerk aus Orthopäden, Zahnärzten und weiteren Ärzten können wir medizinische Sachverhalte fundiert einordnen und hierauf eine durchdachte Strategie aufbauen.
Wir setzen uns ebenso für außergerichtliche Einigungen mit der Behandlerseite, Haftpflichtversicherern oder Krankenhäusern ein, wenn sich auf diesem Weg eine sachgerechte und wirtschaftlich vernünftige Lösung erreichen lässt. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und der notwendigen prozessualen Erfahrung.
Unser Ziel ist eine verlässliche, engagierte und fachlich fundierte Mandatsführung, mit der Ihre Ansprüche konsequent verfolgt werden. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Das Arzthaftungsrecht erfordert taktisches Vorgehen - Wir helfen bei der Rechtsdurchsetzung.
UNSERE LEISTUNGEN
Das Arzthaftungsrecht spielt eine große Rolle in der Kanzleipraxis. Das Arzthaftungsrecht befasst sich mit der Haftung von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften bei Fehlern oder Schäden im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung.
Auch nahen Angehörigen und Verwandten kann Schmerzensgeld zustehen, wenn diese bedingt durch die psychologischen Folgen der Beeinträchtigungen des Verwandten erheblich gelitten haben. Auch hierzu beraten wir Sie umfassend.
Bei dem boomenden Bereich der ästhetischen Schönheitsoperationen kommt es mit wachsender Tendenz zu medizinischen Fehlbehandlungen. Mit geführten Fällen in diesem Bereich stehen wir Ihnen auch hier bei.
Ein ärztlicher Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Patient nicht ausreichend über die Risiken einer Behandlung aufgeklärt wird. Der Patient kann Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, wenn er Schäden erlitten hat.
THEMEN ZUM MEDIZINRECHT

Behandlungsfehler bei ambulanten OP's, fehlerhafte Diagnosestellung

Impfschäden: Masernimpfungen, Coronaimpfungen u.a.

Haftung bei Schäden bedingt durch die Einnahme von Medikamenten

Einholung und Analyse der Arzt- und Krankenhausakte

Beratung und Durchsetzung bei unfallbedingten Verletzungen

Prüfung und Berechnung einer schadenbedingten Verletztenrente

Schäden bei Schönheitsoperationen - Beratung und Vertretung

Spezialisierung auf orthopädische Fälle - Mit entspr. Netzwerk

Spezialisierung auf dentalmedizinische Fälle - Mit entspr. Netzwerk
5,0 / 5.0
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In mietrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende einmalige Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Geht es aber um nicht einmalige Zahlungen wie eine Räumungsangelegenheit, oder um eine Mieterhöhungs- oder Minderungsangelegenheit, so wird der Streitwert - gesetzlich - nach anderen Berechnungsmethoden festgelegt. Gerne beraten wir Sie auch hier transparent zu den voraussichtlichen Kosten.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Medizinrecht greift, je nach Konstellation, oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Gerne besprechen wir mit Ihnen diesen Erstattungsanspruch umfassend.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung - wie zumeist - "Privat" - Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten.
Ob Ihre Versicherung einspringt, können Sie zum einen selbst vor dem Besuch telefonisch bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Alternativ helfen wir Ihnen gerne hierbei in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.


