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KOMPROMISSLOS. FUNDIERT. ZUVERLÄSSIG.

 

Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Duisburg.

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5,0 / 5.0

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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IHRE KANZLEI FÜR PATIENTENRECHT - Willkommen.

Ich stehe Ihnen mit meinem erfahrenen Team im Bereich Medizin- und Patientenrecht zur Verfügung. Meine fundierte Expertise in der gerichtlichen Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen sowie in der außergerichtlichen Einigung mit Ärzten und Krankenhäusern hilft mir dabei, eine erfolgreiche Mandatsführung im medizinrechtlichen Bereich sicherzustellen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung weiß ich genau, worauf es in diesem komplexen Rechtsgebiet ankommt.

Örtlich. Überörtlich.

 

Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.

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Sie haben Fragen oder Probleme im Bereich des Arzthaftungsrechts? Als Anwalt für Arzthaftungsrecht stehe ich Ihnen gerne mit meiner fundierten Expertise und Erfahrung zur Seite.

Ich verfüge über eine umfassende juristische Ausbildung und bin auf dem komplexen Gebiet des Medizinrechts tätig. Mit meiner fachlichen Kompetenz und meinem Engagement für meine Mandanten biete ich Ihnen eine zuverlässige und professionelle Rechtsberatung.

Ob es um eine ärztliche Fehlbehandlung, einen Kunstfehler oder eine Aufklärungspflichtverletzung geht - ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite. Mit einem individuellen und maßgeschneiderten Vorgehen arbeite ich darauf hin, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Dabei setze ich mich auch für eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei ein, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sollte jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, stehe ich Ihnen als erfahrener Prozessanwalt zur Verfügung.

Als Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht vertrete ich Ihre Interessen mit Leidenschaft und Überzeugungskraft und arbeite daran, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Ärztin im Krankenhaus

Das Arzthaftungsrecht erfordert taktisches Vorgehen - Wir helfen bei der Rechtsdurchsetzung.

UNSERE LEISTUNGEN

Das Arzthaftungsrecht spielt eine große Rolle in der Kanzleipraxis. Das Arzthaftungsrecht befasst sich mit der Haftung von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften bei Fehlern oder Schäden im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung.

Auch nahen Angehörigen und Verwandten kann Schmerzensgeld zustehen, wenn diese bedingt durch die psychologischen Folgen der Beeinträchtigungen des Verwandten erheblich gelitten haben. Auch hierzu beraten wir Sie umfassend.

Bei dem boomenden Bereich der ästhetischen Schönheitsoperationen kommt es mit wachsender Tendenz zu medizinischen Fehlbehandlungen. Mit geführten Fällen in diesem Bereich stehen wir Ihnen auch hier bei.

Ein ärztlicher Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Patient nicht ausreichend über die Risiken einer Behandlung aufgeklärt wird. Der Patient kann Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, wenn er Schäden erlitten hat.

STARK IM ARZTHAFTUNGSRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE MEDIZINRECHTSKANZLEI 

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Schwerpunktmäßig im Medizinrecht tätig

Sorgfalt, Methodik, Akribie

Wir beraten nur Patienten, keine Ärzte und Krankenhäuser

Dienstleister durch und durch

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Unsere Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf die Vertretung von geschädigten Patienten und Privatpersonen, weshalb wir uns als Patientenkanzlei bezeichnen. Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die taktischen Kniffe, die Ärzte und Krankenhäuser im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen anwenden, und sind daher in der Lage, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Die Kanzlei verfügt über umfangreiches Wissen im Bereich des Medizinrechts und steht Ihnen gerne zur Verfügung. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Arzthaftung konnte sie bereits beachtliche Erfolge in gerichtlichen Verfahren erzielen und angemessene Entschädigungszahlungen für die erlittenen Schmerzen ihrer Mandanten heraushandeln.

THEMEN ZUM MEDIZINRECHT

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Kosten - FAQ

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In mietrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende einmalige Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

 

Geht es aber um nicht einmalige Zahlungen wie eine Räumungsangelegenheit, oder um eine Mieterhöhungs- oder Minderungsangelegenheit, so wird der Streitwert - gesetzlich - nach anderen Berechnungsmethoden festgelegt. Gerne beraten wir Sie auch hier transparent zu den voraussichtlichen Kosten.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Medizinrecht greift, je nach Konstellation, oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Gerne besprechen wir mit Ihnen diesen Erstattungsanspruch umfassend.

 

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung - wie zumeist - "Privat" - Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten. 

Ob Ihre Versicherung einspringt, können Sie zum einen selbst vor dem Besuch telefonisch bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Alternativ helfen wir Ihnen gerne hierbei in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

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