Verursacher gibt Ihnen die Schuld? Wir helfen.
Ihr Rechtsanwalt für KFZ - Unfallrecht und Verkehrsrecht in Duisburg.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
IHRE KANZLEI FÜR UNFALL- UND VERKEHRSRECHT.
Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügt das fünfköpfige Kanzleiteam über umfassende Expertise im Unfall- und Verkehrsrecht mit einer Aktenlage von mehreren Hundert KFZ-Unfallakten pro Jahr. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen oft aus rein wirtschaftstaktischen Gründen rechtswidrige Abzüge vor. Ob frisch nach dem Unfall oder später aufkeimenden Problemen: Wir kennen uns mit allen Schadensproblemen auf wissenschaftlichem Niveau aus und helfen Ihnen.
Örtlich. Überörtlich.
Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.
2018 und 2019 Tätigkeit in zwei KFZ-Unfall-Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, angelegte Unfallakten im vierstelligen Bereich, geführte Unfallprozesse im dreistelligen Bereich (Stand 2024), Gründer der Seite kfzschadenrechner.de mit mehr als 1000 Besuchern pro Monat.
Ende 2019 Kanzleieröffnung, Spezialisierung auf Zivilrecht, Verkehrsrecht. Erwerb des Büros mit Renovierung im Jahre 2023. 5 Mitarbeiter.
Kostenlos bei unverschuldeten und klaren Unfällen.
Keine Anzahlung für den Anwalt oder Nachforderung einer Anwaltsrechnung bei unverschuldeten, klaren Unfällen.
Sie sind in einen Unfall verwickelt worden und suchen nun anwaltliche Unterstützung, um sich gegen falsche Anschuldigungen der Versicherung oder des Unfallgegners zu wehren? Wir sind für Sie da.
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Unfallanalyse und Bewertung der Aktenlage
Essentiell ist es, alle vorliegenden Dokumente, Zeugenaussagen und polizeilichen Materialien zu sichten. So skizzieren wir zunächst den beweisbaren Hergang und bewerten diesen juristisch, um ein Fundament gegen die falschen Argumentationen der Gegner zu errichten.
Polizeieinschätzung – kein Beweis für Ihre Schuld
Wichtig: Die Einschätzung der Polizei ist nicht bindend. Nicht einmal die polizeiliche Skizze ist verbindlich. Folglich können sogar Unfallkonstellationen zu Ihren Gunsten gedreht werden, in welchen die Polizei Sie auf allen Fronten der Verursachung beschuldigt hat!
Prüfung der Rechtsprechung und der StVO
Eine akribische Überprüfung der Rechtsprechung ist essentiell, um sich gegen Falschanschuldigungen zu wehren. Manchmal reicht bereits ein zitiertes Urteil aus, um eine positive Entscheidung herbeizuführen und eine Auszahlung zu erreichen.
Nicht vorschnell die eigene (Un)Schuld annehmen!
Oft erleben wir, wie sich unsere Mandanten falsches Unwissen durch Hörensagen aneignen und glauben, dass sie die Haftungsfrage sicher beantworten können. Beileibe ist dies bei Weitem nicht so einfach. Wussten Sie, dass Standardfälle wie "Der Auffahrende ist schuld" oder "der Vorfahrtsverpflichtete ist immer schuld" leicht gewandelt werden können, wenn bestimmte Faktoren vorliegen? Ebenso gibt in der unfallrechtlichen Haftungsfrage kein schwarz oder weiß, sondern ein Richter kann Haftungsquoten zwischen 0-100 Prozent frei wählen.
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Wir kennen die geläufige Rechtsprechung und die rechtlichen Besonderheiten für alle Unfallkonstellationen, zudem die üblichen Schuldzuweisungsversuche der Verursacher. Gerne sind wir Ihnen mit unserer Erfahrung behilflich.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
Sie werden zu Unrecht zum Unfallverursacher benannt? Gerne analysieren wir Ihren Fall und wenden das Blatt.
EMPFEHLUNG
Ingenieur-Fahrzeuggutachter für den Raum Duisburg & Ruhrgebiet anrufen und Gutachtentermin vereinbaren:
www.gutachter-in-nrw.de
Mo-So 9 - 18 Uhr
Unsere Leistungen
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.
Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.
Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Fälle wie Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.
Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.
FÄLLE
Nennenswerte Verfahren der Kanzlei.
VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE VERBRAUCHERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen
Dienstleistung ist unsere Leidenschaft
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.
THEMEN ZUM KFZ-SCHADEN- UND VERKEHRSRECHT
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Unfallregulierung unterstützt von
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