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Mieterhöhungsschreiben des Vermieters? Jetzt wehren.

 

Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht, Gewerbemietrecht, Pachtrecht und Nebenkostenrecht in Duisburg.

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Mieterhöhungsschreiben nicht akzeptieren, sondern hinterfragen und ablehnen.

Mieter werden allzuoft - seit jüngerer Gesetzesänderungen, die häufigere Mieterhöhungen erlauben, bereits alle 12-15 Monate - mit Mieterhöhungsschreiben des Vermieters konfrontiert. Was wir bedauerlicherweise erleben, ist, dass diese oft anstandslos akzeptiert werden. Man stimmt der Mieterhöhung zu, weil man glaubt, dass man keine Chance gegen diese hat. Leider ist genau das Gegenteil der Fall: Viele Mieterhöhungen sind rechtlich falsch. Entweder ist eine nur viel geringere Mieterhöhung rechtmäßig, oder eine Mieterhöhung darf nicht einmal um einen Cent vorgenommen werden.

 

Unsere Kanzlei unternimmt für Sie folgende Schritte, wenn Sie ein Mieterhöhungsschreiben erhalten:

  1. Prüfung der rechtlichen Formalia für die Mieterhöhung - Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen, ob das Erhöhungsschreiben formell haltbar ist. In der Regel muss der Vermieter eine gesetzlich vorgeschriebene Frist einhalten und bestimmte Gründe für die Erhöhung nennen. Wenn wir der Meinung sind, dass die Erhöhung bereits formell ungerechtfertigt ist oder gegen gesetzliche Fristen, haben wir bereits den ersten Unwirksamkeitsgrund.

  2. Prüfung der Tatsachen und des städtischen Mietspiegels - Wenn der Vermieter Gründe für die Mieterhöhung anführt, prüfen wir, ob diese begründet sind. Dies ist der anwaltlich wichtigste und umfangreichste Prüfungspart. Wir stellen sicher, dass die vom Vermieter genannten Fakten wie beispielsweise Reparaturen oder Modernisierungen wirklich durchgeführt wurden und dass der örtliche, aktuellste Mietspiegel richtig angewendet wurde. Mit einer detaillierten, fundierten Argumentation unter Bezugnahme auf die Besonderheiten des jeweiligen Mietspiegels konnten wir bereits einige Gerichtsverfahren zu unseren Gunsten drehen.

  3. Verhandlung mit dem Vermieter - Wir sind der Meinung, dass eine Einigung einem umfangreichen Gerichtsverfahren vorzuziehen ist, wenn die Lage nicht eindeutig ist. Bei teilweise berechtigten Erhöhungen kontaktieren wir daher den Vermieter, um mit diesem zu verhandeln. Wie schlagen dann beispielsweise eine geringere Erhöhung vor.

  4. Erhöhung anwaltlich ablehnen - Wenn wir der Meinung sind, dass die Mieterhöhung nicht gerechtfertigt ist oder der Vermieter sich nicht auf eine angemessene Lösung einlässt, lehnen wir in Ihrem Namen die Erhöhung ab und verweisen den Vermieter auf den Klageweg. In unserem Schreiben begründen wir die Ablehnung umfassend mit unseren Prüfungsergebnissen. Dann beginnt der juristisch-psychologische Kampf: Der Vermieter gibt entweder klein bei und unternimmt keine weiteren Schritte. Oder aber der Vermieter erhebt Klage, und ein Richter überprüft, ob eine Erhöhung hier gerechtfertigt ist.

  5. Wichtig: Nicht zustimmen! - Entscheidend ist, dass Sie nicht der Mieterhöhung eigenmächtig zustimmen. Auch eine Zustimmung per Mail, Whatsapp oder mündlich (falls beweisbar) gilt als Zustimmung. Denn bei einer Zustimmung gilt die vermieterseits vorgegebene Mieterhöhung als anerkannt und man kann diese im Grundsatz nicht mehr rückgängig machen.

Insgesamt gibt es verschiedene Schritte, die wir unternehmen können, um uns gegen eine Mieterhöhung des Vermieters zu wehren. Wir prüfen die rechtlichen Grundlage für die Erhöhung, überprüfen die Beweise, verhandeln mit dem Vermieter und legen Widerspruch ein. Notfalls vertreten wir Sie gerichtlich gegen Ihren Vermieter.

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IHRE KANZLEI FÜR MIETRECHT - Willkommen.

Mit einer starken zivilrechtlichen Basis nach Studium und Referendariat und praktischer mietrechtlicher Erfahrung führte RA Elci mietrechtliche Streitigkeiten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis. Profitieren Sie von der Kanzlei auch in Ihrem Fall.

Örtlich. Überörtlich.

 

Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.

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UNSERE LEISTUNGEN

Das Mietrecht spielt eine erhebliche Rolle in der Kanzleipraxis. Das Gesetz schützt den privaten Wohnungsmieter in zahlreichen Belangen. Wir setzten Ihr Recht als Mieter konsequent durch.

Die Abrechnung der Nebenkosten wirkt für den Mieter undurchschaubar. Bei auffälligen Nebenkostenabrechnung lohnt sich oft eine anwaltliche Überprüfung. Fehler können die Teil- oder Gesamtunwirksamkeit der Abrechnung zur Folge haben.

Ob bei Fahrzeughändlern oder dem privaten Schrebergarten: Hier kommt das Pachtrecht zum Tragen. Oblgleich verwandt mit dem Mietrecht, existieren entscheidende Unterschiede, die im Zweifel fallentscheidend sein können.

Im Gewerberaummietrecht gelten einige Schutzvorschriften aus dem Privatmietrecht nicht. Wie Sie als Gewerberaumvermieter diesen Vorteil nutzen, erfahren Sie in der Kanzlei.

MIETRECHTLICHE FÄLLE DER KANZLEI

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Gerichtsvergleich: Mieter muss Wohnung räumen

 

Die Kanzlei erstreitete nach langer, umkämpfter Vorgeschichte für seinen Mandanten, einen Vermieter, einen gerichtlichen Räumungsvergleich. Der jahrzehntelange Mieter verpflichtete sich hierin, die Wohnung innerhalb einer bestimmten Frist zu räumen. Das komplexe vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren nahm somit ein Happy End für den erleichterten Vermieter.

SPEZIALIST IM MIETRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE MIETERKANZLEI 

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Schwerpunktmäßig im Mietrecht tätig

Sorgfalt, Methodik, Akribie

Beratung von Mietern, aber auch von Vermietern und Eigentümern

Dienstleister durch und durch

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Wohnraummieter, gewerbliche Mieter sowie als Vermieter auftretende Immobiliareigentümer bis hin zu mittelständischen Hausverwaltergesellschaften. Schwerpunkt ist die Vertretung von Privatmietern. Wir bezeichnen uns aus diesem Grund im Grundsatz als Mieterkanzlei.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Mit einer starken mietrechtlichen Expertise steht die Kanzlei für Sie zur Verfügung. Als Kanzlei mit langjähriger Berufserfahrung hat sie sich bereits am Anfang intensiv mit mietrechtlichen Problemstellungen auseinandergesetzt und sowohl Mieter, als auch Vermieter und Hausverwalter anwaltlich beraten.

Kosten - FAQ

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In mietrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende einmalige Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

 

Geht es aber um nicht einmalige Zahlungen wie eine Räumungsangelegenheit, oder um eine Mieterhöhungs- oder Minderungsangelegenheit, so wird der Streitwert - gesetzlich - nach anderen Berechnungsmethoden festgelegt. Gerne beraten wir Sie auch hier transparent zu den voraussichtlichen Kosten.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Mietrecht greift, je nach Konstellation, oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Gerne besprechen wir mit Ihnen diesen Erstattungsanspruch umfassend.

 

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung mietrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten. 

Ob Ihre Versicherung einspringt, können Sie zum einen selbst vor dem Besuch telefonisch bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Alternativ helfen wir Ihnen gerne hierbei in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

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