IHRE KANZLEI FÜR MIETRECHT - Willkommen.
Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, biete ich Ihnen mit meinem Team belastbare Erfahrung im Miet- und Zivilrecht. Mit erfolgreich geführten gerichtlichen Räumungs-, Mietminderungs- und Mieterhöhungsverfahren sowie außergerichtlichen Einigungen mit Vermietern weiß ich, worauf es bei der mietrechtlichen Mandatsführung ankommt.
Mieter werden allzuoft - seit jüngerer Gesetzesänderungen, die häufigere Mieterhöhungen erlauben, bereits alle 12-15 Monate - mit Mieterhöhungsschreiben des Vermieters konfrontiert. Diese werden oft akzeptiert, weil man glaubt, dass man keine Chance gegen diese hat. Aber: Viele Mieterhöhungen sind rechtlich falsch. Wir überprüfen Ihre Mieterhöhung online, anwaltlich und individuell, um Sie vor finanziell erheblichen Fehlentscheidungen zu schützen.
Örtlich. Überörtlich.
Wir sind für Sie tätig. Im Ruhrgebiet sowie deutschlandweit.
Unsere Kanzlei unternimmt für Sie folgende Schritte, wenn Sie ein Mieterhöhungsschreiben erhalten:
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Prüfung der rechtlichen Formalia für die Mieterhöhung - In der Regel muss der Vermieter eine gesetzlich vorgeschriebene Frist einhalten und bestimmte Gründe für die Erhöhung nennen. Wenn wir der Meinung sind, dass die Erhöhung bereits formell ungerechtfertigt ist oder gegen gesetzliche Fristen, haben wir den ersten Unwirksamkeitsgrund.
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Prüfung der Tatsachen und des städtischen Mietspiegels - Dies ist der anwaltlich wichtigste und umfangreichste Prüfungspart. Mit einer detaillierten, fundierten Argumentation unter Bezugnahme auf die Besonderheiten des jeweiligen Mietspiegels konnten wir bereits einige Gerichtsverfahren zu unseren Gunsten drehen.
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Verhandlung mit dem Vermieter - Wir sind der Meinung, dass eine Einigung einem umfangreichen Gerichtsverfahren vorzuziehen ist, wenn die Lage nicht eindeutig ist. Bei teilweise berechtigten Erhöhungen kontaktieren wir daher den Vermieter, um mit diesem zu verhandeln. Wie schlagen dann beispielsweise eine geringere Erhöhung vor.
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Erhöhung anwaltlich ablehnen - Wenn wir der Meinung sind, dass die Mieterhöhung nicht gerechtfertigt ist oder der Vermieter sich nicht auf eine angemessene Lösung einlässt, lehnen wir in Ihrem Namen die Erhöhung ab und verweisen den Vermieter auf den Klageweg. Dann beginnt der juristisch-psychologische Kampf: Der Vermieter gibt entweder klein bei. Oder aber der Vermieter erhebt Klage, und ein Richter überprüft, ob eine Erhöhung hier gerechtfertigt ist.
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Wichtig: Nicht zustimmen! - Entscheidend ist, dass Sie nicht der Mieterhöhung eigenmächtig zustimmen. Auch eine Zustimmung per Mail, dreimalig vorbehaltsloser Überweisung, Whatsapp oder mündlich (falls beweisbar) gilt als Zustimmung. Denn bei einer Zustimmung gilt die vermieterseits vorgegebene Mieterhöhung als anerkannt und man kann diese im Grundsatz nicht mehr rückgängig machen.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
UNSERE LEISTUNGEN
Das Mietrecht spielt eine erhebliche Rolle in der Kanzleipraxis. Das Gesetz schützt den privaten Wohnungsmieter in zahlreichen Belangen. Wir setzten Ihr Recht als Mieter konsequent durch.
Die Abrechnung der Nebenkosten wirkt für den Mieter undurchschaubar. Bei auffälligen Nebenkostenabrechnung lohnt sich oft eine anwaltliche Überprüfung. Fehler können die Teil- oder Gesamtunwirksamkeit der Abrechnung zur Folge haben.
Ob bei Fahrzeughändlern oder dem privaten Schrebergarten: Hier kommt das Pachtrecht zum Tragen. Oblgleich verwandt mit dem Mietrecht, existieren entscheidende Unterschiede, die im Zweifel fallentscheidend sein können.
Im Gewerberaummietrecht gelten einige Schutzvorschriften aus dem Privatmietrecht nicht. Wie Sie als Gewerberaumvermieter diesen Vorteil nutzen, erfahren Sie in der Kanzlei.
MIETRECHTLICHE FÄLLE DER KANZLEI
SPEZIALIST IM MIETRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE MIETERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig im Mietrecht tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Beratung von Mietern, aber auch von Vermietern und Eigentümern
Dienstleister durch und durch
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Wohnraummieter, gewerbliche Mieter sowie als Vermieter auftretende Immobiliareigentümer bis hin zu mittelständischen Hausverwaltergesellschaften. Schwerpunkt ist die Vertretung von Privatmietern. Wir bezeichnen uns aus diesem Grund im Grundsatz als Mieterkanzlei.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Mit einer starken mietrechtlichen Expertise steht die Kanzlei für Sie zur Verfügung. Als Kanzlei mit langjähriger Berufserfahrung hat sie sich bereits am Anfang intensiv mit mietrechtlichen Problemstellungen auseinandergesetzt und sowohl Mieter, als auch Vermieter und Hausverwalter anwaltlich beraten.
THEMEN ZUM MIETRECHT
5,0 / 5.0
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Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In mietrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende einmalige Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Geht es aber um nicht einmalige Zahlungen wie eine Räumungsangelegenheit, oder um eine Mieterhöhungs- oder Minderungsangelegenheit, so wird der Streitwert - gesetzlich - nach anderen Berechnungsmethoden festgelegt. Gerne beraten wir Sie auch hier transparent zu den voraussichtlichen Kosten.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Mietrecht greift, je nach Konstellation, oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Gerne besprechen wir mit Ihnen diesen Erstattungsanspruch umfassend.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung mietrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten.
Ob Ihre Versicherung einspringt, können Sie zum einen selbst vor dem Besuch telefonisch bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Alternativ helfen wir Ihnen gerne hierbei in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Unsere Leistungen und Gewähr bei Einreichung Ihrer Mieterhöhungsunterlagen
Mehr als 5 Jahre anwaltliche Erfahrung
Spezialisierte anwaltliche Beratung und Vertretung im Mietrecht
Wir kontaktieren Sie telefonisch oder schriftlich, um Dokumente nachzufordern und Falldetails abzuklären. In jedem Fall benötigen wir den Mietvertrag und das Vermieterschreiben (Lichtbilder oder pdf)
In der Beratungsgebühr enthalten: Prüfung der Mieterhöhungsdokumente und zwei außergerichtliche, anwaltliche Schreiben an Vermieter. Natürlich vertreten wir Sie auch bei Erforderlichkeit gerichtlich (nicht in der Beratungsgebühr enthalten)
Bei Einreichung von Rechtsschutzdaten holen wir vor Tätigwerden eine Zusage ein. Ohne Zusage werden wir nicht tätig. Bei vorhandener Selbstbeteiligung erhalten Sie von uns eine separate Zahlungsaufforderung in Höhe Ihrer SB
Berücksichtigung prozesstaktischer Erfahrungssätze sowie besonderer Berechnungsmodalitäten (Bspw. Interpolation der Wohnungsgröße) für Ihren Vorteil