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Probleme mit der Kasko? Wir helfen.

 

Ihr Rechtsanwalt für KFZ-Vollkaskorecht und Teilkaskorecht in Duisburg.

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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KANZLEI FÜR KFZ-VERSICHERUNGSRECHT  - Willkommen.

Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügen mein vierköpfiges Team und ich über umfassende Expertise im Voll- und Teilkaskorecht mit einer Aktenlage von mehreren Hundert Unfallakten pro Jahr. Oftmals bereitet die eigene Kaskoversicherung erhebliche Probleme, sobald man diese in Anspruch nimmt. Wir sind in der Lage, komplexe Vertrags- und Haftungsprobleme souverän zu lösen, sei es durch gerichtliche Auseinandersetzungen oder außergerichtliche Verhandlungen und Konfliktlösungsmethoden.

Örtlich. Überörtlich.

 

Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.

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Unsere Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um rechtliche Fragen rund um Vollkasko- und Teilkaskosachen geht.

Dank unserer umfangreichen Erfahrung mit einer Vielzahl von Kaskofällen pro Jahr sind wir in der Lage, Streitigkeiten mit Versicherungen effektiv zu bewältigen. Wir arbeiten eng an dem vereinbarten Kaskovertrag und wenden die aktuellste Rechtsprechung zu Versicherungsrechtsthemen an, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Wenn der Kaskoversicherungsgutachter viel zu gering kalkuliert hat, ist oft ein privates Zweitgutachten nötig. In diesem Fall können wir auf ein Netzwerk von Gutachtern zurückgreifen. Diese unterstützen uns bei technischen Fragen, sodass wir souverän für Sie agieren können.

Die berüchtigten Ablehnungen bei Vorschäden bei Kaskosachen sind ein Ärgernis, doch für uns sind sie eine Herausforderung, die wir gerne annehmen. Mit umfangreicher Prozesserfahrung und fundiertem Wissen in der komplexen und strengen Rechtsprechung zu Vorschäden wissen wir, wie solche Fälle zu lösen sind. Und wir teilen Ihnen mit, wann es aussichtslos ist.

Ihnen wird eine Obliegenheitspflichtverletzung vorgeworfen bsp. in Form einer falschen Angabe zu einem Schadensfall? Deswegen wird abgelehnt? Bedenken Sie: Nach allgemeiner Rechtsprechung, sogar nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) führt nicht jede Obliegenheitsverletzung oder Falschangabe automatisch ​zu einer Leistungsablehnung. Wir raten Ihnen daher dringend, Ablehnungen wie diese auf ihre Standfestigkeit anwaltlich durch uns prüfen zu lassen. 

Im Gegensatz zu einem Haftpflichtunfall können Sie bei Kaskosachen nicht sofort einen eigenen Gutachter vereinbaren. Auch gelten ggf. Sonderregelungen für den Fall, dass Sie dem Ergebnis des Versicherungsgutachters nicht zustimmen. Die Prüfung des Versicherungsvertrags ist essentiell. Daher empfehlen wir dringend, Ihre Angelegenheit durch uns umfassend prüfen zu lassen, damit Ihrerseits keine falschen Schritte gesetzt werden, die aufgrund eines Vertragsverstoßes die Angelegenheit zunichte machen können.

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Vollkasko und Teilkasko - Fälle erfordern exakte Arbeit mit dem Kaskovertrag und zielgerichtetes, anwaltliches Vorgehen.

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UNSERE LEISTUNGEN

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.

Es gibt große Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zwischen einem Haftpflichtunfall und der Inanspruchnahme der eigenen Kasko. Will Ihre Kasko nichts oder nur einen staubkorngroßen Betrag zahlen, suchen Sie uns auf.

Der Verkäufer hat Ihnen ein Unfallauto oder Mängelauto untergejubelt? Wir erklären rechtssicher den Rücktritt oder handeln einen Vergleich aus. Probleme mit der Werkstatt? Wir nehmen die Werkstatt in die Haftung, mit allen Mitteln.

Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.

Verkehrsrechtliche Fälle der Kanzlei

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Urteil nach Berufung: Versicherung muss 100% statt 50% zahlen.

 

Parkplatzunfall, beide Fahrzeuge rangieren, Mandantenfahrzeug steht und hupt: Außergerichtlich zahlt die Versicherung nur 50% des Schadens aus. Das AG bestätigt die 50%. Mandant wechselt den Anwalt und sucht uns auf, wir legen Berufung am Landgericht Duisburg ein. Es existiert nämlich jüngere Rechtsprechung, nach welcher das Sekunden stillstehende KFZ nicht haftet. Nach einem kurzem Verfahren obsiegen wir.

VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig

Sorgfalt, Methodik, Akribie

Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.

Kosten - FAQ

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In unfall- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Gerne besprechen wir mit Ihnen diesen Erstattungsanspruch umfassend.

 

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten. 

Ob Ihre Versicherung einspringt, können Sie zum einen selbst vor dem Besuch telefonisch bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Alternativ helfen wir Ihnen gerne hierbei in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

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