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Wohnung verschimmelt? Wir gehen gegen Ihren Vermieter vor.

 

Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht, Gewerbemietrecht, Pachtrecht und Nebenkostenrecht in Duisburg.

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Schimmel in der Wohnung nicht akzeptieren. Wir helfen Ihnen.

Herzlich Willkommen bei unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten Mieter in allen Belangen rund um das Mietrecht. Eines der häufigsten Probleme, mit denen Mieter konfrontiert werden, ist Schimmel in der Wohnung. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Rechte Mieter haben, wenn sie mit Schimmel in ihrer Wohnung konfrontiert sind.

Schimmel in der Wohnung kann ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen und muss daher unbedingt beseitigt werden. In vielen Fällen ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Schimmelbildung zu beseitigen. Das Mietrecht sieht vor, dass Vermieter dafür sorgen müssen, dass die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand ist und keine Gefahr für die Gesundheit des Mieters darstellt.

Anwaltliches Vorgehen im Sinne der Rechtssicherheit

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Mieter nicht einfach eigenmächtig handeln sollten. Bevor Sie eine Mietminderung durchführen, sollten Sie ihren Vermieter schriftlich auffordern, den Schimmel zu beseitigen. Wenn der Vermieter dann immer noch untätig bleibt, kann die Mietminderung, im Sinne der rechtlichen Belastbarkeit vorzugsweise anwaltlich, ausgesprochen werden. Nimmt man eine eigenmächtige Minderung vor, zahlt weniger Miete und erweist diese sich als falsch, kann der Vermieter (!) Sie sogar rechtmäßig kündigen. Dieses Risiko vermeiden wir zu 100 % durch rechtliche Kniffe bei der Mietzahlung.

Mietminderung festlegen je nach Schwere des Befalls

Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, sollten Mieter umgehend ihren Vermieter informieren. Der Vermieter ist dann verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen. Wenn der Vermieter sich weigert, den Schimmel zu beseitigen, können Mieter eine Mietminderung durchführen. Das bedeutet, dass sie die Miete um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren können, bis der Vermieter das Problem beseitigt hat. Die Höhe der Mietminderung kann nicht pauschal benannt werden. Richter entscheiden hier nach dem jeweiligen Einzelfall und beziehen viele Faktoren in die Minderungshöhe ein (Ausbreitung, Zahl der Zimmer, Zimmerart, ggf. gesundheitliche Symptome uvm.)

Bei Nichtbeseitigung: Recht auf "Eigenreparatur"

Was die meisten Mieter nicht wissen: Wenn der Vermieter den Schimmel nicht beseitigt, besteht auch das gesetzliche Recht der Selbstvornahme, d.h. der Eigenbeseitigung durch den Mieter auf Kosten des Vermieters. In diesem Fall ist es wichtig, dass der Mieter alle Beweise für den Schimmelbefall und seine Bemühungen, den Vermieter zur Beseitigung zu bewegen, sammelt.

Schnell raus - Je nach Fallkonstellation Recht auf fristlose Kündigung durch Mieter

Je nach Fallentwicklung bei einer Schimmelbildung in der Wohnung können Mieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Dies ist möglich, wenn der Schimmel ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellt und der Vermieter nicht bereit oder in der Lage ist, das Problem zu beseitigen.

Schuldvorwurf "Lüften" nicht hinnehmen

Oft kommt das beliebte Vermieterargument, man hätte nicht ausreichend gelüftet und der Schimmel sei deswegen mieterverschuldet. Hier nicht sofort klein beigeben und aufgeben. Im Zivilrecht muss jede Partei ihre Behauptung umfassend darlegen und beweisen, so dass reine Beschuldigungen nicht so ohne Weiteres möglich sind. Auch zu diesem Vorwurf beraten wir Sie gerne.

Bei Schimmelbefall sollten Sie schnell handeln, denn geht es um nichts geringeres als Ihre Gesundheit. In unserer Duisburger Kanzlei beraten wir Sie umfassend und ermitteln die in Ihrer Konstellation vorteilhafteste Vorgehensweise gegen den Vermieter - Ob Minderung, Selbstvornahme, Kündigung oder Klage. Sprechen Sie uns gerne an.

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IHRE KANZLEI FÜR MIETRECHT - Willkommen.

Mit einer starken zivilrechtlichen Basis nach Studium und Referendariat und praktischer mietrechtlicher Erfahrung führte RA Elci mietrechtliche Streitigkeiten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis. Profitieren Sie von der Kanzlei auch in Ihrem Fall.

Örtlich. Überörtlich.

 

Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.

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UNSERE LEISTUNGEN

Das Mietrecht spielt eine erhebliche Rolle in der Kanzleipraxis. Das Gesetz schützt den privaten Wohnungsmieter in zahlreichen Belangen. Wir setzten Ihr Recht als Mieter konsequent durch.

Die Abrechnung der Nebenkosten wirkt für den Mieter undurchschaubar. Bei auffälligen Nebenkostenabrechnung lohnt sich oft eine anwaltliche Überprüfung. Fehler können die Teil- oder Gesamtunwirksamkeit der Abrechnung zur Folge haben.

Ob bei Fahrzeughändlern oder dem privaten Schrebergarten: Hier kommt das Pachtrecht zum Tragen. Oblgleich verwandt mit dem Mietrecht, existieren entscheidende Unterschiede, die im Zweifel fallentscheidend sein können.

Im Gewerberaummietrecht gelten einige Schutzvorschriften aus dem Privatmietrecht nicht. Wie Sie als Gewerberaumvermieter diesen Vorteil nutzen, erfahren Sie in der Kanzlei.

MIETRECHTLICHE FÄLLE DER KANZLEI

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Gerichtsvergleich: Mieter muss Wohnung räumen

 

Die Kanzlei erstreitete nach langer, umkämpfter Vorgeschichte für seinen Mandanten, einen Vermieter, einen gerichtlichen Räumungsvergleich. Der jahrzehntelange Mieter verpflichtete sich hierin, die Wohnung innerhalb einer bestimmten Frist zu räumen. Das komplexe vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren nahm somit ein Happy End für den erleichterten Vermieter.

SPEZIALIST IM MIETRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE MIETERKANZLEI 

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Schwerpunktmäßig im Mietrecht tätig

Sorgfalt, Methodik, Akribie

Beratung von Mietern, aber auch von Vermietern und Eigentümern

Dienstleister durch und durch

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Wohnraummieter, gewerbliche Mieter sowie als Vermieter auftretende Immobiliareigentümer bis hin zu mittelständischen Hausverwaltergesellschaften. Schwerpunkt ist die Vertretung von Privatmietern. Wir bezeichnen uns aus diesem Grund im Grundsatz als Mieterkanzlei.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Mit einer starken mietrechtlichen Expertise steht die Kanzlei für Sie zur Verfügung. Als Kanzlei mit langjähriger Berufserfahrung hat sie sich bereits am Anfang intensiv mit mietrechtlichen Problemstellungen auseinandergesetzt und sowohl Mieter, als auch Vermieter und Hausverwalter anwaltlich beraten.

Kosten - FAQ

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In mietrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende einmalige Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

 

Geht es aber um nicht einmalige Zahlungen wie eine Räumungsangelegenheit, oder um eine Mieterhöhungs- oder Minderungsangelegenheit, so wird der Streitwert - gesetzlich - nach anderen Berechnungsmethoden festgelegt. Gerne beraten wir Sie auch hier transparent zu den voraussichtlichen Kosten.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Mietrecht greift, je nach Konstellation, oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Gerne besprechen wir mit Ihnen diesen Erstattungsanspruch umfassend.

 

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung mietrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten. 

Ob Ihre Versicherung einspringt, können Sie zum einen selbst vor dem Besuch telefonisch bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Alternativ helfen wir Ihnen gerne hierbei in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

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