IHRE KANZLEI FÜR MIETRECHT
Seit 6 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, helfen wir Ihnen mit tiefer Erfahrung im Mietrecht. In der Metropole Ruhr haben wir bereits zahlreichen Mietern gegen große und kleine Hausverwaltungen oder einzeln agierende Eigentümer geholfen, ebenso zahlreiche Eigentümer gegen unfaire Mieter vertreten. Oft behandeln Vermieter Mieter "von oben herab", obwohl das deutsche Wohnraummietrecht außerordentlich mieterschützend ist, was viele Mieter nicht wissen. Auch gibt es Mieter, die mit vertragswidrigem Verhalten oder mangelnder Zahlungsmoral Vermieter aus der Fassung bringen. Mit der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit vor Gericht und in der vorprozessualen Korrespondenz, aber auch mit feinfühligen Verhandlungen versuchen wir in jedem Moment des Vorganges eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
GEBIETE
Alle Facetten rund um Miete & Immobilie.
Mietrecht
Konflikte bei Mängeln, Kündigungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten
Bei Mängeln an der Mietsache wie Schimmel, Wasserschäden oder anderen Defekten stehen wir Ihnen ebenso zur Seite wie bei Fragen zu Mieterhöhungen oder Kündigungen, sei es durch Mieter oder Vermieter. Auch bei Mietrückständen, Vertragsverstößen und Nebenkostenabrechnungen bieten wir fachkundige Beratung und Vertretung. Unsere Expertise erstreckt sich zudem auf die Prüfung von Mieterhöhungsschreiben, Durchsetzung von Mietminderungen und die Lösung von Nachbarschaftskonflikten, bei denen Lärm oder andere Störungen die Wohnqualität beeinträchtigen können. Kommt es zu einem Rechtsstreit oder eine Räumungsklage, weisen wir tiefe Erfahrung in Mietprozessen, Räumungssachen inklusive Härtefallregelungen auf, sei es für den Mieter oder Vermieter.
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Schimmelwohnung
Planung und Vorgehen bei gesundheitsgefährdendem Schimmelbefall
Schimmel zählt zu den häufigsten Mängeln in deutschen Mietwohnungen und stellt auch in unserer anwaltlichen Praxis einen Beratungsschwerpunkt dar. Vermieter neigen gegenüber nicht anwaltlich vertretenen Mietern dazu, das Problem zu ignorieren oder durch oberflächliches Reinigen und Desinfizieren kurzfristig zu „lösen“. Auch schieben Vermieter gerne pauschal die Schuld auf den Mieter, der angeblich nicht ausreichend lüfte. Mieter sollten sich davon nicht beeindrucken lassen. Im Rahmen unserer Beratung klären wir zunächst das konkrete Ausmaß des Schimmelbefalls und die dadurch gerechtfertigte Mietminderungshöhe. Im Anschluss wird der Vermieter zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Mangels sowie zur Anerkennung der festgestellten Minderungsquote aufgefordert. Dabei hat der Mieter das Recht auf eine nicht nur eine kurzfristige Symptombehandlung, sondern eine nachhaltige, sach- und fachgerechte Mangelbeseitigung – bspw. verbunden mit dem Entfernen betroffener Tapeten, baulichen Eingriffen in die Wandstruktur oder umfassenden Dämmmaßnahmen. Sollten außergerichtliche Einigungsversuche nicht fruchten, erheben wir konsequent Klage.
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Minderung der Miete bei Mängeln
Durchsetzung eines zentralen Anspruchs bei Wohnraummängeln
Trotz mieterfreundlicher Minderungsgesetze scheuen viele Mieter aus Angst vor Konflikten die Geltendmachung einer Mietminderung und verzichten damit auf eines ihrer wichtigsten mietrechtlichen Rechte. Dabei berechtigen zahlreiche typische Mängel zur Minderung der Miete, darunter technische Defekte in der Wohnung, Schimmelbefall, Nachbarlärm, Ausfall der Heizung, Wasserschäden, defekte Fenster oder der Ausfall von Strom, Warm- oder Kaltwasser. In schweren Fällen, etwa bei vollständiger Unbewohnbarkeit infolge eines gravierenden Schimmelbefalls oder nicht nutzbarer Heizungs- und Wasserversorgung beträgt die Minderung bis zu 100 %, also der gesamten Warmmiete. Ziel unserer Tätigkeit ist zunächst die außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter über die Höhe der Mietminderung und die Aufforderung zur Mangelbeseitigung. Kommt es zu keiner Einigung, wird Klage auf Feststellung der Minderungshöhe und auf ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels erhoben, wobei die Mietminderung bis zur vollständigen Mängelbeseitigung fortbesteht.
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Mieterhöhung - Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlung
Prüfung von Erhöhungsverlangen der Grundmiete und Nebenkosten
Mandanten berichten häufig von rechtswidrigen Mieterhöhungen, die ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ausgesprochen werden. Erfahrungsgemäß sollte jede Mieterhöhung anwaltlich geprüft werden, bevor ihr zugestimmt oder die erhöhte Miete vorbehaltlos gezahlt wird. Eine Erhöhung der Grundmiete ist nur zulässig, wenn sie sich im Rahmen des örtlichen Mietspiegels bewegt. Dabei sind jedoch alle individuellen Merkmale der Wohnung, des Gebäudes sowie der Wohnlage zu berücksichtigen, da diese zu erheblichen Abwertungen führen können. Vermieterseitig wird häufig versucht, pauschal die maximal zulässige Kappungsgrenze von 20 % auszuschöpfen, obwohl die tatsächlichen Umstände dies nicht rechtfertigen. Wir prüfen daher systematisch die einschlägigen Parameter des Mietspiegels und ermitteln auf dieser Grundlage, ob ein Vorgehen gegen die Mieterhöhung angebracht ist. Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ist ausschließlich mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung zulässig und muss sich am ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag orientieren. Auch hier kommt es regelmäßig zu unzulässigen Anpassungen, gegen die wir zielgerichtet vorgehen.
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Kündigung und Räumungsklage
Mieterseitiges Kündigungsrecht, Vorgehen bei vermieterseitigen Kündigungen und Räumungsklagen
Kündigungen und anschließende Räumungsklagen stellen für Mieter regelmäßig eine psychisch belastende Ausnahmesituation dar. Entsprechend sorgfältig und strukturiert gehen wir mit derartigen Verfahren um. Im Wohnraummietrecht besteht ein umfassender Kündigungsschutz zugunsten des Mieters. Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur unter den gesetzlich definierten Voraussetzungen zulässig – etwa bei erheblichem Zahlungsverzug, wiederholten schwerwiegenden Vertragsverstößen oder im Fall von Eigenbedarf. Kündigungen oder Räumungsklagen werden daher durch uns umfassend auf ihr rechtliche Wirksamkeit geprüft, um gegebenenfalls mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen.
Im gewerblichen Mietrecht hingegen besteht – abhängig vom vertraglichen Inhalt – vielfach die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung durch den Vermieter. Maßgeblich ist hierbei die konkrete mietvertragliche Regelung, deren Wortlaut wir präzise analysieren, um die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich einzuordnen.
Auf Mieter- oder Vermieterseite besteht das Recht zur Kündigung – selbst bei langen Zeitmietverträgen –, wenn vertragswidriges Verhalten des Vermieters oder Mieters vorliegt. Hierzu zählen bspw. täuschende Angaben zur Wohnung, erheblicher Vertrauensverlust oder Vertragsverletzungen durch die Gegenpartei oder die Nichtbeseitigung angezeigter Mängel trotz Fristsetzung. In solchen Konstellationen prüfen wir die Voraussetzungen für eine Kündigung, erstellen ein rechtssicheres, anwaltliches Kündigungsschreiben mit korrekter Zustellung und setzen eine - bei fristloser Kündigung ab dem Folgetag wirksame - Vertragsauflösung ggf. gerichtlich durch.
Wir raten bei fristlosen Kündigungen oder vermieterseitigen Eigenbedarfskündigungen zu einer anwaltlichen Beratung und Kündigungserstellung, da die Begründung einer solchen Kündigung rechtssicher sein muss, bei Fehlern mit erheblichem Zeitverlust neu gekündigt werden muss, dabei sogar Räumungsprozesse verloren werden können.
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Nebenkostenabrechnung
Prüfung der Nebenkostenabrechnung auf Fehler und Vorgehen gegen Vermieter
Überhöhte Nebenkostenabrechnungen zählen zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern und gehören zum Tagesgeschäft unserer Kanzleiarbeit. Viele Abrechnungen enthalten formale oder inhaltliche Mängel, unzulässige Umlagen oder nicht nachvollziehbare Kostenansätze. Oftmals halten sich Vermieter nicht an mietvertragliche Vereinbarungen, die die Umlageart einzelner Positionen verbindlich regeln. Hinzu kommt, dass Nachforderungen oft mit falschen Vorauszahlungserhöhungen verbunden werden, obwohl solche Anpassungen nur bei einer korrekten Abrechnung zulässig sind. Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir die Abrechnung im Detail, klären die Umlagefähigkeit einzelner Positionen und fordern den Vermieter bei Unstimmigkeiten zur Korrektur und zur Rückzahlung etwaiger Überzahlungen auf. Ferner verlangen wir Belegeinsicht in sämtliche abrechnungsrelevante Unterlagen, um zu prüfen, ob die angegebenen Beträge tatsächlich abgeflossen sind und rechnerisch korrekt aufgeteilt wurden.

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

Leistungsfelder
Bei Mängeln an der Wohnung und Fragen zur Mietminderung vertreten wir Ihre Interessen entschlossen. Wir prüfen den Mangel, klären die Minderungsquote und fordern die ordnungsgemäße Beseitigung
Bei Nebenkostenabrechnungen prüfen wir jeden Posten im Detail. Ob formale Mängel, unzulässige Umlagen oder Nachforderungen – wir wehren unberechtigte Forderungen ab.
Bei Mieterhöhungen prüfen wir Anspruch, Höhe und Begründung. Ob Grundmiete oder Nebenkosten – wir werten Mietspiegel aus und wehren unzulässige Erhöhungen ab.
Bei Kündigung und Räumungsklage ist schnelles Handeln essentiell. Bei Eigenbedarf, Vertragsverstoß, Räumungsverlangen oder fristloser Kündigung beraten und vertreten wir Sie.
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Erstellung rechtssicheres anwaltliches Kündigungsschreiben für Mieter und Vermieter
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Prüfung und Vertretung bei Kündigungsschreiben und Räumungsklagen
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Besonders erfahren in Eigenbedarfskündigungen, Klagen auf Mieterhöhung, Vertragsverletzungen
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Mangel an der Mietsache: Schimmel, Wasserschäden, Defekte, Lärmstörung durch Nachbarn, Heizungs-, Strom- und Wasserprobleme uvm.
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Minderung: Ermittlung der Minderungsquote
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Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Anerkennung der Quote
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Klageerhebung bei Nichteinigung
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Prüfung von Verjährung, formeller Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
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Einsichtnahme in alle abrechnungsrelevanten Belege
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Abweisung von falscher Erhöhung der Vorauszahlung
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Prüfung auf Umlagefähigkeit aller Abrechnungspositionen
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Mieterhöhung Grundmiete: Prüfung des Mietspiegels und aller Wohnungs- und Gebäudeeigenschaften
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Mieterhöhung Nebenkostenvorauszahlung: Prüfung der Höhe der Erhöhung unter Berücksichtigung des Nachzahlungsbetrages
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Bei Bedarf Abweisung der Erhöhung oder Einigungsbemühungen mit Vermieter

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

FÄLLE
Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

MIETRECHT UND ZIVILRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE VERBRAUCHERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Vertragsrechtliche und zivilrechtliche Kenntnisse runden unsere Immobilienrechtsexpertise ab
6 Mitarbeiter. Volldigitale Kanzleistrukturen. Seit 2019 für Sie da.
Vertretung von Vermietern, Eigentümern, Mietern und Hausverwaltern
Dienstleistung ist unsere Leidenschaft - Topbewertet bei Google, mit dem Ansporn für noch höhere Zufriedenheit.
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei weist eine hohe Varianz auf. Daher sind wir auch nicht parteiisch oder voreingenommen. Indem wir fortlaufend alle Seiten - Von Mieter zu Vermieter, von Käufer zu Hausverkäufer und WEG-Eigentümer zu WEG-Gemeinschaft - kennen wir die Kniffe aller Parteien und nutzen diese zu Ihrem Vorteil.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Eine zentrale Stütze der Kanzlei ist neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten das Mietrecht. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Immobilienrechts-Akten. Auch übliche Fahllstricke von Hausverwaltern und Eigentümern, aber auch Mietern kennen wir.
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.