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Kanzlei für Immobilienrecht

Ihre Kanzlei für Immobilienrecht: Zivilbaurecht, Nachbarrecht, Immobilienkaufrecht

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

IHRE KANZLEI FÜR IMMOBILIENKAUFRECHT, BAURECHT, NACHBARSTREITIGKEITEN UND WEG-RECHT

Seit 6 Jahren tätig, mit 8 Mitarbeiten, davon zwei Berufsträgern sowie zwei Standorten in Düsseldorf und Duisburg helfen wir Ihnen mit tiefer Erfahrung im Immobilienrecht. Mit der erforderlichen theoretischen und praktischen Erfahrung in immobilienbezogenen Rechtsstreitigkeiten und in der vorprozessualen Korrespondenz, aber auch mit sachgerchten Verhandlungen versuchen wir in jedem Moment des Falles eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

DAS JURISTISCHE TEAM

Rechtsanwalt Elci

Gründer und Partner

Dipl. Juristin Böhm

Angestellte Mitarbeiterin

Rechtsanwältin Haji

Angestellte Rechtsanwältin

Dipl. Juristin Elci

Angestellte Juristin

Groß (hedra-image-6d5cd8fa-94a5-4238-bd24-f9ef5d7bed37).jpeg

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

GEBIETE

Alle Facetten rund um die Immobilie.

WEG-Recht

Unterstützung bei Eigentümerangelegenheiten und Hausgeldfragen

Das WEG-Recht mag von außen überschaubar erscheinen, doch ist es ein komplexes Regelwerk mit verschiedenen Eigenheiten und Verfahren, die bei korrekter Anwendung erheblich rechtsgestaltend wirken können. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um das Wohnungseigentumsgesetz, insbesondere bei Hausgeldrückständen und Problemen mit Hausverwaltern oder Miteigentümern. Zudem helfen wir Ihnen bei der Prüfung (Anfrechtbarkeit und Nichtigkeit) und der dazugehörigen Verfahrensweisen bei falschen Beschlüssen und bieten Beratung zu gebäudebezogenen Angelegenheiten wie Schäden und Instandhaltung. Unser Team steht Ihnen bei der Planung und Umsetzung rechtlicher Schritte zur Seite. Insbesondere sind uns die jüngsten gesetzlichen Modernisierungen des WEG-Gesetzes, die 2020 und 2022 in Kraft traten, geläufig.

Immobilienkaufrecht und Gebäudeeigentumsrecht

Kaufverträge und Maklerstreitigkeiten

Ob bei Zahlungsfragen, Mängeln an der Immobilie oder bei Täuschung und Rücktritt vom Kaufvertrag – wir stehen Ihnen bei. Insbesondere bei Erwerb von Immobilien und nachträglich entdeckten Umständen stellt sich die Frage, ob der Käufer ein Recht auf Schadensersatz oder Rückabwicklung hat. Dies ist nur unter sehr hohen Voraussetzungen möglich, die wir aus unserer Tätigkeitspraxis kennen und mit Ihnen besprechen und Sie vertreten. Auch bei Problemen mit dem Immobilienmakler und Versicherungsfragen zu Gebäudeschäden, ob bei Nichtleistung oder Minderleistung der Gebäudeversicherung, bieten wir rechtliche Unterstützung und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.  Unser Angebot umfasst die umfassende Begleitung in sämtlichen Fragen rund um den Immobilienkauf und -besitz, von der Klärung vertraglicher Details bis zur Konfliktbewältigung bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Versicherungen.

Zivilbaurecht und Werkvertragsrecht

Konflikte bei Bauleistungen, Mängeln und Vergütungsfragen

Bei Streitigkeiten rund um Bauleistungen, Handwerkerarbeiten und Werkverträge stehen wir Ihnen sowohl als Auftraggeber als auch als Unternehmer zur Seite. Dies umfasst insbesondere Baumängel, mangelhafte Sanierungen, nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reparaturen, Verzögerungen bei der Fertigstellung sowie Streitigkeiten über Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt. Auch bei offenen Werklohnforderungen, Abschlagszahlungen, Schlussrechnungen und Nachträgen bieten wir fachkundige Beratung und Vertretung. Unsere Expertise erstreckt sich zudem auf die Prüfung von Bau- und Werkverträgen, die rechtliche Bewertung von Abnahmefragen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, vertreten wir Ihre Interessen mit Erfahrung in baurechtlichen und werkvertraglichen Auseinandersetzungen, sei es bei privaten Bauvorhaben, Renovierungen, Reparaturaufträgen oder größeren Bauprojekten.

Wir verfügen insbesondere über ein persönlich bekanntes Netzwerk von Handwerkern und Bauunternehmen, die bei Streitigkeiten bei der Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten tatkräftig unterstützen.

Nachbarrecht, Grenzstreitigkeiten und Baurecht

Auseinandersetzungen an Grundstücksgrenzen, bei Bebauungen und Immissionen

Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen, Grenzfragen und bauliche Veränderungen können schnell zu erheblichen Belastungen führen, insbesondere wenn Grundstücksgrenzen, Nutzungsrechte oder baurechtliche Vorgaben betroffen sind. Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten über Grenzbebauungen unter Berücksichtigung des NachbarG NRW sowie der Bauordnung NRW, Einfriedungen, Mauern, Zäune, Hecken, Bäume, Überbauungen, Zufahrten sowie über die Nutzung angrenzender Grundstücke.

 

Ebenso beraten und vertreten wir Sie bei Beeinträchtigungen durch Lärm, Gerüche, Rauch, Wasser, Schattenwurf oder sonstige Immissionen. Unsere Tätigkeit umfasst außerdem die Prüfung von Abstandsflächen, Baugenehmigungen, baulichen Veränderungen und Nutzungsänderungen sowie die rechtliche Bewertung von Ansprüchen auf Beseitigung, Unterlassung, Duldung oder Schadensersatz. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vertreten wir Ihre Interessen mit Erfahrung in nachbarrechtlichen und baurechtlichen Streitigkeiten, sei es bei privaten Grundstücken, Wohnimmobilien, gewerblichen Objekten oder größeren Bauvorhaben.

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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Standort Düsseldorf

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Standort Duisburg

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

Leistungsfelder

Im Zivilbaurecht und Werkvertragsrecht stehen wir Ihnen mit klarer rechtlicher Strategie zur Seite. Bei Baumängeln, offenen Werklohnforderungen oder Streit über Handwerkerleistungen sorgen wir für eine zielgerichtete Durchsetzung.

Rund um den Immobilienkauf prüfen und sichern wir Ihre Ansprüche. Bei Mängeln, arglistiger Täuschung oder Streit nach Vertragsschluss helfen wir mit unserer Erfahrung.

Bei Nachbarstreitigkeiten nachbarrechtlicher oder unterlassungsrechtlicher Art und sonstigen Konflikten zwischen Nachbarn helfen wir Ihnen weiter.

Im WEG-Recht beraten wir unter Berücksichtung der WEG-Modernierung 2019/2020 bei Fragen rund um die WEG-Gemeinschaft. Von Beschlussanfechtung bis zu Hausverwalterkonflikten.

FÄLLE

Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

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Immobilienkaufrecht: Arglistig verschwiegener Mangel.

 

Der Mandant erwirbt ein Grundstück mitsamt Immobilie, wobei sich nach Erwerb herausstellt, dass ein erheblicher, nach eingeholtem Gutachten dem Verkäufer bekannter Mangel an den tragenden Strukturen des Hauses existiert. Nach erfolgloser Mangelbeseitigungsaufforderung gegenüber dem Verkäufer erklären wir den Rücktritt und erhalten den gesamten Kaufpreis mitsamt Kreditzinsschaden zurück.

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Besuchen Sie uns in unserem Düsseldorfer Büro in Derendorf.

IMMOBILIENRECHTLICHE THEMEN

Unsere Leistungen im Immobilienrecht.

Kosten - FAQ

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten. 

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DÜSSELDORF & DUISBURG FÜR SIE DA.

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Rechtsanwaltskanzlei Elci - Kanzleiführung, Webdesign, Konzept, Redaktion: RA Elci

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