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Ihre Verkehrsrechtskanzlei in Duisburg

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Ihre Kanzlei mit dem Schwerpunkt Unfallrecht, OWiG-Recht, KFZ-Kaufrecht und Verkehrsstrafrecht

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IHRE KANZLEI FÜR UNFALLSACHEN, BUSSGELDSACHEN UND VERKEHRSSTRAFRECHT

Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügt das sechsköpfige Kanzleiteam über umfassende Expertise im Verkehrsrecht. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen aus rein wirtschaftlichen Gründen Abzüge vor. Auch Ordnungsbehörden erlassen oftmals falsche Bußgeldbescheide oder strengen unrechtmäßige Ermittlungsverfahren an. Probleme nach dem Fahrzeugkauf? Auch hier helfen wir leidenschaftlich sowie mit juristisch-praktischer Erfahrung.

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

RA Elci

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Verkehrsrechtskanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

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Überörtlich. Persönlich oder online.

 

Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.

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Im Ruhrgebiet, einer Region mit hoher Verkehrsintensität, sind verkehrsrechtliche Streitfälle keine Seltenheit. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und bietet erfahrene Unterstützung bei Unfällen und Bußgeldverfahren.

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Duisburg-Walsum: Dr. Wilhelm Roelen Str. 402, 47179 Duisburg

 

Ende 2019 Kanzleieröffnung, Spezialisierung auf Zivilrecht, Verkehrsrecht. 6 Mitarbeiter.

GEBIETE

  • KFZ-Haftpflichtschaden

 

  • Kaskoversicherungssachen

  • Anwaltliche Einleitung aller Schritte

  • Vertretung bei Fremdverschulden und Eigenverschulden

  • Zögerliche Bearbeitung o. Ablehnung durch Versicherung

  • KFZ-Kaufvertragsrecht: Mangel während Gewährleistung / Garantie oder Betrug bei Kauf

  • Kostenlos für Sie bei klaren, unverschuldeten Unfällen

  • Forderung von weiteren Ansprüchen (Sachschäden, Schmerzensgeld​​)

  • Fahrerfluchtsachen: Anhörung gegen Sie

 

  • Fahrerfluchtsachen: Der Unfallgegner ist geflohen

  • Anhörung wegen fahrlässiger Körperverletzung

  • Anhörung wegen Sachbeschädigung

  • Anhörung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder gefährlichen Eingriffes i.d. Verkehr

  • Anhörung wegen Trunkenheit im Verkehr

  • Sämtliche Anhörungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft bei KFZ-bezogenen Vorwürfen

 

​    ! Vermeiden Sie sämtliche Aussagen, bis              Sie uns konsultiert haben.

  • Geschwindigkeitsverstöße

 

  • Fahrverbote und drohende MPU

  • Rotlichtverstöße

  • Alkohol- und Drogenverstöße

  • Punktebezogene Fälle

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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Unsere Leistungen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Auch bei KFZ-Kaufsachen kämpfen wir gegen unfaire Verkäufer an.

Es wird gegen Sie ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährung oder Fahrerflucht? Vorsicht: Ihrer Führerscheinzulassung ist ggf. in Gefahr (MPU). Wir stehen Ihnen sofort zur Seite.

Mit durchschnittlich 5 Sternen bei Google bewertet - Wir stehen für Konsistenz, Akribie und Leistung. Bei aussichtslosen Fällen sind wir aufrichtig  und raten von einem Vorgehen ab. Mit über 2.000 Fallakten weisen wir tiefste Erfahrung auf.

Soweit Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer verkehrsrelevanten Ordnungswidrigkeit erhalten haben und Sie dies als ungerechtfertigt empfinden, so werden wir Sie diesbezüglich beraten und vertreten.

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FÄLLE

Verkehrsrechtliche Verfahren der Kanzlei.

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Urteil nach Berufung: Versicherung muss 100% statt 50% zahlen.

 

Parkplatzunfall, beide Fahrzeuge rangieren, Mandantenfahrzeug steht und hupt: Außergerichtlich zahlt die Versicherung nur 50% des Schadens aus. Das AG bestätigt die 50%. Mandant wechselt den Anwalt und sucht uns auf, wir legen Berufung am Landgericht Duisburg ein. Es existiert nämlich jüngere Rechtsprechung, nach welcher das Sekunden stillstehende KFZ nicht haftet. Nach einem kurzem Verfahren obsiegen wir.

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VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Vertragsrechtliche, strafrechtliche und unfallrechtliche Kenntnisse runden unsere Verkehrsrechtsexpertise ab

Sorgfalt, Methodik, Akribie. Volldigitale Kanzleistrukturen für ein effektives Arbeitsumfeld.

Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft - Topbewertet bei Google, mit dem Ansporn für noch höhere Zufriedenheit.

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in dem Verkehrsrecht. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Verkehrsakten. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.

Kosten - FAQ

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Beratung kostet entspr. § 34 RVG grob einen niedrigen dreistelligen Betrag. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten. Rufen Sie die Kanzlei an oder übermitteln Sie Ihre Dokumente über unser Formular.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In unfall- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.

Im OWiG- und Strafverfahren berechnen wir - abgesehen von hochkomplexen Angelegenheiten - unsere Kosten nach dem RVG. Diese liegen bei OWiG- und Strafsachenvertretungen (ohne Gerichtsverfahren) bei einem mittleren dreistelligen Betrag.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.

 

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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Vielen Dank!

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