IHRE KANZLEI FÜR UNFALL- UND VERKEHRSRECHT.
Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügt das fünfköpfige Kanzleiteam über umfassende Expertise im Unfall- und Verkehrsrecht mit einer Aktenlage von mehreren Hundert KFZ-Unfallakten pro Jahr. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen oft aus rein wirtschaftstaktischen Gründen rechtswidrige Abzüge vor. Ob frisch nach dem Unfall oder später aufkeimenden Problemen: Wir kennen uns mit allen Schadensproblemen auf wissenschaftlichem Niveau aus und helfen Ihnen.
Kostenlos bei unverschuldeten und klaren Unfällen.
Keine Anzahlung für den Anwalt oder Nachforderung einer Anwaltsrechnung bei unverschuldeten, klaren Unfällen.
Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
Sie werden zu Unrecht zum Unfallverursacher benannt? Gerne analysieren wir Ihren Fall und wenden das Blatt.
Sie sind in einen Unfall verwickelt worden und suchen nun anwaltliche Unterstützung, um sich gegen falsche Anschuldigungen der Versicherung oder des Unfallgegners zu wehren? Wir sind für Sie da.
Unfallanalyse und Bewertung der Aktenlage
Essentiell ist es, alle vorliegenden Dokumente, Zeugenaussagen und polizeilichen Materialien zu sichten. So skizzieren wir zunächst den beweisbaren Hergang und bewerten diesen juristisch, um ein Fundament gegen die falschen Argumentationen der Gegner zu errichten.
⎯
Polizeieinschätzung – kein Beweis für Ihre Schuld
Wichtig: Die Einschätzung der Polizei ist nicht bindend. Nicht einmal die polizeiliche Skizze ist verbindlich. Folglich können sogar Unfallkonstellationen zu Ihren Gunsten gedreht werden, in welchen die Polizei Sie auf allen Fronten der Verursachung beschuldigt hat!
⎯
Prüfung der Rechtsprechung und der StVO
Eine akribische Überprüfung der Rechtsprechung ist essentiell, um sich gegen Falschanschuldigungen zu wehren. Manchmal reicht bereits ein zitiertes Urteil aus, um eine positive Entscheidung herbeizuführen und eine Auszahlung zu erreichen.
⎯
Nicht vorschnell die eigene (Un)Schuld annehmen!
Oft erleben wir, wie sich unsere Mandanten falsches Unwissen durch Hörensagen aneignen und glauben, dass sie die Haftungsfrage sicher beantworten können. Beileibe ist dies bei Weitem nicht so einfach. Wussten Sie, dass Standardfälle wie "Der Auffahrende ist schuld" oder "der Vorfahrtsverpflichtete ist immer schuld" leicht gewandelt werden können, wenn bestimmte Faktoren vorliegen? Ebenso gibt in der unfallrechtlichen Haftungsfrage kein schwarz oder weiß, sondern ein Richter kann Haftungsquoten zwischen 0-100 Prozent frei wählen.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
BEWERTUNGEN DER KANZLEI
Leistungsfelder
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.
Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.
Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.
Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.
-
Klärung der Haftungsverteilung bei typischen Unfallkonstellationen (z. B. Vorfahrtsverletzung, Abbiegeunfälle)
-
Unterstützung bei der Beweisführung durch Zeugenbeweise
-
Auswertung von Lichtbildern zur Rekonstruktion des Unfallhergangs
-
Haftung bei Parkschäden und Unfällen auf Parkplätzen
-
Klärung von Haftungsansprüchen bei Missachtung von Verkehrsregeln
-
Unterstützung bei der Dokumentation von Unfallspuren
-
Vorgehen bei unklarer Beweislastverteilung zwischen den Parteien
-
Verzögerte Regulierung: Vorgehen und rechtliche Schritte
-
Unfallflucht-Fälle: Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verursacher
-
Regulierungsablehnung der Versicherung: Prüfung und Anfechtung
-
Teilzahlung durch Versicherer: Verhandlung und Nachforderung
-
Unterstützung bei der Beweisführung und Schadensdokumentation
-
Beratung zu Schadenspositionen: Reparatur, Nutzungsausfall und Wertminderung
-
Vertretung bei Auslandsunfällen
-
Unterstützung bei der Schadensmeldung und Dokumentation
-
Prüfung der Deckung durch die Kaskoversicherung
-
Verhandlung mit der Versicherung über Reparaturkosten
-
Klärung von Fragen zur Eigenbeteiligung
-
Unterstützung bei Streitigkeiten über Schadensumfang
-
Beratung zu Totalschaden und Restwertabrechnung
-
Ermittlung der Anspruchsgrundlage bei Personenschäden
-
Berechnung der Schmerzensgeldhöhe anhand aktuellster Schmerzensgeldliteratur
-
Unterstützung bei der Einholung medizinischer Gutachten
-
Beratung zur angemessenen Höhe des Schmerzensgelds
-
Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung
-
Unterstützung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
FÄLLE
Unfallrechtliche Verfahren der Kanzlei.
VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE VERBRAUCHERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen
Dienstleistung ist unsere Leidenschaft
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
THEMEN ZUM KFZ-SCHADEN- UND VERKEHRSRECHT
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.