IHRE KANZLEI FÜR UNFALL- UND VERKEHRSRECHT.
Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügt das fünfköpfige Kanzleiteam über umfassende Expertise im Unfall- und Verkehrsrecht mit einer Aktenlage von mehreren Hundert KFZ-Unfallakten pro Jahr. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen oft aus rein wirtschaftstaktischen Gründen rechtswidrige Abzüge vor. Ob frisch nach dem Unfall oder später aufkeimenden Problemen: Wir kennen uns mit allen Schadensproblemen auf wissenschaftlichem Niveau aus und helfen Ihnen.
Kostenlos bei unverschuldeten und klaren Unfällen.
Keine Anzahlung für den Anwalt oder Nachforderung einer Anwaltsrechnung bei unverschuldeten, klaren Unfällen.
Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
KFZ-Haftpflichtversicherung verhält sich rechtswidrig - Dieses Verhalten kennen wir allzugut. Wir setzen Ihr Recht durch.
Sie haben einen Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet, aber diese blockiert, zahlt zu wenig oder zahlt gar nicht? Dieses Verhalten kommt häufiger vor, als man es vermutet. Diese Praxis hat Einklang in Medien und Fernsehreportagen gefunden. Und wir erleben sie tagtäglich. Daher stehen wir Ihnen zur Seite.
Unterstützung ab Tag 1 oder inmitten des Prozesses
Auch wenn Sie bereits mit der Gegnerversicherung (selbst oder mit einem anderen Anwalt) korrespondiert haben, übernehmen wir gerne die weitere Abwicklung. Oft sehen wir Lösungsmöglichkeiten oder korrigieren den eingeschlagenen Weg, um ein unerwartetes, zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.
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Vorgehen bei Ignorieren und Nichtzahlung durch die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung
Wenn die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche ignoriert, zu wenig oder gar nicht zahlt, haben wir effektive Strategien, um Ihre Rechte durchzusetzen. Wir sind bekannt in den Schadenabteilungen und bauen Druck auf und argumentieren mit den Fallfakten, um den Sachbearbeiter - außergerichtlich oder gerichtlich - zu einer Zahlung zu bewegen. Oftmals muss entweder technisch, oder juristisch nachkorrigiert werden, sei es durch ein neues Gutachten oder neue rechtliche Gesichtspunkte.
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Vorgehen bei unvollständiger Zahlung der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung
Sollte die gegnerische Versicherung nur teilweise zahlen, prüfen wir mit unserer Expertise sämtliche Abzüge. Wir verfügen über ein stabiles Gutachternetzwerk, welches uns binnen Minuten fachliche Expertise zu einem Fall gibt, sodass wir gemeinsam die technische und rechtliche Komponente noch im Erstgespräch durchleuchten und die Erfolgsaussichten besprechen. Manchmal kann man sich außergerichtlich nicht einigen - In diesem Fall führen wir Ihren Prozess gegen die Versicherung.
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Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir sprechen die Sprache der Versicherer und verfügen über konventionelle sowie unkonventionelle Methoden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Ausgang zu ermöglichen.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
BEWERTUNGEN DER KANZLEI
Leistungsfelder
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.
Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.
Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.
Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.
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Klärung der Haftungsverteilung bei typischen Unfallkonstellationen (z. B. Vorfahrtsverletzung, Abbiegeunfälle)
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Unterstützung bei der Beweisführung durch Zeugenbeweise
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Auswertung von Lichtbildern zur Rekonstruktion des Unfallhergangs
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Haftung bei Parkschäden und Unfällen auf Parkplätzen
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Klärung von Haftungsansprüchen bei Missachtung von Verkehrsregeln
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Unterstützung bei der Dokumentation von Unfallspuren
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Vorgehen bei unklarer Beweislastverteilung zwischen den Parteien
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Verzögerte Regulierung: Vorgehen und rechtliche Schritte
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Unfallflucht-Fälle: Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verursacher
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Regulierungsablehnung der Versicherung: Prüfung und Anfechtung
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Teilzahlung durch Versicherer: Verhandlung und Nachforderung
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Unterstützung bei der Beweisführung und Schadensdokumentation
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Beratung zu Schadenspositionen: Reparatur, Nutzungsausfall und Wertminderung
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Vertretung bei Auslandsunfällen
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Unterstützung bei der Schadensmeldung und Dokumentation
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Prüfung der Deckung durch die Kaskoversicherung
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Verhandlung mit der Versicherung über Reparaturkosten
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Klärung von Fragen zur Eigenbeteiligung
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Unterstützung bei Streitigkeiten über Schadensumfang
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Beratung zu Totalschaden und Restwertabrechnung
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Ermittlung der Anspruchsgrundlage bei Personenschäden
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Berechnung der Schmerzensgeldhöhe anhand aktuellster Schmerzensgeldliteratur
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Unterstützung bei der Einholung medizinischer Gutachten
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Beratung zur angemessenen Höhe des Schmerzensgelds
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Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung
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Unterstützung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
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FÄLLE
Unfallrechtliche Verfahren der Kanzlei.
VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE VERBRAUCHERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen
Dienstleistung ist unsere Leidenschaft
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
THEMEN ZUM KFZ-SCHADEN- UND VERKEHRSRECHT
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Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.