IHRE KANZLEI FÜR UNFALL- UND KFZ-SCHADENRECHT IN NRW.
Unfall? Wir als Anwaltskanzlei übernehmen Ihren Unfall in ganz NRW, ob persönlich bei uns oder per E-Mail. Seit über 6 Jahren in der anwaltlichen Praxis tätig, mit Standorten in Duisburg und Düsseldorf und einem achtköpfigen Kanzleiteam, davon zwei Berufsträgern und zwei Juristinnen, verfügt unser engagiertes Kanzleiteam über umfassende Erfahrung im Unfall- und Verkehrsrecht mit einer Aktenlage von mehreren Hundert KFZ-Unfallakten pro Jahr. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen oft aus rein wirtschaftstaktischen Gründen rechtswidrige Abzüge vor. Ob frisch nach dem Unfall oder später aufkeimenden Problemen: Wir kennen uns mit allen Schadensproblemen auf wissenschaftlichem Niveau aus und helfen Ihnen.
IHR KANZLEITEAM - DEZERNAT KFZ-HAFTPFLICHTSCHÄDEN
RECHTSANWALT - Partner
Herr Elci
Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt 2018 bei Haas Rechtsanwälte (Dez. Verkehrsrecht) in Düsseldorf, 2019 bei Rechtsanwalt Stock & Hirschelmann (Verkehrsrecht) in Duisburg. Selbstständig seit 2019.
RECHTSANWÄLTIN
Frau Haji
Angestellte Rechtsanwältin
DIPLOMJURISTIN
Frau Elci
Prozessvorbereitung Unfallklagen
DIPLOMJURISTIN
Frau Böhm
Aktenprüfung Unfallsachen
DEZERNAT UNFALLREGULIERUNG
Herr Hollenberg
Sachbearbeiter Unfallschäden
Ob frischer Unfall oder fortgeschrittenes Klageverfahren - Wir stehen Ihnen ab Minute eins von A-Z zur Verfügung.
Sie haben erst vor Kurzen einen Unfall erlitten und möchten diesen mit einem Verkehrsanwalt abwickeln? Persönliche, telefonische oder digitale Fallübergabe möglich. Jetzt anrufen oder per E-Mail Ihre Unfalldokumente übermitteln.
Oder aber Sie sind bereits konfrontiert mit einer ungenügenden Auszahlung oder einem Klageverfahren? Wir stehen Ihnen bei.
Schnellste Kanzlei - Unfallerstbearbeitung nach 10 Minuten, Schriftsatzbearbeitung binnen 6 Stunden
Aufgrund unserer stetig wachsenden Erfahrung mit mehreren hundert Unfallakten pro Jahr und exakt angepasster Prozesse zählen wir zu den schnellsten Unfallkanzleien Deutschlands: Wir bearbeiten eine Unfallakte bereits binnen zehn Minuten nach Eingang bei uns. Alle Versicherungsschriftsätze werden binnen 6 Stunden nach Eingang bearbeitet. Damit sind Sie bestens bei uns aufgehoben.
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Weiterleitung an zuverlässige KFZ-Ingenieurgutachter
Wenn Sie einen Sachverständigen brauchen oder die Versicherung schon schikanöse Abzüge vorgenommen hat, verfügen wir über ein Netzwerk von hochgebildeten Ingenieur - KFZ-Gutachtern, die uns bei technischen Fragen unterstützen, sodass wir souverän agieren können. Jetzt zu einem Ingenieurgutachter vermitteln lassen.
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Nichtzahlung aufgrund Vorschäden - Unser Lieblingsgebiet
Die berüchtigten Ablehnungen bei Vorschäden sind ein Ärgernis, doch für uns sind sie eine Herausforderung, die wir annehmen. Mit zahlreicher Prozesserfahrung und fundiertem Wissen in der - außerordentlich komplexen und strengen - Vorschadenrechtsprechung wissen wir, wie solche Fälle zu lösen sind. Und teilen Ihnen mit, wann es aussichtslos ist.
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Schmerzensgeldforderung auf medizinisch Niveau
Ob Nackenschmerzen oder mehrgradige, einschneidende Verletzungen: Wir verfügen über Erfahrung sowie einschlägige Fachliteratur mitsamt Schmerzensgeldtabellen, mit welchen wir bei dem Erstgespräch eine belastbare Forderungssumme beziffern. Wir verfügen zudem über ein starkes medizinisches Netz von Orthopäden in unmittelbarer Kanzleinähe, die Sie bei Ihren Verletzungen unterstützen.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

GUTACHTERNETZWERK NRW
Keinen Gutachter zur Hand? Wir vermitteln Ihnen bewährte Sachverständige aus unserem Gutachterpool.
Wir arbeiten eng mit langjährig tätigen Ingenieur - und werkstatterfahrenen Gutachterbüros (Ruhrgebiet, Raum Siegen, Raum Köln) zusammen und können daher einen qualifizierten Gutachter in ganz NRW vermitteln. Ihr Gutachter fährt zu Ihnen hinaus und nimmt vor Ort den Unfall auf.

BEWERTUNGEN DER KANZLEI
Leistungsfelder
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.
Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.
Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.
Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.
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Klärung der Haftungsverteilung bei typischen Unfallkonstellationen (z. B. Vorfahrtsverletzung, Abbiegeunfälle)
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Unterstützung bei der Beweisführung durch Zeugenbeweise
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Auswertung von Lichtbildern zur Rekonstruktion des Unfallhergangs
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Haftung bei Parkschäden und Unfällen auf Parkplätzen
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Klärung von Haftungsansprüchen bei Missachtung von Verkehrsregeln
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Unterstützung bei der Dokumentation von Unfallspuren
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Vorgehen bei unklarer Beweislastverteilung zwischen den Parteien
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Anwaltliche persönliche Erstberatung und Schadenseinforderung nach Unfall
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Klärung der Schadenshöhe, Nutzungsausfall, Mietwagen, Reparatur oder Verkauf und der Haftung
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Vorgehen bei Ablehnung oder Teilzahlung
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Prozessvertretung bei Klage gegen Sie oder Ihrer Klage
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Qualitative Schadenseinforderung: Regelmäßige Schstandsanfragen, juristische Gegenstellungnahme und techn. Gegengutachten bei jedem Mandanten & jedem Abzug
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Kostenlos bei unverschuldetem Unfall
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Unterstützung bei der Schadensmeldung und Dokumentation
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Prüfung der Deckung durch die Kaskoversicherung
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Verhandlung mit der Versicherung über Reparaturkosten
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Klärung von Fragen zur Eigenbeteiligung
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Unterstützung bei Streitigkeiten über Schadensumfang
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Beratung zu Totalschaden und Restwertabrechnung
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Ermittlung der Anspruchsgrundlage bei Personenschäden
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Berechnung der Schmerzensgeldhöhe anhand aktuellster Schmerzensgeldliteratur
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Unterstützung bei der Einholung medizinischer Gutachten
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Beratung zur angemessenen Höhe des Schmerzensgelds
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Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung
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Unterstützung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
KFZ-Haftpflichtsache an Kanzlei übergeben
✓ Expertise in KFZ-Haftpflichtschäden
✓ +500 Unfallakten pro Jahr
✓ Betreuung ab Unfalltag ⤇ Auszahlung ⤇ Klage
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
FÄLLE
Unfallrechtliche Verfahren der Kanzlei.
THEMEN ZUM KFZ-SCHADEN- UND VERKEHRSRECHT
Beratung und anwaltliche Vertretung
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Rechtsanwalt Elci - Dr. Wilhelm Roelen Str. 402 - 47179 Duisburg - Tel 0203 57 830 730 - Fax 0203 57 830 740 - Mail kontakt@rechtsanwalt-elci.de









