top of page
Mietminderung

Mangel in der Mietwohnung?

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Wenn die Heizung kalt bleibt oder die Wand schimmelig ist:  Wir setzen Ihre Rechte durch und schützen Sie.

sterneklein220.png

IHRE KANZLEI FÜR MIETMINDERUNG – WIR SICHERN IHRE RECHTE BEI WOHNUNGSMÄNGELN 

Seit über sechs Jahren vertreten wir Mandanten in allen Fragen des Mietrechts – mit besonderer Expertise bei Mietminderungen. In der Metropole Ruhr und darüber hinaus haben wir zahlreiche Mieter erfolgreich dabei unterstützt, ihre Rechte bei erheblichen Wohnungsmängeln durchzusetzen, und ebenso Vermieter beraten, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Ein Mangel in der Wohnung ist mehr als ein Ärgernis: Er kann die Wohnqualität massiv beeinträchtigen und berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zur Mietminderung. Wir prüfen Ihre Situation und sorgen dafür, dass Sie rechtssicher handeln. 

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

IHR JURISTISCHES KANZLEITEAM

RECHTSANWALT - Partner

Herr Elci

DIPLOMJURISTIN - Angestellt

Frau Elci

RECHTSANWÄLTIN - Angestellt

Frau Marquard

MANGEL UND MIETMINDERUNG

Ihre Mietwohnung weist einen Mangel auf? Ihr Vermieter ignoriert die ordnungsgemäße Beseitigung? Wir helfen Ihnen. 

Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei. Wir stehen Mietern und Vermietern als verlässlicher Partner in allen Fragen rund um das Mietrecht zur Seite – insbesondere, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr einer Mietminderung geht. Für Mieter ist die Minderung oft die einzige Möglichkeit, auf gravierende Mängel zu reagieren, ohne die volle Miete für eine nicht vertragsgemäße Wohnung zahlen zu müssen. Für Vermieter bedeutet sie ein wirtschaftliches Risiko, das bei falscher Einschätzung schnell eskalieren kann. Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, zeigen die rechtlichen Voraussetzungen und entwickeln eine Strategie, die Ihre Interessen schützt.

Was ist überhaupt ein Mangel und wie zeigt man ihn richtig an?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Wohnung nicht den vertraglich vereinbarten Zustand aufweist oder ihre Gebrauchstauglichkeit erheblich eingeschränkt ist. Das kann sowohl bauliche Defekte betreffen, wie undichte Fenster, defekte Heizungen oder Feuchtigkeitsschäden, als auch äußere Umstände, etwa massive Lärmbelästigung oder Geruchsprobleme. Entscheidend ist, dass die Beeinträchtigung nicht nur unerheblich ist. Kleinere Unannehmlichkeiten, wie eine defekte Glühbirne im Treppenhaus, begründen in der Regel keine Mietminderung.

Damit das Minderungsrecht entsteht, muss der Mieter den Mangel unverzüglich anzeigen. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung, um den Zugang nachweisen zu können. In der Mitteilung müssen der Mangel präzise beschrieben, der Zeitpunkt des Auftretens genannt und – wenn möglich – Fotos oder andere Belege beigefügt werden. Außerdem sollte dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Ohne diese Anzeige entfällt das Recht zur Mietminderung, selbst wenn der Mangel objektiv vorliegt. Wir unterstützen Sie dabei, die Mängelanzeige rechtssicher zu formulieren und die erforderlichen Nachweise zusammenzustellen. So vermeiden Sie Streit über Formfehler und schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 

Wann ist eine Mietminderung zulässig?

Das Recht zur Mietminderung ist in § 536 BGB geregelt. Grundsätzlich gilt: Liegt ein erheblicher Mangel vor, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung mindert, darf der Mieter die Miete kürzen – und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter den Mangel verschuldet hat. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mangel unverzüglich angezeigt wird. Ohne Anzeige entfällt das Minderungsrecht. Wichtig ist auch: Der Mieter darf den Mangel nicht selbst verursacht haben, etwa durch unsachgemäßes Lüften bei Schimmelbildung. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Mietminderung. 

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Hier gibt es keine festen Prozentsätze im Gesetz, sondern eine Orientierung an der Rechtsprechung. Genau hier entstehen die größten Risiken: Wer zu hoch kürzt, riskiert eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Deshalb ist anwaltliche Beratung unverzichtbar. Zudem sollten Mieter wissen, dass Ansprüche auf Mietminderung nicht unbegrenzt bestehen: Sie verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. 

Beweislast – Wer muss was nachweisen?

Ein oft unterschätzter Punkt ist die Frage der Beweislast. Grundsätzlich muss der Mieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt und wie stark er die Wohnqualität beeinträchtigt. Fotos, Videos, Zeugen oder Messprotokolle sind hier unverzichtbar. Der Vermieter hingegen muss darlegen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat oder dass die Beeinträchtigung unerheblich ist. In der Praxis entstehen hier häufig Streitigkeiten, die ohne anwaltliche Unterstützung kaum lösbar sind. Wir helfen Ihnen, die Beweise rechtssicher zu sichern und im Verfahren überzeugend vorzulegen – oder als Vermieter die Gegenargumentation aufzubauen. 

 

Die 15 häufigsten Wohnungsmängel und übliche Minderungsquoten

Die Rechtsprechung kennt eine Vielzahl von Mängeln, die eine Mietminderung rechtfertigen.

 

Hier ein Überblick über die häufigsten Fälle und die üblichen Minderungsquoten:

  1. Heizungsausfall im Winter – bis zu 100 % bei Totalausfall 

  2. Warmwasserausfall – 10–25 % 

  3. Schimmelbildung – 10–30 % (Details siehe Schimmel-Seite

  4. Wasserschaden mit Nutzungseinschränkung – 10–50 % 

  5. Defekte Fenster (Zugluft, Undichtigkeit) – 5–15 % 

  6. Lärmbelästigung durch Bauarbeiten – 10–30 % 

  7. Ausfall von Strom – bis zu 100 % bei Totalausfall 

  8. Ungezieferbefall (z. B. Kakerlaken) – 10–20 % 

  9. Defekte sanitäre Anlagen (Toilette, Dusche) – 10–50 % 

  10. Feuchtigkeit in Wänden ohne Schimmel – 5–15 % 

  11. Ausfall des Aufzugs in Hochhaus – 5–15 % 

  12. Baulärm von Nachbargrundstück – 10–20 % 

  13. Heizkörper nur teilweise funktionsfähig – 10–20 % 

  14. Unzureichende Beleuchtung im Treppenhaus – 3–5 % 

  15. Geruchsbelästigung (z. B. aus Kanalisation) – 5–10 % 

Die richtige Strategie – Zwei Wege zur Mietminderung

Viele Mieter handeln vorschnell und kürzen die Miete eigenmächtig. Das kann gefährlich werden. Es gibt zwei rechtlich zulässige Wege: 

1. Sofortige Kürzung der Miete 
Der Mieter reduziert die Zahlung um den geschätzten Minderungsbetrag. Das Risiko: Ist die Kürzung zu hoch, droht eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Dieses Vorgehen sollte nur nach anwaltlicher Prüfung erfolgen.

2. Zahlung unter Vorbehalt und gerichtliche Klärung
Der Mieter zahlt die volle Miete weiter, erklärt aber schriftlich die Mietminderung und behält sich die Rückforderung vor. Kündigungsrisiko besteht hier nicht, allerdings muss die korrekte Minderungsquote später gerichtlich geklärt werden. Wir übernehmen diese Verfahren regelmäßig für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung. In vielen Fällen kombinieren wir die Mietminderung mit weiteren Ansprüchen, etwa auf Schadensersatz, wenn durch den Mangel zusätzliche Kosten entstehen – beispielsweise Hotelkosten bei Heizungsausfall oder Reinigungskosten bei Wasserschäden. 

Warum anwaltliche Hilfe hier essentiell ist — Ihr Vorteil durch unsere Erfahrung und Strategie

Die Durchsetzung einer Mietminderung ist juristisch komplex. Fehler bei der Berechnung, der Anzeige oder der Kommunikation mit dem Vermieter können gravierende Folgen haben. Wir prüfen die Rechtslage, berechnen die korrekte Minderungsquote und setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder vor Gericht. Für Vermieter entwickeln wir Strategien, um unberechtigte Minderungen abzuwehren und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.

 

Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall sofort, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt.

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Image by Jean-Philippe Delberghe

Wichtige Fragen zu Mangel & Mietminderung

Wann liegt ein Mietmangel vor?

Bei eingeschränkter Wohnqualität.
Ein Mangel liegt vor, wenn die Wohnung nicht den vertraglich vereinbarten Zustand hat, z. B. Schimmel, Heizungsausfall oder Wasserschaden. Der Mieter muss den Mangel unverzüglich melden.

Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Je nach Schwere des Mangels.
Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung der Nutzung. Bei Heizungsausfall im Winter sind bis zu 100 % möglich, bei kleineren Mängeln deutlich weniger. Eine pauschale Regel gibt es nicht.

Muss ich den Vermieter zuerst informieren?

Ja, unbedingt.
Vor einer Mietminderung muss der Vermieter schriftlich über den Mangel informiert und zur Beseitigung aufgefordert werden. Ohne diese Anzeige riskieren Mieter rechtliche Nachteile.

Kann der Vermieter die Mietminderung ablehnen?

Nur bei unberechtigtem Anspruch.
Wenn der Mangel nicht erheblich ist oder der Mieter ihn selbst verursacht hat, kann der Vermieter die Minderung zurückweisen. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Nur nach Anzeige des Mangels.
Eigenmächtige Kürzungen ohne vorherige Meldung können zu Kündigung oder Zahlungsrückstand führen. Die Minderung sollte gut begründet und dokumentiert sein.

Graues Gebäude

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

AEnB2UoBKbZ8IUbP17DRjmsFret-3ZASb1RV-wDWFEuWHMt8IM3bSh7zrv5RAkcWZps10sw5rPs5tEA4kYhWKeUwhJ

Leistungsfelder

Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Ob bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen – wir setzen uns für Ihre Rechte ein und schaffen schnelle, klare Lösungen.

Im Eigentumsrecht bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung. Ob Immobilienkaufverträge, Zivilbaurecht oder Schadensfälle durch Handwerker – wir sichern Ihre Ansprüche und schützen Ihr Eigentum.

Bei strafbaren Handlungen und Konflikten im Nachbarrecht helfen wir Ihnen konsequent weiter. Ob Unterlassungsansprüche, Lärmbelästigung oder Schikane – wir schützen Ihre Rechte effektiv.

Im komplexen WEG-Recht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die WEG-Gemeinschaft. Von Beschlussanfechtung über Instandsetzung bis zu Hausgeld – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

  • Hausgeld: Prüfung und Anfechtung

 

  • Eigentümerversammlungsbezogene Angelegenheiten

  • Hausgeldrückstände

  • Beschlüsse: Prüfung, Anfechtung und Nichtigkeitserklärung

  • Probleme mit Hausverwalter und Miteigentümer: Vorgehen und Planung

  • Gebäudebezogene Angelegenheiten: Schäden, Instandhaltung

 

  • Berücksichtigung der jüngsten WEG-Modernisierungen im Jahre 2020 und 2022

  • Mangel an der Mietsache: Schimmel, Wasserschäden, Defekte uvm.

 

  • Kündigung: Mieter- und Vermieterseitig

  • Räumungsklage: Mieter- und Vermieterseitig

  • Mietzinsrückstände

  • Vertragsverstoß durch Mieter

  • Mietminderung - Kalkulation und Durchsetzung

  • Mieterhöhung: Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung

  • Nebenkostenabrechnung: Prüfung, Widerspruch

  • Nachbarstreitigkeiten: Lärm, Belästigung u.a.

  • Immobilien-Kaufvertragsrecht: Zahlungsangelegenheiten, Mängel an Immobilie, Täuschung bei Kauf, Anfechtung und Rücktritt

  • Versicherungsrecht: Gebäudeversicherungssachen bei Gebäudeschäden

 

  • Schäden durch Dritte an der Immobilie: Einforderung und Geltendmachung

  • Unterlassungsansprüche bei Lärmstörungen

 

 

  • Schutz vor strafbaren Handlungen durch Nachbarn

  • Eigentumsschäden und deren Regulierung

  • Eingriffe und Beeinträchtigungen am Eigentum

  • Konfliktlösung bei dauerhafter Ruhestörung

  • Unterstützung bei Schikane und Belästigung

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Used-2013-Ferrari-458-Spider-Tastefully-Modified-Race-Seats-LOADED-w-Carbon-Speciale-Wheel

FÄLLE

Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

Mittel (Bildschirmfoto 2024-10-27 um 22.07.23).jpeg

Klage gegen Covivio aufgrund Modernisierungs-Mieterhöhung.

 

Aktives Verfahren: Wir prozessieren gegen die Covivio Immobilien im Namen eines Mieters, welcher einer modernisierungsbedingten Mieterhöhung ausgesetzt ist. Das Bild der Balkonerneuerungen dürfte im Ruhrgebiet bekannt sein: Baufällige Immobilien aus den sechziger Jahren werden derzeit mit Balkonanbauten sowie Dämmmaßnahmen modernisiert. Wir haben bereits eine Herabsetzung der Mieterhöhung erreicht.

innenhafen.jpg

MIETRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Vertragsrechtliche und zivilrechtliche Kenntnisse runden unsere Immobilienrechtsexpertise ab

6 Mitarbeiter. Volldigitale Kanzleistrukturen. Seit 2019 für Sie da.

Vertretung von Vermietern, Eigentümern, Mietern und Hausverwaltern

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft - Topbewertet bei Google, mit dem Ansporn für noch höhere Zufriedenheit.

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei weist eine hohe Varianz auf. Daher sind wir auch nicht parteiisch oder voreingenommen. Indem wir fortlaufend alle Seiten - Von Mieter zu Vermieter, von Käufer zu Hausverkäufer und WEG-Eigentümer zu WEG-Gemeinschaft - kennen wir die Kniffe aller Parteien und nutzen diese zu Ihrem Vorteil.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Eine zentrale Stütze der Kanzlei ist neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten das Mietrecht. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Immobilienrechts-Akten. Auch übliche Fahllstricke von Hausverwaltern und Eigentümern, aber auch Mietern kennen wir.

Häufige Fragen und Antworten

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten. 

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

MUSTER

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

Mandantenparkplätze hinter der Kanzlei verfügbar - Sprechen Sie uns telefonisch hierauf an.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

sterneklein220.png

Sie können gerade nicht anrufen oder es ist außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten?

Rückruf vereinbaren:

Kaution
bottom of page