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Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung stimmt nicht?

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Wenn die Nebenkostenabrechnung schockt:  Wir prüfen und bewahren Sie vor falschen Nachzahlungen.

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IHRE KANZLEI FÜR NEBENKOSTENABRECHNUNG -
WIR PRÜFEN UND WEHREN FEHLER AB

Seit über sechs Jahren vertreten wir Mandanten in allen Fragen des Mietrechts – mit besonderer Expertise bei der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen. In der Metropole Ruhr und darüber hinaus haben wir zahlreiche Mieter erfolgreich dabei unterstützt, überhöhte oder fehlerhafte Abrechnungen abzuwehren, und ebenso Vermieter beraten, um rechtssichere Abrechnungen zu erstellen. Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein jährlicher Schockmoment: Plötzlich steht eine hohe Nachzahlung im Raum, oft verbunden mit einer Erhöhung der Vorauszahlungen. Doch nicht jede Forderung ist berechtigt – und genau hier setzen wir an. 

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

IHR JURISTISCHES KANZLEITEAM

RECHTSANWALT - Partner

Herr Elci

DIPLOMJURISTIN - Angestellt

Frau Elci

RECHTSANWÄLTIN - Angestellt

Frau Marquard

FEHLER IN DER NEBENKOSTENABRECHNUNG

Ihre Nebenkostenabrechnung ist ungewöhnlich hoch? Ihr Vermieter fordert eine hohe Nachzahlung? Wir helfen Ihnen. 

Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei. Wir stehen Mietern und Vermietern als verlässlicher Partner in allen Fragen rund um die Nebenkostenabrechnung zur Seite. Für Mieter geht es um die Vermeidung unnötiger Kosten und die Durchsetzung ihres Rechts auf Transparenz. Für Vermieter bedeutet eine fehlerhafte Abrechnung nicht nur Ärger, sondern auch das Risiko von Rückforderungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, zeigen die häufigsten Fehlerquellen und entwickeln eine Strategie, die Ihre Interessen schützt. 

Was muss eine Nebenkostenabrechnung enthalten? 

Die Nebenkostenabrechnung muss klar, nachvollziehbar und vollständig sein. Sie muss alle umlagefähigen Kostenarten, den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel und die bereits geleisteten Vorauszahlungen enthalten. Fehler in der Abrechnung sind keine Seltenheit: Falsche Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Kosten oder fehlende Nachweise führen regelmäßig zu überhöhten Forderungen. Der Mieter hat das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bis zur Klärung die geforderte Nachzahlung zurückzuhalten. 

Recht auf Einsicht – Transparenz ist Pflicht

Viele Mieter wissen nicht, dass sie ein umfassendes Recht auf Einsicht in alle relevanten Unterlagen haben. Dieses Recht ist in der Rechtsprechung fest verankert und umfasst nicht nur die Rechnungen des Vermieters, sondern auch die Ablesewerte, die Verbrauchsdaten aller Wohnungen im Haus, Zahlungsnachweise und Leistungsnachweise der Dienstleister. Ohne diese Einsicht ist eine Prüfung nicht möglich und der Mieter darf die geforderte Nachzahlung sowie eine erhöhte Vorauszahlung zurückbehalten, bis die Unterlagen vorgelegt wurden. 

Wir setzen dieses Recht für Sie durch und sorgen dafür, dass Sie vollständige Transparenz erhalten. In der Praxis bedeutet das: Wir fordern für Sie alle relevanten Dokumente an, prüfen deren Vollständigkeit und decken Unstimmigkeiten auf. Erst wenn die Abrechnung nachvollziehbar und rechtlich korrekt ist, besteht eine Zahlungspflicht. 

Recht auf Zurückbehaltung – Ihre Sicherheit bei Unklarheiten

Das Zurückbehaltungsrecht ist ein starkes Instrument für Mieter. Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist oder die Einsicht verweigert wird, dürfen Sie die geforderte Nachzahlung zurückbehalten. Gleiches gilt für eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung: Sie ist nur zulässig, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat und auch dann nur in angemessenem Umfang. Wir berechnen für Sie die korrekte Höhe und setzen Ihr Zurückbehaltungsrecht durch. So vermeiden Sie unnötige Zahlungen und schaffen die Grundlage für eine gerichtsfeste Klärung. 

Wichtig: Wer ohne rechtliche Grundlage einfach nicht zahlt, riskiert Mahnungen, Verzugszinsen oder sogar eine Klage. Deshalb sollte die Zurückbehaltung immer anwaltlich begleitet werden. 

Beweislast – Wer muss was darlegen?

Die Beweislast ist klar geregelt: Der Vermieter muss eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Abrechnung vorlegen. Der Mieter muss hingegen konkrete Einwände darlegen, wenn er die Abrechnung für fehlerhaft hält. Ohne Einsicht in die Unterlagen ist das kaum möglich – deshalb ist die Durchsetzung des Einsichtsrechts der erste Schritt. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie und sorgen dafür, dass Sie alle Belege erhalten, um Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. 

Die 10 kritischsten Abrechnungspositionen – hier passieren die meisten Fehler

Unsere Erfahrung zeigt: Bestimmte Positionen sind besonders fehleranfällig.

 

Hier die Top 10 Posten, die wir regelmäßig prüfen: 

  1. Hausmeisterkosten – oft werden nicht umlagefähige Tätigkeiten wie Verwaltungsarbeiten berechnet. 

  2. Heizkosten – falsche Ablesewerte oder nicht berücksichtigte Verbrauchsdaten anderer Wohnungen. 

  3. Warmwasserkosten – fehlerhafte Berechnung des Energieanteils. 

  4. Gartenpflege – Kosten für Neuanlagen sind nicht umlagefähig. 

  5. Gebäudereinigung – überhöhte Pauschalen oder doppelte Abrechnung. 

  6. Winterdienst – häufig nicht klar abgegrenzt von Hausmeisterkosten. 

  7. Aufzugskosten – Umlage auf Erdgeschosswohnungen ist oft unzulässig. 

  8. Versicherungskosten – nicht alle Versicherungen sind umlagefähig (z. B. Rechtsschutz). 

  9. Unklare Verwaltungskosten – diese sind grundsätzlich nicht umlagefähig. 

  10. Sonstige Kosten – hier verstecken sich oft Positionen, die nicht umlagefähig sind. 

Wir prüfen jede Position im Detail und setzen Ihre Rechte durch – ob durch Widerspruch, Zurückbehaltung oder gerichtliche Klärung. 

Warum anwaltliche Hilfe hier essentiell ist — Ihr Vorteil durch unsere Erfahrung und Strategie

Die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung ist komplex. Fehler bei der Berechnung, fehlende Nachweise oder falsche Umlageschlüssel können erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir prüfen die Abrechnung bis ins Detail, setzen Ihr Einsichtsrecht durch und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich oder vor Gericht. Für Vermieter entwickeln wir Strategien, um rechtssichere Abrechnungen zu erstellen und unnötige Risiken zu vermeiden. 

 

Mieter müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Widerspruch einlegen, sonst sind die Ansprüche verloren.  Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Abrechnung sofort, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt. 

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Graues Gebäude
Image by Jean-Philippe Delberghe

Wichtige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Welche Kosten dürfen umgelegt werden?

Nur Betriebskosten laut Gesetz.
Umlagefähig sind z. B. Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hausmeister. Reparaturen, Verwaltungskosten oder Instandhaltung gehören nicht dazu. Grundlage ist die Betriebskostenverordnung.

Was tun bei fehlerhafter Abrechnung?

Schriftlich widersprechen.
Mieter sollten die Abrechnung prüfen und bei Unklarheiten innerhalb von 12 Monaten schriftlich Einwände erheben. Belegeinsicht beim Vermieter ist ein gesetzlich verankertes Recht.

Muss ich Nachzahlungen sofort leisten?

Ja, bei korrekter Abrechnung.
Ist die Abrechnung formell und inhaltlich korrekt, muss die Nachzahlung erfolgen. Bei Zweifeln kann die Zahlung unter Vorbehalt geleistet werden, bis die Prüfung abgeschlossen ist.

Kann ich die Abrechnung selbst prüfen?

Ja, mit Belegeinsicht.
Mieter haben Anspruch auf Einsicht in alle relevanten Belege, wie Rechnungen und Verträge. So lassen sich Positionen nachvollziehen und Fehler erkennen. Bei Bedarf hilft ein Anwalt.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Innerhalb von 12 Monaten.
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Versäumt er diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen.

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

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Leistungsfelder

Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Ob bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen – wir setzen uns für Ihre Rechte ein und schaffen schnelle, klare Lösungen.

Im Eigentumsrecht bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung. Ob Immobilienkaufverträge, Zivilbaurecht oder Schadensfälle durch Handwerker – wir sichern Ihre Ansprüche und schützen Ihr Eigentum.

Bei strafbaren Handlungen und Konflikten im Nachbarrecht helfen wir Ihnen konsequent weiter. Ob Unterlassungsansprüche, Lärmbelästigung oder Schikane – wir schützen Ihre Rechte effektiv.

Im komplexen WEG-Recht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die WEG-Gemeinschaft. Von Beschlussanfechtung über Instandsetzung bis zu Hausgeld – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

  • Hausgeld: Prüfung und Anfechtung

 

  • Eigentümerversammlungsbezogene Angelegenheiten

  • Hausgeldrückstände

  • Beschlüsse: Prüfung, Anfechtung und Nichtigkeitserklärung

  • Probleme mit Hausverwalter und Miteigentümer: Vorgehen und Planung

  • Gebäudebezogene Angelegenheiten: Schäden, Instandhaltung

 

  • Berücksichtigung der jüngsten WEG-Modernisierungen im Jahre 2020 und 2022

  • Mangel an der Mietsache: Schimmel, Wasserschäden, Defekte uvm.

 

  • Kündigung: Mieter- und Vermieterseitig

  • Räumungsklage: Mieter- und Vermieterseitig

  • Mietzinsrückstände

  • Vertragsverstoß durch Mieter

  • Mietminderung - Kalkulation und Durchsetzung

  • Mieterhöhung: Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung

  • Nebenkostenabrechnung: Prüfung, Widerspruch

  • Nachbarstreitigkeiten: Lärm, Belästigung u.a.

  • Immobilien-Kaufvertragsrecht: Zahlungsangelegenheiten, Mängel an Immobilie, Täuschung bei Kauf, Anfechtung und Rücktritt

  • Versicherungsrecht: Gebäudeversicherungssachen bei Gebäudeschäden

 

  • Schäden durch Dritte an der Immobilie: Einforderung und Geltendmachung

  • Unterlassungsansprüche bei Lärmstörungen

 

 

  • Schutz vor strafbaren Handlungen durch Nachbarn

  • Eigentumsschäden und deren Regulierung

  • Eingriffe und Beeinträchtigungen am Eigentum

  • Konfliktlösung bei dauerhafter Ruhestörung

  • Unterstützung bei Schikane und Belästigung

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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FÄLLE

Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

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Klage gegen Covivio aufgrund Modernisierungs-Mieterhöhung.

 

Aktives Verfahren: Wir prozessieren gegen die Covivio Immobilien im Namen eines Mieters, welcher einer modernisierungsbedingten Mieterhöhung ausgesetzt ist. Das Bild der Balkonerneuerungen dürfte im Ruhrgebiet bekannt sein: Baufällige Immobilien aus den sechziger Jahren werden derzeit mit Balkonanbauten sowie Dämmmaßnahmen modernisiert. Wir haben bereits eine Herabsetzung der Mieterhöhung erreicht.

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MIETRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Vertragsrechtliche und zivilrechtliche Kenntnisse runden unsere Immobilienrechtsexpertise ab

6 Mitarbeiter. Volldigitale Kanzleistrukturen. Seit 2019 für Sie da.

Vertretung von Vermietern, Eigentümern, Mietern und Hausverwaltern

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft - Topbewertet bei Google, mit dem Ansporn für noch höhere Zufriedenheit.

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei weist eine hohe Varianz auf. Daher sind wir auch nicht parteiisch oder voreingenommen. Indem wir fortlaufend alle Seiten - Von Mieter zu Vermieter, von Käufer zu Hausverkäufer und WEG-Eigentümer zu WEG-Gemeinschaft - kennen wir die Kniffe aller Parteien und nutzen diese zu Ihrem Vorteil.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Eine zentrale Stütze der Kanzlei ist neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten das Mietrecht. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Immobilienrechts-Akten. Auch übliche Fahllstricke von Hausverwaltern und Eigentümern, aber auch Mietern kennen wir.

Häufige Fragen und Antworten

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten. 

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

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