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Kündigung oder Räumungsklage?

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Wenn Ihnen Ihr Vermieter kündigt oder Sie auf Räumung verklagt:  Wir wahren Ihre Rechte, wenn es ums Ganze geht.

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IHRE KANZLEI FÜR MIETKÜNDIGUNG &
RÄUMUNGSKLAGE. WIR SICHERN IHRE EXISTENZ.

Seit 6 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, helfen wir Ihnen mit tiefer Erfahrung im Mietrecht. In der Metropole Ruhr haben wir bereits zahlreichen Mietern gegen große und kleine Hausverwaltungen oder einzeln agierende Eigentümer geholfen, ebenso zahlreiche Eigentümer gegen unfaire Mieter vertreten. Oft behandeln Vermieter Mieter "von oben herab", obwohl das deutsche Wohnraummietrecht außerordentlich mieterschützend ist, was viele Mieter nicht wissen. Auch gibt es Mieter, die mit vertragswidrigem Verhalten oder mangelnder Zahlungsmoral Vermieter aus der Fassung bringen. Mit der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit vor Gericht und in der vorprozessualen Korrespondenz, aber auch mit feinfühligen Verhandlungen versuchen wir in jedem Moment des Vorganges eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

IHR JURISTISCHES KANZLEITEAM

RECHTSANWALT - Partner

Herr Elci

DIPLOMJURISTIN - Angestellt

Frau Elci

RECHTSANWÄLTIN - Angestellt

Frau Marquard

KÜNDIGUNG & RÄUMUNGSKLAGE

Probleme mit einer fristlosen oder ordentlichen Mietkündigung? Die Räumungsklage ist eingetroffen? Sie sind nicht allein. Wir helfen Ihnen. 

Herzlich Willkommen bei unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten Mieter in allen Belangen rund um das Mietrecht. Eines der existenziellsten Probleme, mit denen Mieter konfrontiert werden, ist der drohende Verlust der Wohnung durch eine Kündigung oder Räumungsklage. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Rechte Mieter haben, um sich gegen den Wohnraumverlust zur Wehr zu setzen und welche rechtlichen Hürden für eine wirksame Kündigung bestehen.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist für beide Seiten ein einschneidendes Ereignis. Während es für den Mieter um sein Zuhause und damit um seine soziale Existenz geht, steht für den Vermieter oft die wirtschaftliche Planung oder die notwendige Eigennutzung auf dem Spiel. Wir begleiten Sie durch diesen hochemotionalen Prozess und sorgen dafür, dass Rechtssicherheit einkehrt.

Anwaltliche Prüfung der Kündigung: Formfehler als Rettungsanker

Bei der Prüfung einer Kündigung analysieren wir nicht nur, ob das Schreiben unterschrieben ist, sondern betrachten die gesamte Umstände: War die Zustellung nachweisbar und formgerecht, entspricht die Begründung den gesetzlichen Anforderungen, und ist der behauptete Kündigungsgrund — etwa Eigenbedarf — tatsächlich substantiiert und plausibel dargelegt? Gerade bei fristlosen Kündigungen kommt es auf konkrete Tatsachen an; bei ordentlichen Kündigungen muss die Begründung so konkret sein, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

 

Finden sich formale oder inhaltliche Schwächen, nutzen wir diese gezielt, um die Kündigung anzufechten, Widerspruch einzulegen oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung zu führen. Selbst wenn die Kündigung grundsätzlich Bestand hat, lassen sich durch rechtliche Einwände oft wertvolle Wochen oder Monate gewinnen, die für die Wohnungssuche, die Organisation eines Umzugs oder die Vorbereitung einer Verteidigung entscheidend sind.

Die Räumungsklage – Wenn der Druck eskaliert

Wenn nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht ausgezogen wird, kann der Vermieter eine Räumungsklage erheben; eine eigenmächtige Räumung durch den Vermieter ist hingegen rechtswidrig. Erst ein rechtskräftiges Urteil schafft die Grundlage für die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher.

 

In einem solchen Verfahren vertreten wir Mandanten sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite: Für Mieter prüfen wir Verteidigungsmöglichkeiten, bringen Härtefälle vor, beantragen gegebenenfalls aufschiebende Wirkungen und führen die Verteidigung in allen Instanzen; für Vermieter bereiten wir die Klage so vor, dass ein vollstreckbarer Titel zügig erwirkt werden kann und vermeiden formale Fehler, die zu Verzögerungen oder Kostensteigerungen führen. Ohne fachkundige Vertretung drohen unnötig hohe Gerichtskosten, vermeidbare Verfahrensfehler und langwierige Verzögerungen — mit unserer Erfahrung reduzieren Sie diese Risiken und erhalten eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Räumungsschutz und Sozialklausel als Schutzschild nutzen

Auch bei formell korrekter Kündigung besteht nicht immer sofortiger Räumungszwang: Das Gesetz sieht Schutzmöglichkeiten bei unbilliger Härte vor, etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit, Schwangerschaft oder engen familiären Bindungen. Solche Umstände können eine Räumung verhindern oder zumindest erheblich verzögern. Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Nachweise zusammenzutragen, medizinische und soziale Argumente rechtssicher aufzubereiten und diese überzeugend gegenüber dem Vermieter oder vor Gericht vorzubringen.

 

Gleichzeitig achten wir darauf, dass berechtigte Interessen des Vermieters nicht durch unbegründete Verzögerungstaktiken unterlaufen werden, und suchen nach praktikablen Lösungen wie Übergangsfristen oder einvernehmlichen Abfindungsvereinbarungen.

Exkurs: Besonderheiten im Gewerbemietrecht

Im Gewerbemietrecht gelten oft andere Maßstäbe als im Wohnraummietrecht: Sozialrechtliche Schutzmechanismen greifen in der Regel nicht, Vertragsfreiheit und individuelle Vereinbarungen sind stärker ausschlaggebend, und wirtschaftliche Folgen einer Kündigung können existenzbedrohend sein. Deshalb ist hier eine spezialisierte anwaltliche Begleitung besonders wichtig. Wir prüfen die vertraglichen Regelungen, mögliche Fortsetzungsoptionen, Nachmieterklauseln und Schadensersatzansprüche, verhandeln Übergangsfristen oder Abfindungen und entwickeln Lösungen, die den Fortbestand Ihres Unternehmens bestmöglich schützen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung vermeidet teure Überraschungen und schafft Verhandlungspositionen, die ohne juristische Expertise oft ungenutzt bleiben.

Warum anwaltliche Hilfe hier essentiell ist — Ihr Vorteil durch unsere Erfahrung und Strategie

Das Mietrecht ist stark von Einzelfallrechtsprechung geprägt; kleine Formfehler, ungenaue Fristberechnungen oder unpräzise Schriftsätze können den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Wir kennen die einschlägigen Argumentationslinien, typische Fehlerquellen und taktischen Möglichkeiten beider Seiten. Unsere Leistung umfasst die sofortige rechtliche Einschätzung Ihrer Lage, die sorgfältige Prüfung der Kündigung, die Erstellung und Einreichung von Schriftsätzen, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren sowie die Verhandlung von Vergleichen oder Abfindungen.

 

Dabei legen wir Wert auf transparente Kostenplanung und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Gewerberaum bedroht ist, zählt jede Woche: Kontaktieren Sie uns zeitnah für eine fundierte Ersteinschätzung. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie und vertreten Ihre Interessen entschlossen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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Image by Jean-Philippe Delberghe

Wichtige Fragen zu Kündigung & Räumungsklage

Wann darf der Vermieter kündigen?

Bei berechtigtem Grund.
Eine Kündigung ist nur bei gesetzlich anerkannten Gründen zulässig, z. B. Zahlungsverzug, Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzungen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Frist einhalten.

Kann ich gegen die Kündigung vorgehen?

Ja, bei Unwirksamkeit.
Mieter können Widerspruch einlegen, wenn die Kündigung formale Fehler enthält oder soziale Härte vorliegt. Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht erfolgen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Meist drei Monate.
Für Mieter beträgt die Frist in der Regel drei Monate. Für Vermieter verlängert sich die Frist je nach Mietdauer auf bis zu neun Monate. Sonderkündigungsrechte können abweichen.

Was passiert, wenn ich nicht ausziehe?

Die Räumungsklage droht.
Zieht der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Nach einem Urteil erfolgt die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Mehrere Monate.
Das Verfahren kann sich über Monate hinziehen, abhängig von Gerichtsauslastung und Einwänden des Mieters. Nach dem Urteil wird ein Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher festgelegt.

Graues Gebäude
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Leistungsfelder

Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Ob bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen – wir setzen uns für Ihre Rechte ein und schaffen schnelle, klare Lösungen.

Im Eigentumsrecht bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung. Ob Immobilienkaufverträge, Zivilbaurecht oder Schadensfälle durch Handwerker – wir sichern Ihre Ansprüche und schützen Ihr Eigentum.

Bei strafbaren Handlungen und Konflikten im Nachbarrecht helfen wir Ihnen konsequent weiter. Ob Unterlassungsansprüche, Lärmbelästigung oder Schikane – wir schützen Ihre Rechte effektiv.

Im komplexen WEG-Recht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die WEG-Gemeinschaft. Von Beschlussanfechtung über Instandsetzung bis zu Hausgeld – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

  • Hausgeld: Prüfung und Anfechtung

 

  • Eigentümerversammlungsbezogene Angelegenheiten

  • Hausgeldrückstände

  • Beschlüsse: Prüfung, Anfechtung und Nichtigkeitserklärung

  • Probleme mit Hausverwalter und Miteigentümer: Vorgehen und Planung

  • Gebäudebezogene Angelegenheiten: Schäden, Instandhaltung

 

  • Berücksichtigung der jüngsten WEG-Modernisierungen im Jahre 2020 und 2022

  • Mangel an der Mietsache: Schimmel, Wasserschäden, Defekte uvm.

 

  • Kündigung: Mieter- und Vermieterseitig

  • Räumungsklage: Mieter- und Vermieterseitig

  • Mietzinsrückstände

  • Vertragsverstoß durch Mieter

  • Mietminderung - Kalkulation und Durchsetzung

  • Mieterhöhung: Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung

  • Nebenkostenabrechnung: Prüfung, Widerspruch

  • Nachbarstreitigkeiten: Lärm, Belästigung u.a.

  • Immobilien-Kaufvertragsrecht: Zahlungsangelegenheiten, Mängel an Immobilie, Täuschung bei Kauf, Anfechtung und Rücktritt

  • Versicherungsrecht: Gebäudeversicherungssachen bei Gebäudeschäden

 

  • Schäden durch Dritte an der Immobilie: Einforderung und Geltendmachung

  • Unterlassungsansprüche bei Lärmstörungen

 

 

  • Schutz vor strafbaren Handlungen durch Nachbarn

  • Eigentumsschäden und deren Regulierung

  • Eingriffe und Beeinträchtigungen am Eigentum

  • Konfliktlösung bei dauerhafter Ruhestörung

  • Unterstützung bei Schikane und Belästigung

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

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FÄLLE

Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

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Klage gegen Covivio aufgrund Modernisierungs-Mieterhöhung.

 

Aktives Verfahren: Wir prozessieren gegen die Covivio Immobilien im Namen eines Mieters, welcher einer modernisierungsbedingten Mieterhöhung ausgesetzt ist. Das Bild der Balkonerneuerungen dürfte im Ruhrgebiet bekannt sein: Baufällige Immobilien aus den sechziger Jahren werden derzeit mit Balkonanbauten sowie Dämmmaßnahmen modernisiert. Wir haben bereits eine Herabsetzung der Mieterhöhung erreicht.

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MIETRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Vertragsrechtliche und zivilrechtliche Kenntnisse runden unsere Immobilienrechtsexpertise ab

6 Mitarbeiter. Volldigitale Kanzleistrukturen. Seit 2019 für Sie da.

Vertretung von Vermietern, Eigentümern, Mietern und Hausverwaltern

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft - Topbewertet bei Google, mit dem Ansporn für noch höhere Zufriedenheit.

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei weist eine hohe Varianz auf. Daher sind wir auch nicht parteiisch oder voreingenommen. Indem wir fortlaufend alle Seiten - Von Mieter zu Vermieter, von Käufer zu Hausverkäufer und WEG-Eigentümer zu WEG-Gemeinschaft - kennen wir die Kniffe aller Parteien und nutzen diese zu Ihrem Vorteil.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Eine zentrale Stütze der Kanzlei ist neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten das Mietrecht. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Immobilienrechts-Akten. Auch übliche Fahllstricke von Hausverwaltern und Eigentümern, aber auch Mietern kennen wir.

Häufige Fragen und Antworten

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten. 

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

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