top of page
Mieterhöhung

Sie haben eine Mieterhöhung erhalten?

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Wenn die Miete plötzlich teurer werden soll:  Wir prüfen Mieterhöhungen und sichern ihre Existenz.

sterneklein220.png

IHRE KANZLEI FÜR MIETERHÖHUNGEN -
WIR SICHERN IHRE RECHTLICHE POSITION

Seit über sechs Jahren vertreten wir Mandanten in allen Fragen des Mietrechts mit besonderer Expertise im Bereich Mieterhöhung. In der Metropole Ruhr und darüber hinaus haben wir zahlreiche Mieter gegen unzulässige Mietanpassungen verteidigt und ebenso Vermieter bei der rechtssicheren Durchsetzung ihrer Ansprüche begleitet. Eine Mieterhöhung ist für beide Seiten ein sensibles Thema: Für Mieter geht es um die finanzielle Tragfähigkeit des Wohnraums, für Vermieter um die wirtschaftliche Rentabilität ihrer Immobilie. Wir kennen die rechtlichen Feinheiten und die typischen Konfliktlinien – und sorgen dafür, dass Ihre Position gewahrt bleibt. 

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

IHR JURISTISCHES KANZLEITEAM

RECHTSANWALT - Partner

Herr Elci

DIPLOMJURISTIN - Angestellt

Frau Elci

RECHTSANWÄLTIN - Angestellt

Frau Marquard

MIETERHÖHUNG VOM VERMIETER ERHALTEN

Ihr Vermieter will Ihre Miete erhöhen? Sie fragen sich, ob das gerechtfertigt ist? Wir helfen Ihnen. 

Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei. Wir stehen Mietern und Vermietern als verlässlicher Partner in allen Fragen des Mietrechts zur Seite, insbesondere, wenn es um das Thema Mieterhöhung geht. Für viele Betroffene ist eine Mietanpassung mehr als eine bloße Formalität: Sie kann die finanzielle Stabilität gefährden oder die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie maßgeblich beeinflussen. Genau hier setzen wir an. Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, zeigen auf, welche Voraussetzungen für eine wirksame Mieterhöhung erfüllt sein müssen und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen erfolgreich zur Wehr setzen können. 

Eine Mieterhöhung ist kein alltäglicher Vorgang, sondern ein Schritt mit erheblicher Tragweite. Für Mieter geht es um die Sicherung des eigenen Wohnraums und damit um ein Stück Lebensqualität. Für Vermieter steht häufig die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder die Refinanzierung von Modernisierungen im Vordergrund. Wir begleiten Sie durch diesen komplexen Prozess, prüfen die rechtlichen Grundlagen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – mit Erfahrung, Präzision und einer Strategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

Wann ist eine Mieterhöhung überhaupt zulässig?

Das deutsche Mietrecht erlaubt Mieterhöhungen nur unter engen Voraussetzungen. Die maßgeblichen Regelungen finden sich in den §§ 558 ff. BGB. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Erhöhung: die Anpassung der Grundmiete und die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen. Beide Varianten unterliegen strengen formellen und materiellen Anforderungen. Fehler führen zur Unwirksamkeit und können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Für Mieter bedeutet eine unzulässige Erhöhung eine unnötige Belastung, für Vermieter drohen Rückforderungen und Verzögerungen. 

Mieterhöhung der Grundmiete wird oft falsch berechnet

Die Erhöhung der Grundmiete erfolgt in der Regel zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Hier gilt: Eine Mieterhöhung darf nicht beliebig oft erfolgen. Viele Vermieter verstoßen gegen diese Regel, indem sie jährlich eine Anpassung verlangen – das ist unzulässig. Zwischen zwei Erhöhungen muss ein Zeitraum von mindestens 15 Monaten liegen, und innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen (in bestimmten Regionen nur um 15 Prozent). 

Die Begründung der Erhöhung muss sich auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten stützen. Gerade große Vermietergesellschaften legen den Mietspiegel häufig bewusst falsch aus, um höhere Mieten durchzusetzen. Wir prüfen für Sie, ob die Erhöhung tatsächlich gerechtfertigt ist – unter Berücksichtigung des Gebäudes, der Lage und der Ausstattung. Dabei decken wir systematisch Fehler auf, die zur Unwirksamkeit führen, und setzen Ihre Rechte durch. 

Bei Mieterhöhung bei Nebenkosten gelten strenge Voraussetzungen

Auch die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen ist streng geregelt. Sie darf nicht „auf Verdacht“ erfolgen, nur weil der Vermieter vermutet, die Kosten könnten künftig steigen. Grundlage für eine Erhöhung ist ausschließlich die letzte Nebenkostenabrechnung. Ergibt diese eine Nachzahlung, darf der Vermieter die Vorauszahlungen anpassen – aber nur in angemessenem Umfang und nach einer korrekten Berechnung. 

Wir kalkulieren für Sie mit der gesetzlich vorgesehenen Formel, ob die Erhöhung zulässig ist oder nicht. Dabei prüfen wir nicht nur die Anpassung selbst, sondern auch die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung, denn deren Korrektheit ist Voraussetzung für jede Erhöhung. Stellt sich heraus, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, setzen wir Ihre Ansprüche durch – bis hin zur Rückforderung überzahlter Beträge. Und: Wenn ein Guthaben besteht, darf der Mieter die Vorauszahlung sogar reduzieren. Auch das setzen wir für Sie durch. 

Typische Konfliktsituationen und Risiken bei Mieterhöhung

In der Praxis erleben wir immer wieder ähnliche Probleme: Vermieter erhöhen die Grundmiete ohne Einhaltung der Sperrfrist oder unter Berufung auf einen Mietspiegel, der nicht korrekt angewendet wurde. Bei Nebenkosten werden Vorauszahlungen „vorsorglich“ angehoben, obwohl keine Nachzahlung vorliegt. Solche Maßnahmen sind rechtswidrig und können erhebliche finanzielle Nachteile für Mieter bedeuten. Umgekehrt riskieren Vermieter bei formalen Fehlern nicht nur die Unwirksamkeit der Erhöhung, sondern auch langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen. 

Warum anwaltliche Hilfe hier essentiell ist — Ihr Vorteil durch unsere Erfahrung und Strategie

Eine Mieterhöhung ist kein Routinevorgang, sondern ein rechtlich komplexer Schritt, der strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Schon kleine Fehler – etwa bei der Berechnung der Kappungsgrenze, der Bezugnahme auf den Mietspiegel oder der Einhaltung von Fristen – können die gesamte Erhöhung unwirksam machen. Für Mieter bedeutet das: Sie müssen nicht jede Forderung akzeptieren. Für Vermieter gilt: Eine fehlerhafte Mieterhöhung führt nicht nur zu Verzögerungen, sondern kann auch erhebliche Kosten verursachen.

Mit unserer Erfahrung sichern Sie sich rechtliche Klarheit und vermeiden kostspielige Fehler. Wir prüfen die formellen und materiellen Voraussetzungen, berechnen die zulässige Erhöhung und vertreten Ihre Interessen entschlossen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. So stellen wir sicher, dass Sie eine starke Position in Verhandlungen und Prozessen einnehmen.

Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung. Wir analysieren Ihre Situation sofort, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt – ob Sie sich gegen eine unzulässige Mieterhöhung wehren oder diese rechtssicher durchsetzen möchten.

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Graues Gebäude
Image by Jean-Philippe Delberghe

Wichtige Fragen zur Mieterhöhung

Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Nur bei gesetzlicher Grundlage.
Eine Mieterhöhung ist zulässig bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, nach Modernisierung oder bei vereinbarter Staffelmiete. Sie muss schriftlich und nachvollziehbar begründet sein.

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Maximal alle 15 Monate.
Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen. Zudem darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in manchen Regionen nur 15 %).

Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

Ja, wenn sie rechtmäßig ist.
Der Mieter muss zustimmen, wenn die Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei Zweifeln kann die Zustimmung verweigert und die Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Wie prüfe ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Mit Mietspiegel oder Gutachten.
Der Vermieter muss die Erhöhung anhand des Mietspiegels, Vergleichswohnungen oder eines Sachverständigengutachtens begründen. Mieter haben das Recht, diese Angaben zu prüfen.

Kann ich gegen eine Mieterhöhung vorgehen?

Ja, bei Fehlern oder Überschreitung.
Wenn die Erhöhung formale Mängel hat oder die Kappungsgrenze überschreitet, kann der Mieter widersprechen. Im Streitfall entscheidet das Gericht über die Wirksamkeit.

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

AEnB2UoBKbZ8IUbP17DRjmsFret-3ZASb1RV-wDWFEuWHMt8IM3bSh7zrv5RAkcWZps10sw5rPs5tEA4kYhWKeUwhJ

Leistungsfelder

Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Ob bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen – wir setzen uns für Ihre Rechte ein und schaffen schnelle, klare Lösungen.

Im Eigentumsrecht bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung. Ob Immobilienkaufverträge, Zivilbaurecht oder Schadensfälle durch Handwerker – wir sichern Ihre Ansprüche und schützen Ihr Eigentum.

Bei strafbaren Handlungen und Konflikten im Nachbarrecht helfen wir Ihnen konsequent weiter. Ob Unterlassungsansprüche, Lärmbelästigung oder Schikane – wir schützen Ihre Rechte effektiv.

Im komplexen WEG-Recht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die WEG-Gemeinschaft. Von Beschlussanfechtung über Instandsetzung bis zu Hausgeld – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

  • Hausgeld: Prüfung und Anfechtung

 

  • Eigentümerversammlungsbezogene Angelegenheiten

  • Hausgeldrückstände

  • Beschlüsse: Prüfung, Anfechtung und Nichtigkeitserklärung

  • Probleme mit Hausverwalter und Miteigentümer: Vorgehen und Planung

  • Gebäudebezogene Angelegenheiten: Schäden, Instandhaltung

 

  • Berücksichtigung der jüngsten WEG-Modernisierungen im Jahre 2020 und 2022

  • Mangel an der Mietsache: Schimmel, Wasserschäden, Defekte uvm.

 

  • Kündigung: Mieter- und Vermieterseitig

  • Räumungsklage: Mieter- und Vermieterseitig

  • Mietzinsrückstände

  • Vertragsverstoß durch Mieter

  • Mietminderung - Kalkulation und Durchsetzung

  • Mieterhöhung: Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung

  • Nebenkostenabrechnung: Prüfung, Widerspruch

  • Nachbarstreitigkeiten: Lärm, Belästigung u.a.

  • Immobilien-Kaufvertragsrecht: Zahlungsangelegenheiten, Mängel an Immobilie, Täuschung bei Kauf, Anfechtung und Rücktritt

  • Versicherungsrecht: Gebäudeversicherungssachen bei Gebäudeschäden

 

  • Schäden durch Dritte an der Immobilie: Einforderung und Geltendmachung

  • Unterlassungsansprüche bei Lärmstörungen

 

 

  • Schutz vor strafbaren Handlungen durch Nachbarn

  • Eigentumsschäden und deren Regulierung

  • Eingriffe und Beeinträchtigungen am Eigentum

  • Konfliktlösung bei dauerhafter Ruhestörung

  • Unterstützung bei Schikane und Belästigung

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Used-2013-Ferrari-458-Spider-Tastefully-Modified-Race-Seats-LOADED-w-Carbon-Speciale-Wheel

FÄLLE

Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

Mittel (Bildschirmfoto 2024-10-27 um 22.07.23).jpeg

Klage gegen Covivio aufgrund Modernisierungs-Mieterhöhung.

 

Aktives Verfahren: Wir prozessieren gegen die Covivio Immobilien im Namen eines Mieters, welcher einer modernisierungsbedingten Mieterhöhung ausgesetzt ist. Das Bild der Balkonerneuerungen dürfte im Ruhrgebiet bekannt sein: Baufällige Immobilien aus den sechziger Jahren werden derzeit mit Balkonanbauten sowie Dämmmaßnahmen modernisiert. Wir haben bereits eine Herabsetzung der Mieterhöhung erreicht.

innenhafen.jpg

MIETRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Vertragsrechtliche und zivilrechtliche Kenntnisse runden unsere Immobilienrechtsexpertise ab

6 Mitarbeiter. Volldigitale Kanzleistrukturen. Seit 2019 für Sie da.

Vertretung von Vermietern, Eigentümern, Mietern und Hausverwaltern

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft - Topbewertet bei Google, mit dem Ansporn für noch höhere Zufriedenheit.

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei weist eine hohe Varianz auf. Daher sind wir auch nicht parteiisch oder voreingenommen. Indem wir fortlaufend alle Seiten - Von Mieter zu Vermieter, von Käufer zu Hausverkäufer und WEG-Eigentümer zu WEG-Gemeinschaft - kennen wir die Kniffe aller Parteien und nutzen diese zu Ihrem Vorteil.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Eine zentrale Stütze der Kanzlei ist neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten das Mietrecht. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Immobilienrechts-Akten. Auch übliche Fahllstricke von Hausverwaltern und Eigentümern, aber auch Mietern kennen wir.

Häufige Fragen und Antworten

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten. 

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

MUSTER

WIR SIND IN DUISBURG WALSUM FÜR SIE DA.

Mandantenparkplätze hinter der Kanzlei verfügbar - Sprechen Sie uns telefonisch hierauf an.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

sterneklein220.png

Sie können gerade nicht anrufen oder es ist außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten?

Rückruf vereinbaren:

Dokumente übersenden +
Rückruf vereinbaren.

Datei hochladen
Datei hochladen

Vielen Dank!

bottom of page