IHRE KANZLEI FÜR AUSZUG UND RECHNUNGEN DES VERMIETERS - WIR SCHÜTZEN IHRE RECHTE
Seit über sechs Jahren vertreten wir Mandanten in allen Fragen des Mietrechts – mit besonderer Expertise bei Konflikten rund um den Auszug und die Abrechnung des Vermieters. In der Metropole Ruhr und darüber hinaus haben wir zahlreiche Mieter erfolgreich dabei unterstützt, den Auszug rechtssicher zu gestalten und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ebenso beraten wir Vermieter, um ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen. Der Auszug ist für beide Seiten ein kritischer Moment: Für Mieter geht es um die Rückzahlung der Kaution und die Vermeidung unnötiger Kosten, für Vermieter um die Sicherung berechtigter Ansprüche. Wir prüfen Ihre Situation und sorgen dafür, dass Sie rechtssicher handeln.

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
IHR JURISTISCHES KANZLEITEAM
RECHTSANWALT - Partner
Herr Elci
DIPLOMJURISTIN - Angestellt
Frau Elci
RECHTSANWÄLTIN - Angestellt
Frau Marquard
ABSCHLUSSRECHNUNG UND AUSZUG
Sie ziehen aus und bekommen eine hohe Abschlussrechnung? Ihr Vermieter erschwert Ihnen den Auzug? Wir helfen Ihnen.
Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei. Wir stehen Mietern und Vermietern als verlässlicher Partner in allen Fragen rund um den Auszug und die Endabrechnung zur Seite. Für Mieter geht es um die Sicherung des eigenen Geldes und den Schutz vor unberechtigten Forderungen. Für Vermieter bedeutet eine fehlerhafte Abrechnung nicht nur Zeitverlust, sondern auch das Risiko, dass Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, zeigen die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine Strategie, die Ihre Interessen schützt.
Der Auszug aus der Mietwohnung – so vermeiden Sie Streit
Der Auszug sollte sorgfältig vorbereitet werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wichtig ist die rechtssichere Übergabe der Wohnung. Idealerweise erfolgt diese gemeinsam mit dem Vermieter und wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Darin werden der Zustand der Wohnung, eventuelle Schäden und die Zählerstände festgehalten.
Mieter haben das Recht, einen Übergabetermin zu verlangen. Wir empfehlen, diesen schriftlich zu bestätigen, um späteren Streit zu vermeiden. Wenn der Vermieter nicht erscheint: Verweigert der Vermieter die Abnahme oder erscheint nicht, sollte der Mieter die Schlüssel nachweisbar übergeben, etwa per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen Boten. So vermeiden Sie den Vorwurf, die Wohnung sei nicht ordnungsgemäß zurückgegeben worden.
Fertigen Sie zudem Fotos oder Videos vom Zustand der Wohnung an und ziehen Sie Zeugen hinzu. Diese Beweise sind oft ausschlaggebend, wenn der Vermieter später Schäden geltend macht.
Rechnungen des Vermieters – was ist erlaubt?
Nach dem Auszug stellen Vermieter häufig Rechnungen für angebliche Schäden oder Renovierungen. Hier gilt: Die Beweislast liegt beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass die Schäden über die normale Abnutzung hinausgehen und dass die Kosten angemessen sind. Normale Gebrauchsspuren wie kleine Bohrlöcher oder Abnutzung des Teppichs sind kein Schaden.
Viele Mietverträge enthalten außerdem Klauseln, die den Mieter zur Renovierung verpflichten. Doch zahlreiche Klauseln sind nach aktueller Rechtsprechung unwirksam – etwa starre Fristen oder verpflichtende Endrenovierungen. Ist die Klausel unwirksam, darf der Vermieter keine Kosten verlangen. Selbst bei wirksamer Pflicht muss er den Renovierungsbedarf und die Kosten nachweisen.
Kaution und überhöhte Rechnungen – typischer Konflikt
Häufig übersteigen die vom Vermieter gestellten Rechnungen „zufällig“ die Höhe der Kaution. Ziel: Die Kaution wird nicht ausgezahlt. Doch das ist nicht zulässig. Der Vermieter darf die Kaution nur für berechtigte und nachweisbare Forderungen verwenden. Pauschale Abzüge oder überhöhte Rechnungen sind rechtswidrig. Der Vermieter darf nicht die gesamte Kaution zurückhalten, wenn nur einzelne Positionen strittig sind. Der Anspruch auf Teilrückzahlung besteht stets sofort. Wir prüfen die Forderungen und setzen Ihre Ansprüche auf vollständige Kautionsrückzahlung durch.
Was tun bei unberechtigten Forderungen?
Der erste Schritt ist eine schriftliche Zurückweisung der Rechnung und die Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution. Alle Kommunikation sollte schriftlich erfolgen – idealerweise per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben. Bleibt die Zahlung aus, erheben wir Klage auf Kautionsrückzahlung und wehren unberechtigte Forderungen ab. Dabei machen wir auch Verzugszinsen (§ 288 BGB) und Anwaltskosten geltend. Ansprüche auf Kautionsrückzahlung verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB). Verzugszinsen können ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem die Rückzahlung fällig ist.
Warum anwaltliche Hilfe hier essentiell ist — Ihr Vorteil durch unsere Erfahrung und Strategie
Der Auszug ist der Moment, in dem die meisten Streitigkeiten entstehen. Fehler bei der Übergabe, fehlende Beweise oder unklare Vertragsklauseln können teuer werden. Wir sorgen für eine klare Strategie, prüfen alle Ansprüche und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich oder vor Gericht.
Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall sofort, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15


Wichtige Fragen zu Auszug und Endabrechnung
Welche Kosten können beim Auszug entstehen?
Nur vertraglich vereinbarte.
Kosten dürfen nur entstehen, wenn sie im Mietvertrag geregelt sind, z. B. für Schönheitsreparaturen oder Schlüsselverlust. Pauschale Forderungen ohne Grundlage sind unzulässig.
Muss ich für Renovierung beim Auszug zahlen?
Nur bei wirksamer Klausel.
Schönheitsreparaturen sind nur fällig, wenn die Klausel im Mietvertrag wirksam ist. Viele starre Fristenregelungen sind unwirksam. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
Darf der Vermieter eine Endreinigung berechnen?
Nur bei klarer Vereinbarung.
Eine Endreinigung kann verlangt werden, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag steht. Üblich ist jedoch nur die besenreine Übergabe, nicht eine professionelle Reinigung.
Was tun bei überhöhter Rechnung nach Auszug?
Schriftlich widersprechen.
Mieter sollten die Rechnung prüfen und bei unberechtigten Forderungen schriftlich widersprechen. Belegeinsicht und rechtliche Beratung sind empfehlenswert.
Kann der Vermieter die Kaution für Rechnungen nutzen?
Ja, bei berechtigten Ansprüchen.
Der Vermieter darf offene Forderungen wie Schäden oder vereinbarte Renovierungen mit der Kaution verrechnen. Unberechtigte Abzüge können zurückgefordert werden.
BEWERTUNGEN DER KANZLEI

Leistungsfelder
Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Ob bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen – wir setzen uns für Ihre Rechte ein und schaffen schnelle, klare Lösungen.
Im Eigentumsrecht bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung. Ob Immobilienkaufverträge, Zivilbaurecht oder Schadensfälle durch Handwerker – wir sichern Ihre Ansprüche und schützen Ihr Eigentum.
Bei strafbaren Handlungen und Konflikten im Nachbarrecht helfen wir Ihnen konsequent weiter. Ob Unterlassungsansprüche, Lärmbelästigung oder Schikane – wir schützen Ihre Rechte effektiv.
Im komplexen WEG-Recht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die WEG-Gemeinschaft. Von Beschlussanfechtung über Instandsetzung bis zu Hausgeld – wir setzen Ihre Ansprüche durch.
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Hausgeld: Prüfung und Anfechtung
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Eigentümerversammlungsbezogene Angelegenheiten
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Hausgeldrückstände
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Beschlüsse: Prüfung, Anfechtung und Nichtigkeitserklärung
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Probleme mit Hausverwalter und Miteigentümer: Vorgehen und Planung
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Gebäudebezogene Angelegenheiten: Schäden, Instandhaltung
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Berücksichtigung der jüngsten WEG-Modernisierungen im Jahre 2020 und 2022
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Mangel an der Mietsache: Schimmel, Wasserschäden, Defekte uvm.
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Kündigung: Mieter- und Vermieterseitig
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Räumungsklage: Mieter- und Vermieterseitig
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Mietzinsrückstände
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Vertragsverstoß durch Mieter
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Mietminderung - Kalkulation und Durchsetzung
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Mieterhöhung: Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung
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Nebenkostenabrechnung: Prüfung, Widerspruch
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Nachbarstreitigkeiten: Lärm, Belästigung u.a.
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Immobilien-Kaufvertragsrecht: Zahlungsangelegenheiten, Mängel an Immobilie, Täuschung bei Kauf, Anfechtung und Rücktritt
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Versicherungsrecht: Gebäudeversicherungssachen bei Gebäudeschäden
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Schäden durch Dritte an der Immobilie: Einforderung und Geltendmachung
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Unterlassungsansprüche bei Lärmstörungen
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Schutz vor strafbaren Handlungen durch Nachbarn
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Eigentumsschäden und deren Regulierung
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Eingriffe und Beeinträchtigungen am Eigentum
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Konfliktlösung bei dauerhafter Ruhestörung
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Unterstützung bei Schikane und Belästigung
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FÄLLE
Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

MIETRECHT UND ZIVILRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE VERBRAUCHERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Vertragsrechtliche und zivilrechtliche Kenntnisse runden unsere Immobilienrechtsexpertise ab
6 Mitarbeiter. Volldigitale Kanzleistrukturen. Seit 2019 für Sie da.
Vertretung von Vermietern, Eigentümern, Mietern und Hausverwaltern
Dienstleistung ist unsere Leidenschaft - Topbewertet bei Google, mit dem Ansporn für noch höhere Zufriedenheit.
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei weist eine hohe Varianz auf. Daher sind wir auch nicht parteiisch oder voreingenommen. Indem wir fortlaufend alle Seiten - Von Mieter zu Vermieter, von Käufer zu Hausverkäufer und WEG-Eigentümer zu WEG-Gemeinschaft - kennen wir die Kniffe aller Parteien und nutzen diese zu Ihrem Vorteil.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Eine zentrale Stütze der Kanzlei ist neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten das Mietrecht. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Immobilienrechts-Akten. Auch übliche Fahllstricke von Hausverwaltern und Eigentümern, aber auch Mietern kennen wir.
Häufige Fragen und Antworten
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
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