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Streit mit dem Nachbarn eskaliert?

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

Wenn ein ruhiges Zusammenleben unmöglich wird:  Wir wahren Ihre Rechte, wenn die Eskalation droht.

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IHRE KANZLEI FÜR NACHBARSTREIT -
WIR SCHÜTZEN IHRE RECHTE IM MIETVERHÄLTNIS

Seit über sechs Jahren vertreten wir Mandanten in allen Fragen des Mietrechts – mit besonderer Expertise bei Konflikten zwischen Nachbarn. In der Metropole Ruhr und darüber hinaus haben wir zahlreiche Mieter erfolgreich dabei unterstützt, ihre Rechte bei Lärmstörungen, Belästigungen oder Beleidigungen durchzusetzen, und ebenso Vermieter beraten, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Ein Nachbarschaftsstreit ist mehr als ein Ärgernis: Er kann die Wohnqualität massiv beeinträchtigen und im Extremfall sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Wir prüfen Ihre Situation und sorgen dafür, dass Sie rechtssicher handeln. 

Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.

IHR JURISTISCHES KANZLEITEAM

RECHTSANWALT - Partner

Herr Elci

DIPLOMJURISTIN - Angestellt

Frau Elci

RECHTSANWÄLTIN - Angestellt

Frau Marquard

NACHBARSTREIT IM MIETVERHÄLTNIS

Der Lärm Ihrer Nachbarn bringt Sie um den Schlaf? Ihr Vermieter hält sich lieber raus? Sie sind nicht allein. Wir helfen Ihnen. 

Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei. Wir stehen Mietern und Vermietern als verlässlicher Partner in allen Fragen rund um Nachbarschaftskonflikte zur Seite. Für Mieter geht es um die Sicherung des eigenen Wohnraums und den Schutz vor unzumutbaren Störungen. Für Vermieter bedeutet ein eskalierter Streit nicht nur Ärger, sondern auch das Risiko von Mietausfällen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, zeigen die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine Strategie, die Ihre Interessen schützt. 

Lärmstörung – Was ist erlaubt, was nicht? 

Lärm ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Nachbarn. Grundsätzlich gilt: Jeder Mieter muss Rücksicht auf die anderen Hausbewohner nehmen. Die Ruhezeiten sind gesetzlich und durch Hausordnungen geregelt. In der Regel von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten sind laute Musik, Partys oder handwerkliche Arbeiten unzulässig. 

  

Eine wichtige Ausnahme und Besonderheit gibt es allerdings bei Kinderlärm. Kinderlärm genießt einen besonderen Schutz vor Gericht. Nach der Rechtsprechung ist er grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn er subjektiv als störend empfunden wird. Nur in extremen Ausnahmefällen – etwa bei dauerhafter, vermeidbarer Lärmbelästigung – kann ein Unterlassungsanspruch bestehen. 

Belästigung, Beleidigung und Körperverletzung – Grenzen des Zusammenlebens

Neben Lärm gehören verbale Angriffe, Beleidigungen oder sogar körperliche Übergriffe zu den schwerwiegendsten Konflikten im Mietverhältnis. Solche Verhaltensweisen sind nicht nur sozial inakzeptabel, sondern können strafrechtliche Konsequenzen haben. Für Mieter bedeutet das: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen. Wir setzen für Sie Unterlassungsansprüche durch, begleiten Sie bei der Beweissicherung und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Nachbarn oder vor Gericht. 

Weitere Streitpunkte zwischen Mietern: 

  • Geruchsbelästigung durch Müll oder Rauchen 

  • Tierhaltung entgegen der Hausordnung 

  • Missbrauch gemeinschaftlicher Flächen (z. B. Keller, Garten) 

  • Parkplatzstreitigkeiten 

Wir prüfen, ob ein Unterlassungsanspruch besteht und welche Schritte sinnvoll sind – von der außergerichtlichen Einigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. 

Beweissicherung und wann Behörden einschreiten können

Ohne Beweise sind Ansprüche schwer durchsetzbar. Wir empfehlen ein Lärmprotokoll, in dem Datum, Uhrzeit und Dauer der Störung dokumentiert werden. Fotos oder Videos können ergänzend helfen, ebenso Zeugen aus dem Haus. Tonaufnahmen sind nur eingeschränkt zulässig und müssen datenschutzkonform erfolgen. Bei Beleidigungen oder Bedrohungen sollten Sie schriftliche Notizen und mögliche Zeugen sichern. Wir beraten Sie, wie Sie Beweise rechtssicher erheben und nutzen. 

Bei akuten Störungen – etwa nächtlichem Lärm oder Bedrohungen – ist ein Anruf bei der Polizei sinnvoll. Die Beamten können die Ruhestörung unterbinden und eine Anzeige aufnehmen. Auch das Ordnungsamt kann bei wiederholten Verstößen einschreiten, insbesondere bei Lärmbelästigung oder Verstößen gegen die Hausordnung. Wir begleiten Sie bei der Kommunikation mit den Behörden und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. 

Pflichten des Vermieters und Kündigungsrecht des Mieters 

Viele Mieter wissen nicht, dass der Vermieter verpflichtet ist, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Wenn ein Mieter andere Hausbewohner massiv belästigt oder bedroht, muss der Vermieter einschreiten – durch Abmahnung oder im Extremfall Kündigung des störenden Mieters. Wir setzen diesen Anspruch für Sie durch und beraten Vermieter, wie sie rechtssicher handeln, um Haftungsrisiken zu vermeiden. 

In extremen Fällen, etwa bei fortgesetzter Belästigung oder Bedrohung, kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen, formulieren die Kündigung und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – einschließlich Schadensersatz, wenn Umzugskosten entstehen. 

Warum anwaltliche Hilfe hier essentiell ist — Ihr Vorteil durch unsere Erfahrung und Strategie

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind emotional aufgeladen und rechtlich komplex. Fehler bei der Beweissicherung, der Kommunikation oder der Wahl der rechtlichen Schritte können die Situation verschärfen. Wir sorgen für eine klare Strategie, sichern Beweise und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich oder vor Gericht. Für Vermieter entwickeln wir Lösungen, um Konflikte zu entschärfen und rechtssicher zu handeln. 

Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall sofort, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt. 

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Graues Gebäude
Image by Jean-Philippe Delberghe

Wichtige Fragen zum Nachbarstreit bei Miete

Was tun bei ständigem Lärm vom Nachbarn?

Zuerst Vermieter informieren.
Mieter sollten den Vermieter schriftlich über die Lärmbelästigung informieren und ein Lärmprotokoll führen. Der Vermieter muss für Ruhe sorgen und kann den störenden Nachbarn abmahnen.

Kann ich die Miete wegen Lärm mindern?

Ja, bei erheblicher Störung.
Wenn die Wohnqualität durch Lärm stark beeinträchtigt ist, ist eine Mietminderung möglich. Die Höhe hängt vom Ausmaß der Störung ab. Vorher muss der Vermieter informiert werden.

Darf ich selbst gegen den Nachbarn vorgehen?

Nur im Rahmen des Gesetzes.
Direkte Gespräche sind erlaubt, aber keine eigenmächtigen Maßnahmen. Bei Bedrohung oder Gewalt kann die Polizei eingeschaltet werden. Rechtliche Schritte erfolgen über den Vermieter oder Anwalt.

Was passiert, wenn der Vermieter nichts unternimmt?

Anspruch auf Abhilfe bleibt.
Der Vermieter ist verpflichtet, für vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu sorgen. Bleibt er untätig, können Mieter die Miete mindern oder Schadensersatz verlangen.

Kann ein Nachbarschaftsstreit zur Kündigung führen?

Ja, bei schweren Verstößen.
Wenn ein Mieter andere massiv stört oder bedroht, kann der Vermieter fristlos kündigen. Voraussetzung ist eine vorherige Abmahnung, außer bei besonders gravierendem Verhalten.

BEWERTUNGEN DER KANZLEI

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Leistungsfelder

Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Ob bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen – wir setzen uns für Ihre Rechte ein und schaffen schnelle, klare Lösungen.

Im Eigentumsrecht bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung. Ob Immobilienkaufverträge, Zivilbaurecht oder Schadensfälle durch Handwerker – wir sichern Ihre Ansprüche und schützen Ihr Eigentum.

Bei strafbaren Handlungen und Konflikten im Nachbarrecht helfen wir Ihnen konsequent weiter. Ob Unterlassungsansprüche, Lärmbelästigung oder Schikane – wir schützen Ihre Rechte effektiv.

Im komplexen WEG-Recht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die WEG-Gemeinschaft. Von Beschlussanfechtung über Instandsetzung bis zu Hausgeld – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

  • Hausgeld: Prüfung und Anfechtung

 

  • Eigentümerversammlungsbezogene Angelegenheiten

  • Hausgeldrückstände

  • Beschlüsse: Prüfung, Anfechtung und Nichtigkeitserklärung

  • Probleme mit Hausverwalter und Miteigentümer: Vorgehen und Planung

  • Gebäudebezogene Angelegenheiten: Schäden, Instandhaltung

 

  • Berücksichtigung der jüngsten WEG-Modernisierungen im Jahre 2020 und 2022

  • Mangel an der Mietsache: Schimmel, Wasserschäden, Defekte uvm.

 

  • Kündigung: Mieter- und Vermieterseitig

  • Räumungsklage: Mieter- und Vermieterseitig

  • Mietzinsrückstände

  • Vertragsverstoß durch Mieter

  • Mietminderung - Kalkulation und Durchsetzung

  • Mieterhöhung: Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung

  • Nebenkostenabrechnung: Prüfung, Widerspruch

  • Nachbarstreitigkeiten: Lärm, Belästigung u.a.

  • Immobilien-Kaufvertragsrecht: Zahlungsangelegenheiten, Mängel an Immobilie, Täuschung bei Kauf, Anfechtung und Rücktritt

  • Versicherungsrecht: Gebäudeversicherungssachen bei Gebäudeschäden

 

  • Schäden durch Dritte an der Immobilie: Einforderung und Geltendmachung

  • Unterlassungsansprüche bei Lärmstörungen

 

 

  • Schutz vor strafbaren Handlungen durch Nachbarn

  • Eigentumsschäden und deren Regulierung

  • Eingriffe und Beeinträchtigungen am Eigentum

  • Konfliktlösung bei dauerhafter Ruhestörung

  • Unterstützung bei Schikane und Belästigung

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Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15

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FÄLLE

Immobilienrechtliche Verfahren der Kanzlei.

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Klage gegen Covivio aufgrund Modernisierungs-Mieterhöhung.

 

Aktives Verfahren: Wir prozessieren gegen die Covivio Immobilien im Namen eines Mieters, welcher einer modernisierungsbedingten Mieterhöhung ausgesetzt ist. Das Bild der Balkonerneuerungen dürfte im Ruhrgebiet bekannt sein: Baufällige Immobilien aus den sechziger Jahren werden derzeit mit Balkonanbauten sowie Dämmmaßnahmen modernisiert. Wir haben bereits eine Herabsetzung der Mieterhöhung erreicht.

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MIETRECHT UND ZIVILRECHT

EINGESPIELTES TEAM

IHRE VERBRAUCHERKANZLEI

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL

Vertragsrechtliche und zivilrechtliche Kenntnisse runden unsere Immobilienrechtsexpertise ab

6 Mitarbeiter. Volldigitale Kanzleistrukturen. Seit 2019 für Sie da.

Vertretung von Vermietern, Eigentümern, Mietern und Hausverwaltern

Dienstleistung ist unsere Leidenschaft - Topbewertet bei Google, mit dem Ansporn für noch höhere Zufriedenheit.

Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen  Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.

Das Mandantenspektrum der Kanzlei weist eine hohe Varianz auf. Daher sind wir auch nicht parteiisch oder voreingenommen. Indem wir fortlaufend alle Seiten - Von Mieter zu Vermieter, von Käufer zu Hausverkäufer und WEG-Eigentümer zu WEG-Gemeinschaft - kennen wir die Kniffe aller Parteien und nutzen diese zu Ihrem Vorteil.

Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.

Eine zentrale Stütze der Kanzlei ist neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten das Mietrecht. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Immobilienrechts-Akten. Auch übliche Fahllstricke von Hausverwaltern und Eigentümern, aber auch Mietern kennen wir.

Häufige Fragen und Antworten

Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Eine Erstberatung kostet entspr. § 34 RVG knapp 226 EUR brutto für Privatmandanten. 

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen.

Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Immobilienrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und miet- oder immobilienrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.

 

Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.

Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei während Ihres persönlichen Erscheinens, bevor wir tätig werden oder nach Übersendung Ihrer Rechtsschutzdaten mit unserem Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

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